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Hahn Rechtsanwälte: ACM Hantong III insolvent – Sammelklage beim Landgericht Hamburg läuft bereits

Hamburg, 14.04.2015

Die MS „Kilian S“ H + H Schepers GmbH & Co. KG (ACM Hantong III) ist insolvent. Das Amtsgericht Nordenham hat am 31. März 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Geschäfts-Nr. 7 IN 12/15). Rechtsanwalt Tim Beyer wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Den Anlegern droht durch die Insolvenz ein erheblicher Verlust. Zwar besteht aufgrund des geringen im Handelsregister eingetragenen Haftkapitals keine Gefahr, dass die bisherigen Ausschüttungen von insgesamt 3 Prozent zurückgefordert werden, so der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. Dennoch rechnet die Fondsgesellschaft damit, dass keine weiteren Ausschüttungen mehr erfolgen werden.

Die Beteiligungen an der ACM Hantong III wurden in den Jahren 2009 und 2010 vertrieben und damit mitten in die Ende 2008 ausgebrochene Schifffahrtskrise hinein platziert. In dieser Zeit sind nicht nur die Charterraten massiv eingebrochen, so dass der Supramax-Bulker in den vergangenen Jahren nicht in der Lage war, auskömmliche Charterraten zur Abdeckung der Kapitalkosten zu verdienen. Hinzu kam, dass die finanzierende Bank das Schiff wegen des krisenbedingten Wertverlustes auch nicht mehr als ausreichende Sicherheit für den Kredit akzeptierte. In Folge dessen stellte sie das Schiffshypothekendarlehen am 26. März 2015 fällig und löste damit die Insolvenz der Schiffsgesellschaft aus.

Hahn Rechtsanwälte vertritt die Auffassung, dass dem Fonds von Anfang an die wirtschaftliche Tragfähigkeit fehlte. Zum einen wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schifffahrtskrise auf das konkrete Beteiligungsangebot in den Prognoserechnungen im Prospekt nicht hinreichend berücksichtigt. Zum anderen gab es von Anfang Probleme mit der Werthaltigkeit des Supramax-Bulkers als ausreichende Kreditsicherheit für das Schiffhypothekendarlehen, so Anwalt Rosowski. Daher hat Hahn Rechtsanwälte bereits Ende 2014 für insgesamt 19 Kläger eine Prospekthaftungsklage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das Verfahren ist erstinstanzlich noch nicht abgeschlossen. „Jüngst konnten wir dem Gericht ein Gutachten eines namhaften Sachverständigen vorgelegen, der die im Rahmen der Klage erhobenen Vorwürfe bestätigt hat. Deswegen sind wir daher für unsere Mandanten optimistisch, die geltend gemachten Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können“ sagt Peter Hahn abschließend.