Lebensversicherungsverträge werden oftmals vor ihrem Ablauf gekündigt. Durch die vorzeitige Kündigung entstehen regelmäßig hohe Verluste. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass bei der Berechnung der Rückkaufswerte von den gezahlten Prämien hohe Abschlusskosten und Provisionen in Abzug gebracht werden. Die Berechnungspraktiken der Versicherungsunternehmen stehen jedoch immer wieder im Fokus von Gerichtsentscheidungen, die gerade in letzter Zeit zu Gunsten der Versicherten ausgefallen sind:
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit Signalwirkung stammt beispielsweise vom 25.07.2012 (Az.: IV ZR 201/10). Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass die Klauseln in Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen zur Berechnung von Rückkaufswerten, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug einer großen deutschen Versicherung unwirksam sind. In zwei späteren Verfahren urteilte der Bundesgerichtshof gegen zwei weitere große deutsche Versicherungen ebenfalls zu Gunsten der Versicherten.
Die Urteile haben weitreichende Konsequenzen für die Versicherungsbranche, da auch ehemalige Versicherte, die ihre Verträge bereits gekündigt haben, auch heute noch Ihre Ansprüche auf Nachzahlung geltend machen können. Nach vorsichtigen Schätzungen liegt die Summe, die Versicherungen grundsätzlich an ihre ehemaligen Kunden nachzahlen müssten, im zweistelligen Milliardenbereich, da sämtliche Lebens- und Rentenversicherungen betroffen sind, die zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen wurden.
(Ehemalige) Versicherte wissen hiervon jedoch nur selten: Die Versicherungsgesellschaften führen von sich aus keinerlei Nachberechnung und Nachregulierung durch. Daher müssen die Versicherten stets von sich aus tätig werden und eine berechtigte Nachzahlung einfordern. Sie sollten Ihre diesbezüglichen Ansprüche daher anwaltlich prüfen lassen. Reichen Sie uns hierzu Ihre Vertragsunterlagen zu den bereits gekündigten oder regulär ausgelaufenen Versicherungen ein. Wir stellen Ihnen ihre rechtlichen Möglichkeiten dar und setzen Ihre berechtigten Ansprüche im Bedarfsfall für Sie durch.