Anlegerschutz bleibt ein Thema — auch für die Politik. Nachdem bereits seit dem 05. August 2009 die Verjährungsvorschrift des § 37 a WpHG gestrichen wurde und damit die 3-Jahresfrist kenntnisabhängig zu laufen beginnt, treten zum Jahresbeginn 2010 die neuen Dokumentations-Vorschriften in Kraft, um Anleger besser vor Falschberatung bei Wertpapieren zu schützen.
Bislang erstellten Banken häufig nur ansatzweise Aufzeichnungen über die von ihnen durchgeführte Anlageberatung. Dabei wurde lediglich der sogenannte Wertpapiererhebungsbogen hinterlegt, der grobe Anhaltspunkte über die nach § 31 Abs. 4 WphG eingeholten Kundenangaben und eine danach gewählte Risikoklasse enthält.
Das ab dem 01.01.2010 von dem Berater anzufertigende Beratungsprotokoll muss Angaben enthalten über Anlass und Dauer der Anlageberatung und Informationen über die Situation des Kunden. Das Anlageziel des Kunden, die Anlageempfehlung und die maßgeblichen Gründe müssen deutlich werden. Eine Ausfertigung des Protokolls muss dem Kunden "unverzüglich" nach Abschluss der Anlageberatung und vor einem Abschluss ausgehändigt werden. Eine Unterschrift des Kunden ist nicht vorgesehen, dürfte aber zur eigenen Absicherung von den Instituten verlangt werden.
Unzureichende Vorschriften — „Grauer Markt“ bleibt verschont
Kritiker verweisen auf Gesetzeslücken: So könnten unseriöse Anbieter Risikohinweise unter zahlreichen unwichtigen Informationen verstecken oder verklausuliert formulieren. Ein vom Kunden unterschriebenes Protokoll kann dann gegen ihn verwendet werden. Die sogenannten "Executive Only"-Vereinbarungen könnten zudem Protokollpflichten umgehen: Wenn sich — wie bei Direktbanken — der Kunden selber informiert und den Auftrag lediglich über einen Wertpapier-Dienstleister ausführen lässt.
Grundsätzlich bleibt das Risiko, dass Protokolle zur Absicherung der Bankinteressen genutzt werden. Das Gesetz ist überdies unzureichend, da es ausschließlich auf den Wertpapierhandel beschränkt ist. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) fordert deshalb den Gesetzgeber auf, auch für den „Grauen Kapitalmarkt“ die Durchsetzbarkeit von Anlegeransprüchen zu erleichtern. Denn gerade in diesem Bereich besteht erhöhter Handlungsbedarf. Hier wäre Investoren schon mit einer Umkehr der Beweislast geholfen: Danach hätte die Bank zu beweisen, dass sie ordnungsgemäß aufgeklärt hat.
Ilse Aigner: „Wir brauchen klare Regeln“
Union und FDP hatten vereinbart, die Haftung für Produkte und Vertrieb sowie die Anforderungen an Berater zu verschärfen. Daher verwundert es wenig, dass nicht nur die Opposition „bessere Maßnahmen“ fordert, um Verbraucher vor „vermeidbaren Verluste zu schützen“. Auch Bundesministerin Ilse Aigner betont: „Wir brauchen klare Regeln, um private Anleger besser vor vermeidbaren Verlusten und Falschberatung zu schützen. Die Haftung für Produkte und Vertrieb muss verschärft, die Anforderungen an Berater und Vermittler müssen erhöht werden.“ Das verheerende Bild, das die jüngste Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ von der Beratungsqualität von Banken und Sparkassen vermittelt, bewirkt hier ein Übriges.