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Diesel Schadensersatz nach EuGH-Urteil zum Abgasskandal - so geht's

Abgasskandal - Autofahrer

Dank dem neuen Urteil des EuGH haben Käufer von Diesel-Fahrzeugen sehr gute Chancen auf Schadensersatz.

Entgegen der bisherigen deutschen Rechtsprechung hat der EuGH entschieden, dass bereits die einfache Fahrlässigkeit bei der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen für einen Schadensersatzanspruch ausreicht.


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Betroffene Fahrzeuge im Diesel Abgasskandal

Schadensersatz können alle fordern, deren Diesel vom Abgasskandal betroffen ist. Volkswagen, Mercedes, Audi, Porsche, Fiat, Iveco, Opel, Seat, Skoda, BMW, Peugot und Citroen – fast alle Hersteller haben geschummelt!

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Diesel-Entschädigung online beauftragen

Sie haben hohe Chancen, wenn Sie ein Fahrzeug von diesen Herstellern besitzen:

Volkswagen Betroffene Diesel Fahrzeuge von Volkswagen

  • Golf
  • Passat
  • Tiguan
  • Polo
  • Jetta
  • Yeti
  • Scirocco
  • Eos
  • Sharan
  • T5 Multivan
  • Transporter
  • Touareg
  • Phaeton
  • Amarok
  • Touran
  • T-Roc
  • CC
  • Arteon

Volkswagen löst den Abgasskandal aus

Im September 2015 räumt die Volkswagen AG gegenüber der US-Umweltbehörde EPA die Manipulation von Abgaswerten beim Dieselmotor EA189 ein und löst damit den Dieselskandal aus. Allein in den USA sollen mehr als 480.000 Fahrzeuge betroffen sein. Weltweit werden in der Folge Millionen betroffener Fahrzeuge identifiziert. Hunderttausende Betroffene aus Deutschland ziehen daraufhin vor Gericht und verklagen VW auf Schadensersatz. Sie bekommen bundesweit Recht, VW wehrt sich aber bis zur letzten Instanz. Im Jahr 2020 entscheidet der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht, dass die VW AG betroffene Käufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. VW gibt daraufhin seinen Widerstand weitgehend auf und bietet Kunden, die geklagt haben Geldzahlungen an. Kunden die nicht geklagt haben, gehen leer aus.

Mercedes Betroffene Diesel Fahrzeuge von Daimler Benz (Mercedes)

  • A Klasse
  • C Klasse
  • E Klasse
  • G Klasse
  • S Klasse

Die Daimler AG gerät im Jahr 2017 ins Visier der Abgasermittler

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart führt verschiedene Razzien durch. In einem Durchsuchungsbeschluss hieß es, Daimler habe die unzulässige Abschalteinrichtung entgegen der Vorschriften dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Genehmigungsbehörde nicht offengelegt. Die Autos und Kleintransporter mit den Sechs- und Vierzylindermotoren OM 642 und OM 651, die in verschiedenen Modellen des Konzerns mit unterschiedlichen Leistungsstufen verbaut werden, seien wegen der Abschalteinrichtungen auf dem europäischen Markt nicht zulassungsfähig gewesen. Mittlerweile wurde Strafbefehl erlassen. Betroffene Fahrzeuge wurden vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen. Die zivilrechtliche Aufarbeitung der Mercedes-Manipulationen dauert noch an.

Audi Betroffene Diesel Fahrzeuge von Audi

  • A1 Reihe
  • A3 Reihe
  • A4 Reihe
  • A5 Reihe
  • A6 Reihe
  • A7 Reihe
  • A8 Reihe
  • Q2 Reihe
  • Q3 Reihe
  • Q5 Reihe
  • Q7 Reihe
  • TT Reihe

Audi hat manipuliert

Im November 2015 gibt die Audi AG zu, dass die von ihr produzierten V-Diesel Motoren (3.0 und 4.2 Liter) Abschalteinrichtungen enthalten, mit denen Abgastests manipuliert werden. In der Folge werden hunderttausende Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und VW als betroffen identifiziert und amtlich zurückgerufen. 2017 kommt Ex-Audi Topmanager Wolfgang Hatz in U-Haft. Mehrere Razzien der Staatsanwaltschaft München bei Audi folgen bis schließlich am 18. Juni 2018 auch Audi-Chef Rupert Stadler verhaftet wird. Ermittelt wird wegen Betrugs und strafbarer Werbung. Zivilrechtlich wird Audi bundesweit von Gerichten dazu verurteilt, Schadensersatz an betroffene Kunden aller Marken zu leisten.

Porsche Betroffene Diesel Fahrzeuge von Porsche

  • Macan
  • Cayenne
  • Panamera

Porsche ist auch bei der Manipulation Spitzenreiter

Im Zuge der Ermittlungen gegen die Audi AG gerät auch Porsche in den Sog des Abgasskandals. Die in den Modellen Cayenne und Macan verbauten Drei-Liter und Vier-Liter Diesel wurden reihenweise manipuliert. Gerade die besonders auf Leistung getrimmten Porsche-Diesel waren in Abgastests als größte Dreckschleudern aufgefallen. Die behördlichen Abgastests konnten die Fahrzeuge häufig nur wegen der verwendeten Schummel-Software bestehen. Die betroffenen Kunden mussten zwangsweise zum Software-Update und beklagten danach Leistungseinbußen und Schäden. Porsche hat sich mittlerweile gänzlich vom Diesel verabschiedet und aus teuren Premium-Dieseln wurden Auslaufmodelle.

Fiat Betroffene Diesel Fahrzeuge von Fiat

  • Fiat 500X
  • Fiat Tipo
  • Fiat Panda
  • Fiat Ducato

Fiat schießt mit der Timer-Funktion den Vogel ab

Auch Fiat (FCA Italy S.p.A.) ist vom Diesel-Abgasskandal betroffen und hat in den Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen implementiert, etwa einen sogenannten „Timer“. Dieser sorgt dafür, dass die Abgasrückführungsrate auf dem Prüfstand nach rund 22 Minuten verringert wird. Betroffen sind insbesondere die 2,3 Liter Multijet-Motoren und der 3,0 Liter Motor. Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt diese Auffassung teilt und von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeht, weigert sich die italienische Zulassungsbehörde Ministero delle infrastrutture e dei trasporti (MIT) nach wie vor, entsprechende Rückrufe anzuordnen.

Die Europäische Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen der Nichteinhaltung der EU-Typgenehmigungsvorschriften eingeleitet.

IvecoBetroffene Diesel Fahrzeuge von Iveco

  • Daily 4x4
  • Daily HI-MATIC
  • Eurocargo

Iveco - Timer wie bei Schwestergesellschaft

Mit dem IVECO Daily reiht sich ein weiteres Modell in die vom Dieselabgasskandal betroffenen Fahrzeuge ein. Die IVECO S.p.A. greift bei den verbauten Motoren häufig auf die von der ehemaligen Schwestergesellschaft FCA Italy S.p.A. (Fiat) entwickelten Baumuster zurück. Aus diesem Grund sind auch hier verschiedene 2,3 und 3,0 Liter Motoren des IVECO Daily aus den Baujahren 2015 bis 2019 mit Abschalteinrichtungen wie dem sogenannten „Timer“ versehen. Der IVECO Daily ist ein Kastenwagen bzw. Transporter, welcher von einigen Wohnmobilherstellern gerne als Basisfahrzeug für Aufbauten Verwendung findet.

Opel Betroffene Diesel Fahrzeuge von Opel

  • Opel Astra
  • Opel Insignia
  • Opel Zafira
  • Opel Cascada
  • Opel Mokka
  • Opel Corsa
  • Opel Meriva

Opel mit vielen betroffenen Fahrzeugen

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat auch bei Opel Manipulationen entdeckt und Fahrzeuge zurückgerufen. Betroffen sind unter anderem die Modelle Astra, Insignia, Cascada sowie Zafira aus den Modelljahren 2013 – 2016. Opel legte rechtliche Schritte gegen die Rückrufe des KBA ein, scheiterte aber krachend beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurde der "Opel-Rückruf" des KBA wegen des überwiegenden Interesses am Schutz von Gesundheit und Umwelt bestätigt. Zivilrechtlich klagten viele Kunden auf Schadensersatz.

Seat Betroffene Diesel Fahrzeuge von Seat

  • Alhambra
  • Altea
  • Ibiza
  • Leon
  • Toledo
  • Exeo
  • Ateca
  • Tarraco

Seat als VW-Tochter dabei

Als VW-Tochter stattet SEAT seine Fahrzeuge mit VW-Motoren aus und geriet damit automatisch in den Strudel des Abgasskandals. SEAT bietet überwiegend kleine, kompakte und mittelgroße Fahrzeuge an, die als Diesel-Variante in der Regel Motoren bis zur Zwei-Liter Klasse umfassen. Das sind genau die Motoren (z.B. der Motortyp VW EA189), die VW manipuliert hat. Auch SEAT-Kunden mussten deshalb zahlreiche Rückrufe hinnehmen und ihre Fahrzeuge zwangsweise updaten lassen. Und es droht weiteres Ungemach: Beim Nachfolgemodell VW EA288 besteht ebenfalls Manipulationsverdacht. Zudem hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgerichtsgericht vor Kurzem festgestellt, dass auch die von VW bereitgestellten Software-Updates Schummelsoftware enthielten. Neue Rückrufen könnten also folgen. Zivilrechtlich haben viele Betroffene bereits Schadensersatz gegenüber der VW AG erstritten.

Skoda Betroffene Diesel Fahrzeuge von Skoda

  • Fabia
  • Octavia
  • Rapid
  • Roomster
  • Superb
  • Yeti
  • Karoq
  • Kodiaq

Skoda im Strudel des Abgasskandals

Als VW-Tochter stattet Skoda seine Fahrzeuge mit VW-Motoren aus und geriet damit automatisch in den Strudel des Abgasskandals. Skoda bietet überwiegend kleine, kompakte und mittelgroße Fahrzeuge an, die als Diesel-Variante in der Regel Motoren bis zur Zwei-Liter Klasse umfassen. Das sind genau die Motoren (z.B. der Motortyp VW EA189), die VW manipuliert hat. Auch Skoda-Kunden mussten deshalb zahlreiche Rückrufe hinnehmen und ihre Fahrzeuge zwangsweise updaten lassen. Und es droht weiteres Ungemach: Beim Nachfolgemodell VW EA288 besteht ebenfalls Manipulationsverdacht. Zudem hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgerichtsgericht vor Kurzem festgestellt, dass auch die von VW bereitgestellten Software-Updates Schummelsoftware enthielten. Neue Rückrufen könnten also folgen. Zivilrechtlich haben viele Betroffene bereits Schadensersatz gegenüber der VW AG erstritten.

BMW Betroffene Diesel Fahrzeuge von BMW

  • 1er Reihe
  • 2er Reihe
  • 3er Reihe
  • 4er Reihe
  • 5er Reihe
  • 6er Reihe
  • 7er Reihe
  • 8er Reihe
  • M Reihe
  • X Reihe

BMW betrügt Kunden ebenfalls

Die BMW AG forderte bereits eine riesige Anzahl von Diesel-Fahrern zur Durchführung der Rückrufmaßnahmen mit den Codes 0011540600, 0011550600, 0011560600, 0011570600, 0011580600, 0011590600, 0011600600, 0011610600, 0011620600, 0011630600, 0011640600, 0011650600 und 0011660600 auf. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Bauteilgruppe der Abgasrückführung. Im November 2022 war die BMW AG bereits durch Enthüllungen bei ihrem Zulieferer BOSCH ebenfalls in die Schlagzeilen geraten. Es war bekannt geworden, dass die Robert Bosch GmbH die sogenannte „Kunden-Funktion“ der BMW AG „Deaktivierung ND-Abgasrückführung“ bereits im Oktober 2015 als kritisch bewertet hatte. Wörtlich heißt es hierzu: „Könnte für Rollenbetriebserkennung verwendet werden.“ Die BMW AG ist darüber hinaus auch bezogen auf die weiteren Funktionsbezeichnungen: „SCRFFC_Main; SCR online dosing“, „SCRLdG_Main; SCR-Füllstandsregler“, „Abgasheizen (EGTCond_HtgCond)“, „NSC-Regeneration altersabhängig“, „Regenerationsabbruch thermischer Bauteilschutz“, „Deaktivierung ND-AGR“, „Sammelfehlerpfade für Bosch-Nox-Sensoren“ sowie „Rollenmodus in DCU“ gelistet.

Peugeot Betroffene Fahrzeuge von Peugeot

  • Peugeot 208
  • Peugeot 308
  • Peugeot 2008
  • Peugeot 508
  • Peugeot 3008
  • Peugeot 807
  • Peugeot 5008

Citroen Betroffene Diesel Fahrzeuge von Citroen

  • Berlingo
  • C3 Picasso
  • C4
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In Zeiten einer zunehmenden Digitalisierung und trotz einer immer größer werdenden Anzahl an geschädigten Kunden, setzt HAHN Rechtsanwälte nach wie vor auf den persönlichen Kontakt. Wir legen den Fokus auf die Beratung zu jedem individuellen Fall. Der Mandant steht bei uns seit über 30 Jahren im Mittelpunkt.

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Abgasskandal - Autofahrer

Diesel Abgasskandal Schadensersatz – so erhalten Sie eine Entschädigung

Mit dem Urteil des EuGH haben die Erwerber von Diesel-Fahrzeugen nunmehr deutlich bessere Chancen auf Schadensersatz. Denn nunmehr ist klar, dass die europarechtlichen Vorschriften auch dem Schutz der einzelnen Verbraucher dienen. Wird gegen ein solches Schutzgesetz verstoßen, haftet der jeweilige Hersteller bereits dann, wenn er die Vorschriften fahrlässig verletzt (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetz).

1. Rückabwicklung des Kaufvertrages

Diesel-Käufer können nunmehr insbesondere Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den Schutzvorschriften aus der EG-Richtlinie 2007/46 i.V.m. VO (EG) 715/2007 verlangen.

2. Bis zu 25% vom Kaufpreis erhalten

Alternativ zu einer Fahrzeugrückgabe kommt auch ein Schadensausgleich in Betracht. HAHN Rechtsanwälte geht dabei von 25 % des Kaufpreises aus. Das Fahrzeug bleibt dann beim Käufer.

3. Hardware-Nachrüstung verlangen

Die bisherigen Software-Updates für Diesel können lt. dem Verwaltungsgericht Schleswig illegal sein. Außerdem kann die Lebenserwartung des Fahrzeuges durch Software-Updates gesenkt werden.





Mit vier einfachen Schritten zum Diesel-Schadensersatz



Infografik Dieselskandal
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Alle Informationen zum EuGH Urteil

Das EuGH-Urteil im Diesel Abgasskandal im Detail

Der Europäische Gerichtshof hat heute zugunsten der betroffenen Diesel-Käufer entschieden (Rechtssache C-100/21). Der EuGH folgt damit der Stellungnahme des Generalanwalts Rantos, der sich für den Schutzgesetz-Charakter zentraler Vorschriften der Richtlinie 2007/46 i.V.m. VO (EG) 715/2007 ausgesprochen hatte.

Nach diesem Urteil können die Betroffenen nunmehr unter wesentlich geringeren Voraussetzungen Schadensersatz für die Abgasmanipulation durchsetzen. Denn ausreichend ist nunmehr, dass der Hersteller fahrlässig gehandelt hat. Bislang haben die deutschen Gerichte nahezu ausnahmslos angenommen, dass nur im Fall einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung eine Schadensersatzhaftung in Betracht kommt, diese aber zumeist verneint.

Rückenwind haben die Erwerber von Diesel-Fahrzeugen jüngst auch durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig (Urteil vom 20.02.2022, Az. 3 A 113/18, noch nicht veröffentlicht) erhalten. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das vom Kraftfahrt-Bundesamt freigegebene Software-Update zum EA 189 von VW rechtswidrig ist und zwar deshalb, weil es erneut illegale Abschalteinrichtungen enthält, unter anderem das Thermofenster.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

So gehen wir vor

Mit dem neuen Urteil des EuGH haben die Erwerber von Diesel-Fahrzeugen nunmehr deutlich bessere Chancen auf Schadensersatz. Denn nunmehr ist klar, dass die europarechtlichen Vorschriften auch dem Schutz der einzelnen Verbraucher dienen. Wird gegen ein solches Schutzgesetz verstoßen, haftet der jeweilige Hersteller auf Schadensersatz und zwar bereits dann, wenn er die Vorschriften fahrlässig verletzt (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetz).

Beim Schadensersatz können Sie dabei grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen. Die erste Variante zielt auf eine Rückabwicklung des Kaufes. Bei der zweiten Variante, dem sogenannten „kleinen Schadensersatz“, machen Sie den infolge der Betrugssoftware entstandenen Minderwert des Fahrzeugs geltend.

Rückabwicklung des Kaufvertrages

Diesel-Käufer können im Zuge des Urteils des EuGH nunmehr insbesondere Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den Schutzvorschriften aus der EG-Richtlinie 2007/46 i.V.m. VO (EG) 715/2007 verlangen.

Aufgrund des Anspruchs auf Schadensersatz sind die Diesel-Käufer so zu stellen, wie sie ohne die Abgasmanipulation stehen würden. Der Erwerber kann in diesem Fall den Kaufpreis zuzüglich etwaiger Aufwendungen (zum Beispiel Zinsaufwand, weitere Zubehörkosten) ersetzt verlangen und muss sich dabei einen Nutzungswertersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Sofern das Fahrzeug kreditfinanziert wurde, kann er neben dem Zinsaufwand auch für den Fall, dass das Darlehen noch valutiert, die Freistellung von diesen Darlehensverbindlichkeiten verlangen. Das betroffene Dieselfahrzeug muss er Zug um Zug anbieten.

Bis zu 25% vom Kaufpreis erhalten

Alternativ zu einer möglichen Rückabwicklung des Kaufes kommt auch ein Schadensausgleich für die Wertminderung in Betracht. Als Schaden kann der Diesel-Kunde den Betrag ersetzt verlangen, um den er den Kaufgegenstand, gemessen an dem objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, zu teuer erworben hat (BGH, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20 -). HAHN Rechtsanwälte geht dabei von einem Betrag in Höhe von 25 % des Kaufpreises aus. Das Fahrzeug würde bei dieser Variante bei dem Käufer verbleiben.

Hardware-Nachrüstung verlangen

Um Kosten zu sparen, haben die Hersteller sogenannte Software-Updates als (vermeintliche) Problemlösung entwickelt. Allein durch die Neuprogrammierung der Motorsteuerungssoftware sollte sichergestellt werden, dass der Stickoxid-Grenzwert eingehalten wird. Problem nur: Mittels des Software-Updates müssten auch die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden, denn nur dann wären die Fahrzeuge gesetzeskonform. In diesem Fall würden sie aber weiterhin den Stickoxid-Grenzwert nicht einhalten. Deshalb sehen auch die aktuellen Software-Updates wiederum ein Thermofenster vor, also eine illegale Abschalteinrichtung. Nach der Entscheidung des VG Schleswig hätten diese daher seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nicht freigegeben werden dürfen. Vor diesem Hintergrund wird vielfach gefordert, dass die Fahrzeuge mit entsprechender Hardware nachgerüstet werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat seit Juli 2019 verschiedene Nachrüstsysteme zur Senkung der Stickoxid-Emissionen genehmigt. Dabei können Euro 4- oder Euro 5-Diesel-Pkw nachgerüstet werden.

Welche Fahrzeuge können nachgerüstet werden?
Welche Fahrzeuge nachgerüstet werden können, können Sie mithilfe Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in einer vom KBA veröffentlichen Rechercheliste der Pkw-Hardware-Nachweissysteme hier https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Auskuenfte_TGV/ABE_NOX_Minderungssysteme/ABE_NOx_Pkw/ABE_NOx_Pkw_inhalt.html prüfen.

Aber auch mit den Hardware-Nachrüstungen können gewisse Probleme verbunden sein. Folgeschäden sind nicht ausgeschlossen. Zudem haben Messungen des ADAC ergeben, dass selbst bei entsprechender Nachrüstung der Stickoxid-Grenzwert bei kälteren Temperaturen unter Umständen nicht eingehalten wird.

Sofern das Urteil des VG Schleswig bestätigt wird, ist davon auszugehen, dass das KBA entsprechende weitere Maßnahmen anordnet, insbesondere die Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtungen. Die Hersteller sind dann in der Pflicht, entsprechende geeignete Maßnahmen zur Herstellung der Gesetzeskonformität anzubieten. HAHN Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Geltendmachung entsprechender Hardware-Nachrüstungen.

Wer noch in der Gewährleistungsfrist ist, kann die Mangelbeseitigung auch gegenüber dem Verkäufer (Händler oder Hersteller) verlangen. Ist die Mangelbeseitigung nicht möglich, kann im weiteren der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und ggf. Schadensersatz geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, sich hierzu im Vorhinein beraten zu lassen, da unter Umständen Fristsetzungen vor Ausübung des Rücktritts erforderlich sind.

Rechtswidriges Software-Update – Anspruch auf Schadensersatz

Schließlich können Sie auch, wenn bei Ihrem Fahrzeug bereits ein Software-Update aufgespielt wurde, Schadensersatz geltend machen. Denn sollte die Entscheidung des VG Schleswig bestätigt werden, müssen die programmierten illegalen Abschalteinrichtungen beseitigt werden. Dies wiederum kann zu entsprechenden Folgeschäden führen. Da sich die konkreten Schäden derzeit noch nicht beziffern lassen, gehen wir u.a. mit einem konkreten Feststellungsantrag vor.

Was bedeutet das Urteil des höchsten europäischen Gerichts (EuGH)?

Grundsätzlich gilt, dass das Urteil des EuGH zur Auslegung des europäischen Rechts für die nationalen Gerichte verbindlich ist. Da der EuGH den Artikeln 18 Abs. 1, 26 Abs. 1 und 46 der Richtlinie 2007/46 i.V.m. VO (EG) 715/2007 Schutzcharakter zugemessen hat, sind auch die deutschen Gerichte hieran gebunden. Nach § 823 Abs. 2 BGB haftet der Schädiger, wenn er gegen Gesetze, die auch dem individuellen Schutz der Bürger dienen, verstoßen hat.

Bislang haben die deutschen Gerichte fast ausnahmslos den Individualschutz der europäischen Normen und damit auch eine Haftung verneint. Eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wurde zumeist ebenfalls, wenn auch zu Unrecht, abgelehnt.

Mit dem EuGH-Urteil ist jetzt eine deutlich verbesserte Rechtslage gegeben, an dem auch die deutschen Gerichte nicht mehr vorbeikommen dürften. Denn die Voraussetzungen sind im Vergleich zu einem Anspruch nach § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) wesentlich geringer. Erforderlich ist lediglich, dass der Hersteller die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten, mithin fahrlässig gehandelt hat. Dieses ist nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte gegeben.

Es bleibt zu hoffen, dass nunmehr auch der Bundesgerichtshof die Vorgaben erst nimmt und nicht erneut versucht, durch kreative Auslegungen die Automobilindustrie zu schützen.

Wie haben die Hersteller geschummelt?

Die Hersteller haben verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen in den Autos verbaut. Die Diesel erkennen, wenn sie sich auf dem Prüfstand befinden und sorgen dann für eine optimale Abgasreinigung. Auf der Straße wird dagegen ein anderer Modus genutzt - die Abgasreinigung wird reduziert oder gar abgeschaltet. Auf den deutschen Straßen fahren damit wahre Dreckschleudern mit einem erschreckend hohen Stickoxidausstoß. Die Stickoxid-Grenzwerte werden im Straßenverkehr massiv überschritten. Dabei wären grundsätzlich auch Autos, die auf der Straße weniger Stickoxid ausstoßen, möglich gewesen - für die Hersteller jedoch teurer. Aus reiner Profitgier haben sie sich deshalb für die Täuschungssoftware und gegen Umwelt und Gesundheit entschieden.

Was ist das Thermofenster?

Das Thermofenster ist im Zusammenhang mit der Abgasrückführung zu sehen.

Bei der Abgasrückführung (AGR) werden Abgase, die während der Verbrennung des Treibstoffes entstehen, in den Verbrennungskreislauf zurückgeführt. Dabei wird unmittelbar hinter dem Zylinder das Abgas entnommen und durch ein pneumatisch oder elektrisch angesteuertes AGR-Ventil der Ansaugluft vor dem Zylinder wieder zugemischt. Dadurch gelangt weniger Sauerstoff in den Motor und es wird eine geringere Verbrennungstemperatur im Zylinder erreicht, die wiederrum zu einer Reduzierung der Stickoxid-Mengen beim Verbrennen führt. Denn je niedriger die Verbrennungstemperatur im Zylinder ist, desto weniger Stickoxide entstehen dabei. Je nach Aktivierung / Deaktivierung bzw. Höhe der Abgasrückführungsrate kann so der Stickoxid-Ausstoß gesteuert werden.

Wird die Abgasrückführung in bestimmten Außentemperaturbereichen reduziert oder gänzlich abgeschaltet, spricht man von einem Thermofenster. Die Motorsteuerungs-Software kann beispielsweise so programmiert sein, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 15 °C verringert wird. Der Temperaturbereich hängt von dem jeweiligen Hersteller ab.

So wurde beispielsweise bei dem VW Golf mit dem EA 189-Motor selbst bei dem Software-Update noch ein Thermofenster implementiert. Durch das Software-Update wurde das AGR-Ventil (Abgasrückführungs-Ventil) so eingestellt, dass die Rückführungsrate bei einer Umgebungstemperatur unter - 9 °C bei 0 %, zwischen - 9 und 11 °C bei 85 % und schließlich, über 11 °C ansteigend, ab einer Umgebungstemperatur von 15 °C bei 100 % lag. Somit ist die Reinigung der Abgase durch dieses Rückführungssystem nur dann vollwirksam, wenn die Umgebungstemperatur bei 15 °C liegt (Thermofenster).

Gibt es noch andere unzulässige Abschalteinrichtungen?

Sämtliche Hersteller haben zur Einhaltung des Stickoxid-Grenzwertes kreative Lösungen entwickelt und verschiedenste Abschalteinrichtungen implementiert.

So existiert beispielsweise bei dem Motor EA189 von Volkswagen eine Prüfstanderkennung. Die Motorsteuerungssoftware erkennt anhand bestimmter Parameter, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und schaltet in diesem Fall in einen effizienteren Modus. Bei den Fahrzeugen mit dem 3 Liter-Audi-Motor, die in bestimmten VW-Modellen (z.B. Touareg, Amarok) sowie bei Porsche und den größeren Audi-Fahrzeugen verbaut sind, werden unter anderem Aufheizstrategien verwendet, die das Fahrzeug speziell für den Abgastest vorkonditionieren. Bei Fahrzeugen mit SCR-Kat werden die Dosiermengen im Abgastest manipuliert.

Bei Daimler sind neben dem Thermofenster unter anderem die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KMST) sowie bei den Euro 6-Fahrzeugen bestimmte AdBlue Dosier-Strategien bekannt.

FCA Italy arbeitet unter anderem mit einem Timer, d.h. die Abgasrückführung wird nach rund 22 Minuten (solange dauert der NEFZ-Prüfzyklus) reduziert. Solche Abschalteinrichtungen sind nach der EG-Verordnung 715/2007 grundsätzlich unzulässig.