Beratung anfordern
Mo. - Fr. 08:00-18:00 Uhr
Kostenlos & unverbindlich

Lebensversicherungsfonds – jetzt Schadensersatz fordern

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung

Das Geschäftsmodell der Lebensversicherungsfonds hat für Anleger seine Tücken. Bei fehlerhafter Anlageberatung oder Prospekthaftung besteht die Chance auf Schadensersatz.


Schadensersatz bei Lebensversicherungsfonds

Probleme wie eine zu optimistisch angesetzte Sterbewahrscheinlichkeit oder zu hoch kalkulierte Renditen treffen viele Anleger von Lebensversicherungsfonds. Bei negativen Erfahrungen mit Lebensversicherungsfonds haben viele Anleger gute Chancen auf Schadensersatz. Diese Chancen beruhen auf einer fehlerhaften Anlageberatung und Prospekthaftung.

So funktionieren Lebensversicherungsfonds

Das Geschäftsmodell "Lebensversicherungsfonds" ist recht einfach: Die Fondsgesellschaft kauft auf dem Zweitmarkt in den USA, Großbritannien oder Deutschland Kapital- oder Rentenversicherungen auf. Dabei erhält der Verkäufer der Police in der Regel mehr als den Rückkaufswert seiner Police. Die Fondsgesellschaft übernimmt die Prämienzahlung und erhält im Fall des Todes oder bei Fälligkeit der Versicherung die fällige Versicherungssumme (Ablaufleistung). Zum Teil besteht der Gesellschaftszweck auch in dem Handel mit derartigen Policen. Die Fonds kennzeichnen sich vielfach bereits durch strukturelle Defizite, insbesondere die Fonds mit US-amerikanischen Policen, aus, da die Sterbewahrscheinlichkeiten zu optimistisch angesetzt worden sind. Hauptproblem bei den britischen Lebensversicherungen sind die zu hoch kalkulierten Renditen, die nicht zuletzt im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise nochmals einen deutlichen Einbruch erlitten haben. Zudem ist das sog. Smoothing-Verfahren, ein spezielles Glättungsverfahren, alles andere als transparent und für den Versicherungsnehmer nicht kalkulierbar.


HAHN Rechtsanwälte ist unter anderem spezialisiert auf das Bankrecht und vertritt bereits eine Vielzahl von betroffenen Anlegern, die in verschiedene Fonds mit US-amerikanischen, britischen und deutschen Lebensversicherungen investiert haben. Es wurden bereits zahlreiche positive Urteile erstritten.

Bei Lebensversicherungsfonds haben die Anleger in der Regel gute Ansatzpunkte auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung im weiteren Sinne.

Möglichkeiten der Anleger

Wer schlechte Erfahrungen mit Lebensversicherungsfonds gemacht hat, hat grundsätzlich zwei Chancen auf Schadensersatz. Zum einen im Rahmen der Prospekthaftung. Diese greift, wenn bereits der Emissionsprospekt fehlerhafte Informationen enthielt oder dem Kunden darin nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt wurden. Alternativ kann auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Beratung zu bekommen. Denn es muss anleger- und objektgerecht beraten werden. Die Wünsche und Ziele des Kunden müssen also ebenfalls in Betracht gezogen werden und es muss eine umfassende Beratung stattfinden. Geschieht dies nicht, besteht ebenfalls die Chance auf Schadensersatz.