Der Life Trust Asset Pool (LTAP), der US-amerikanische Zweitmarktpolicen von insgesamt 8 der von BAC Berlin Atlantic Capital GmbH initiierte Fonds hält, hat am 22. Dezember 2010 vorsorglich Gläubigerschutz nach „Chapter 11“ des amerikanischen Rechts vor dem zuständigen Gericht im Bundesstaat Delaware beantragt. Zur Finanzierung der Zweitmarktpolicen hatte der LTAP bei der US-Bank Wachovia eine Kreditlinie in Höhe von ursprünglich 500 Mio. USD vereinbart, die später auf 225 Mio. USD reduziert wurde. Wachovia ist mittlerweile aufgrund der Finanzkrise von Wells Fargo übernommen worden. Diese Kreditlinie könnte dem Asset Pool und damit den Anlegern der BAC Life Trust-Fonds nun zum Verhängnis werden.
Wells Fargo drängte nämlich zuletzt auf den Verkauf des Lebensversicherungsportfolios, das von dem LTAP gehalten wird, und hat die Rückzahlung des gesamten Darlehens verlangt. Der LTAP hatte noch 2009 224 Policen gekauft, um das Investmentziel von mindestens 1.000 Policen zu erreichen. Bis Ende 2009 wurden von dem Asset Pool insgesamt 408 Policen erworben. Nach aktuellen Mitteilungen der BAC Berlin Atlantic Capital GmbH sollen die Ablaufleistungen der Policen rund 1,4 Mrd. USD betragen. Um das Policenportolio vor der Verwertung zu schützen, hat das Management des LTAP im Dezember 2010 daher vorsorglich Gläubigerschutz nach „Chapter 11“ beantragt. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, die bestehende Finanzierung unter Aufsicht des Gerichts neu zu ordnen. Für die Anleger ist allerdings nach wie vor ungewiss, was das für ihr Kapital bedeutet. Nach den Angaben mehrerer investierter Anleger sind diese Beteiligungen an den Lebensversicherungsfonds oftmals als sichere Investments verkauft worden. Im schlechtesten Fall müssen die Investoren wohl mit dem Verlust ihrer Einlage rechnen. Die deutschen Fondsgesellschaften halten an dem LTAP lediglich Anteile, die nach einem kurzfristigen Anteilspreis (entspricht dem Marktwert) bzw. einem langfristigen Substanzpreis bewertet werden.
Die Bewertung dieser Anteile hängt von zahlreichen Faktoren ab, die der Anleger selbst nicht beurteilen kann. Die Anteilspreisberechnung (des kurzfristigen und des langfristigen) ist in hohem Maße intransparent und für den Anleger nicht bzw. kaum nachvollziehbar. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) empfiehlt, mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Dabei könnten Ansprüche gegen die Gründungskommanditistin, gegen die Treuhandkommanditistin und gegen die Beratungs- bzw. Vermittlungsunternehmen gegeben sein. Ansprechpartnerin für diese Fonds ist bei hrp Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann. Bitte senden Sie bei Interesse an einer Erstbewertung gerne eine E-Mail an: info@hahn-rechtsanwaelte.de.