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Hahn Rechtsanwälte: Beteiligungsgesellschaft MS „Santa P-Schiffe“ mbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag

, 21.08.2014

Am 08 August 2014 hat die Beteiligungsgesellschaft MS „Santa P-Schiffe“ mbH & Co. KG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Hamburg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist bestellt worden. Diese berichtet die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH in ihrem Schreiben vom 18. August 2014. Zwei der sechs Ein-Schiffsgesellschaften hatten bereits im November 2013 und im Januar 2014 Insolvenzantrag stellen müssen.

Die finanzierenden Banken, die Commerzbank AG, die HSH Nordbank AG und die DnB NOR ASA hatten keine Verwertungschancen mehr für die verbliebenen vier Schiffe gesehen, die zu einer Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten führen könnten. Aufgrund jahrelang sehr niedriger Charterraten, einem gegenüber dem US-Dollar deutlich aufgewerteten Japanischen Yen, niedrigen Kaufpreisen für kleine Containerschiffe und letztlich auch der mangelnden Geduld der finanzierenden Banken führte daher laut Fondsgeschäftsführung kein Weg mehr an einem Insolvenzantrag vorbei.

Für die investierten Anleger bedeutet diese laut Mitteilung der Reederei Offen vom 13.08.2014 Folgendes: Kapitalrückflüsse haben die Anleger nicht mehr zu erwarten. Die Beteiligungen enden im Totalverlust. Selbst die Anleger, die sich im Jahr 2011 am ersten Sanierungskonzept beteiligt haben, erhalten keine Rückflüsse mehr. Auch das gesamte Neukapital ist somit vollständig verloren. Die Anleger, die sich am ersten Sanierungskonzept nicht beteiligt haben oder aber weniger als die erhaltenen Ausschüttungen als Neukapital eingezahlt haben, müssen sich darauf einstellen, durch den Insolvenzverwalter auf Rückzahlung sämtlicher noch verbliebener Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Insoweit kommt es zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung. Im schlimmsten Fall müssen die Anleger also 18,5 Prozent ihrer Nominalbeteiligungssumme zurückzahlen. Ob die Insolvenz des Fonds auch noch negative steuerliche Folgen für diejenigen Anleger haben wird, die in den Jahren 2003 und 2004 gezeichnet haben, ist derzeit noch nicht abzusehen.

„Noch ist das eingesetzte Kapital nicht zwingend verloren“, ermutigt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte die investierten Anleger des Fonds. Diese sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit sich Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber beratenden Banken, Sparkassen und freien Anlageberatern  durchsetzen lassen. „Auch diejenigen, die eine Beteiligung an den Santa P-Schiffen geerbt haben, können im Einzelfall noch Ansprüche durchsetzen und müssen ihr Erbe nicht zwingend verloren geben“, erläutert Anwalt Hahn weiter.

Selbst dann, wenn Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung nicht in Betracht kommen, sieht Hahn noch Chancen für die Anleger, ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten. So führt die Kanzlei derzeit vor dem Landgericht Hamburg für zahlreiche Anleger ein Sammelklageverfahren gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds. Die Pilotklage hat Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinn zum Gegenstand. „Der Prospekt weist unserer Auffassung nach verschiedene Fehler etwa in den Bereichen Darlehensbesicherung, Prognoseberechnung, Kostendarstellung und Rolle des Vertragsreeders auf, die die Möglichkeit zur Rückabwicklung der Beteiligung eröffnen“, erläutert Hahn den Hintergrund des Klageverfahrens. Zugleich weist er aber eindringlich darauf hin: „Wer noch Ansprüche durchsetzen möchte, muss sich beeilen. „Für Beteiligungen, die im Jahr 2004 gezeichnet wurden, droht die Verjährung. Die kenntnisunabhängige Verjährungsfrist endet taggenau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Insofern müssten dringend Maßnahmen zur Verjährungshemmung ergriffen werden“, so Hahn abschließend.