HSC Optivita UK II und HSC Optivita Deutschland VI - geschlosssene Lebensversicherungsfonds - Schadensersatz
LG Stade, Urteil vom 14.06.2013
Das Landgericht Stade hat die Sparkasse Harburg-Buxtehude wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Beteiligungen an zwei geschlossenen Lebensversicherungsfonds zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Haftung resultierte aus der nicht erfolgten Offenlegung der konkreten Höhe der Vertriebsprovisionen, die bei dem Abschluss der Beteiligung gezahlt werden.