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Bei der Fidor Bank AG ging es offensichtlich drunter und drüber – Ansprüche prüfen“

, 08.01.2018

Die Wirtschaftswoche berichtete unter der Überschrift „Fidor Bank - Opfer des Bitcoin-Booms“ in einem Artikel vom 16. Dezember 2017 von der völligen Überlastung des Kundenservices der Bank. Zeitweise sei die Servicenummer nicht erreichbar gewesen. Mehrere Tage lang habe das Abheben am Geldautomaten oder das Bezahlen mit der EC-Karte nicht funktioniert. Eilüberweisungen seien tagelang nicht bearbeitet worden.

Für die Probleme und Einschränkungen entschuldigte sich die Fidor Bank AG bei ihren Kunden zwar in einem Statement zur aktuellen Situation vom 19. Dezember 2017. Bei den Betroffenen herrscht jedoch nach wie vor großer Unmut – sie fühlen sich „komplett im Stich gelassen“, wie einige Kunden in der Fidorsmart-Community berichten. Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn rät den Bankkunden, deren Konten von den Störungen beeinträchtigt waren, nicht untätig zu bleiben. „Es kommen – je nach Fallkonstellation – Ansprüche wegen verspäteter oder gar nicht ausgeführter Transaktionen sowohl im Wertpapiergeschäft als auch im geschäftlichen Zahlungsverkehr in Betracht. Möglich sind auch Ansprüche gegenüber der Bank, die Partner der Plattform bitcoin.de ist, wenn es etwa beim Handel mit der Kryptowährung zu Verzögerungen bei der Abwicklung gekommen ist. Betroffene Bankkunden sollten mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“ HAHN Rechtsanwälte bietet insofern eine kostengünstige Erstprüfung an. Bitte schildern Sie uns dafür den relevanten Sachverhalt per Email. Ansprechpartner ist bei uns Frau Rechtsanwältin Köpke.