Viele bundesdeutsche Anleger haben in offene Immobilienfonds investiert. Sofern der Handel der Fondsanteile ihres Immobilienfonds ausgesetzt ist, können sie ihre Beteiligungen derzeit nicht veräußern. Gleiches gilt auch für den Morgan Stanley P2 Value. Die Dresdner Bank AG (heute: Commerzbank AG) hat einer Anlegerin empfohlen, 300.000 Euro in diesen offenen Immobilienfonds zu investieren. Sie wollte diesen Betrag für ein Jahr sicher anlegen und danach davon eine Immobilie erwerben. Der Bankberater versicherte ihr, sie könne jederzeit über ihr Geld verfügen. „P2 Value“ sei für eine kurzfristige Anlage mit hohem Sicherheitsanspruch geradezu ideal.
Am 30. Oktober 2008 wurde der Handel des Fonds ausgesetzt. Zum 21. Januar 2009 verlängerte der P2 Value-Fonds die Aussetzung des Verkaufs von Fondsanteilen für weitere zwölf Monate. Am 24. Juli 2009 hat ein unabhängiger Sachverständigenausschuss die Immobilien des P2 Value-Fonds um 231 Millionen Euro oder 10,4 Prozent abgewertet. Diese Abwertung entspricht rund 13,9 Prozent des Fondsvermögens. Damit ist unserer Mandantin ein wirtschaftlicher Schaden von zurzeit über 40.000 Euro entstanden.
Hahn Rechtsanwälte nimmt die Commerzbank wegen Falschberatung auf Schadensersatz in Anspruch. Aufgrund der Anlageziele und der geringen Risikobereitschaft der Anlegerin hätte die Bank den Erwerb des offenen Immobilienfonds nicht empfehlen dürfen bzw. zumindest auf die bestehenden Risiken in deutlicher Form hinweisen müssen. Ein Verkaufsprospekt war der Anlegerin weder vor noch bei Zeichnung der Fondsbeteiligung ausgehändigt worden. Es bleibt abzuwarten, ob die Commerzbank bereit ist, sich außergerichtlich zu einigen.