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Schadensersatz bei geschlossenen Immobilienfonds

Holen Sie sich Ihr Geld in Form von Schadensersatz zurück

Geschlossene Immobilienfonds sind in Deutschland beliebt, aber auch mit Risiken verbunden. Bei falscher Beratung besteht die Chance auf Schadensersatz.


Schadensersatz bei Immobilienfonds

Anleger, die mit geschlossenen Immobilienfonds auf die Nase gefallen sind, können sich ihr Geld unter Umständen zurückholen. Viele Kunden wurden nicht ordnungsgemäß beraten und haben deshalb eine Chance auf Schadensersatz.

So funktionieren geschlossene Immobilienfonds

Die Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds zählt nach wie vor zu den beliebtesten Anlageformen in Deutschland. Immobilien gelten weiterhin allgemein als „Betongold“. Doch auch dieses Betongold bröckelte in den vergangenen Jahren, insbesondere nach der Immobilienkrise zeigten sich deutliche Risse. Die Folge: Eine ganze Reihe von geschlossenen Immobilienfonds geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Ein geschlossener Immobilienfonds sammelt bei seinen Anlegern Kapital ein, um dieses in Immobilien zu investieren, zumeist in Wohnhäuser, Bürogebäude oder Einkaufszentren. Ist die zuvor festgelegte Anlagesumme erreicht, wird der Fonds geschlossen und kein weiterer Anleger kann sich noch beteiligen. Die Beteiligung erfolgt direkt als Kommanditist oder über einen Treuhänder. Damit wird der Anleger zum Gesellschafter. Das bedeutet aber auch, dass er nicht nur am Erfolg partizipiert, sondern auch für das Risiko einsteht. Die meisten geschlossenen Immobilienfonds haben lange Laufzeiten, so dass ein vorzeitiger Ausstieg in der Regel mit großen Verlusten verbunden ist.

Probleme bei geschlossenen Immobilienfonds

Die Fonds finanzieren sich in erster Linie aus Mieteinnahmen oder nach Ende der Laufzeit auch aus dem Verkauf der Immobilie. Daher ist es von großer wirtschaftlicher Bedeutung, dass die Mieteinnahmen kontinuierlich fließen. Wird der kalkulierte Mietzins nicht erreicht oder es kommt zu Leerständen, kann dies den Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen und belastet damit auch die Ausschüttungen an die Anleger.


Ihre Chancen

Fehlerhafter Verkaufsprospekt

Die maßgeblichen Informationen zu dem geschlossenen Immobilienfonds, z.B. die erwarteten Mieteinnahmen, findet der Anleger im Emissionsprospekt. Es ist durchaus möglich, dass schon im Prospekt mit deutlich zu hohen Mieteinnahmen kalkuliert wird, obwohl absehbar ist, dass diese nicht zu erreichen sind. Ist der Verkaufsprospekt schon fehlerhaft, können daraus Ansprüche auf Schadensersatz resultieren.

Nicht ordnungsgemäßes Beratungsgespräch

Ebenso hätten die Anleger im Beratungsgespräch auf sämtliche Risiken, die im Zusammenhang mit ihrer Investition im Immobilienfonds stehen, aufmerksam gemacht werden müssen. Da sie mit ihren Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds unternehmerische Beteiligungen erworben haben, reichen diese Risiken bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Daher kann auch nicht von einer sicheren Altersvorsorge die Rede sein.

Nicht offengelegte Provisionen

Darüber hinaus hätten die Anleger über die Kick-Backs, Provisionen, die der Berater für die Vermittlung der Immobilienfonds erhält, aufgeklärt werden müssen. Denn diese Rückvergütungen können die Bank in einen Konflikt zwischen ihren eigenen Interessen und den Wünschen des Käufers bringen. Diesen Interessenkonflikt kann der Anleger aber nur erkennen, wenn die Provisionen offen gelegt werden.  Der BGH ist in seiner Rechtsprechung eindeutig.

Möglichkeiten der Anleger

Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds investiert haben, haben verschiedene Möglichkeiten. Denn unter Umständen steht ihnen Schadensersatz zu. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Verkaufs- bzw. Emissionsprospekt fehlerhaft ist. Denn der Anleger hat ein Recht auf korrekte und umfangreiche Informationen zum Produkt. Wird er hierbei in die Irre geführt, zum Beispiel durch zu hohe Renditeversprechungen, so kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Zudem müssen potentielle Anleger korrekt beraten werden. Dabei dürfen auch negative Faktoren nicht ausgespart werden. Es muss objekt- und anlegergerecht beraten werden, das heißt, auch die persönlichen Ziele des Kunden müssen dabei zur Sprache kommen. Wird der Kunde nicht korrekt zum Immobilienfonds beraten, besteht ein Recht auf Schadensersatz. Zudem muss die Bank mögliche Provisionen, die sie aufgrund des Verkaufes des Produkts erhält, offenlegen. Der Anleger muss wissen, dass die Bank sich in einem möglichen Interessenkonflikt befindet und von der Vermittlung der Immobilienfonds finanziell profitiert.