Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die TELIS FINANZ Vermittlung AG bei einem geschlossenen Lebensversicherungsfonds zu Schadensersatz in Höhe von 31.500,00 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt.
Ein Anlageberater der TELIS FINANZ Vermittlung AG hatte einer Anlegerin 2008 empfohlen, eine Beteiligung über 30.000 Euro zuzüglich 5 % Agio an der Life Trust Elf GmbH & Co. KG abzuschließen. Die Anlegerin wollte das Geld sicher anlegen.
Das Fondskonzept sieht den Erwerb von US-Lebensversicherungspolicen vor, die über den US-amerikanischen Zweitmarkt für Lebensversicherungen vom bisherigen Inhaber übernommen werden (sog. „gebrauchte“ Lebensversicherungen). Die Fondsgesellschaft soll statt des jeweiligen Versicherungsnehmers die laufenden Prämien zahlen und nach dem Tod der versicherten Person die Ablaufleistung vereinnahmen, um so eine Rendite zu erwirtschaften. In der Presse wird diese Art von Kapitalanlage als „Wette auf den Tod“ bezeichnet. Denn je schneller die versicherte Person stirbt, desto höher ist die Rendite für den Anleger.
Da der Verlust des investierten Geldes droht, machte die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertretene Anlegerin Schadensersatzansprüche gegenüber der TELIS FINANZ Vermittlung AG geltend. Das Gericht hat in seinem Urteil vom 26.06.2014 festgestellt, dass die Beratung fehlerhaft war, da die Beteiligung als sichere Kapitalanlage empfohlen worden ist. Aufgrund des bestehenden Totalverlustrisikos hätte diese unter Berücksichtigung der Anlageziele der Anlegerin aber nicht erst vorgestellt werden dürfen.
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertritt bereits mehrere Anleger, die über verschiedene Anlageberater ebenfalls Beteiligungen an den verschiedenen Life-Trust-Fonds abgeschlossen haben. Diese Beteiligungen wurden regelmäßig mit dem Argument, dass in Lebensversicherungen investiert werde, als sichere Kapitalanlage angeboten. Neben Schadensersatzansprüchen aufgrund der individuellen Beratungssituation kommen auch Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung eines fehlerhaften Verkaufsprospekts in Betracht, da in den verschiedenen Verkaufsprospekten nicht darauf hingewiesen wird, dass keine geeignete Grundlage existiert, um die Lebenserwartung der versicherten Personen in den USA zu berechnen.
Initiatorin der Life Trust Elf GmbH & Co. KG ist die BAC Berlin Atlantic Capital AG. Neben den verschiedenen Life-Trust-Fonds gibt es vergleichbare Produkte von weiteren Anbietern, denen das gleiche Fondskonzept zugrunde liegt und bei denen ebenfalls aufgrund der fehlerhaften Angaben im Verkaufsprospekt gute Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen.