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OLG Köln spricht für VW Touareg Schadensersatz im Abgasskandal zu

Bremen, 19.07.2021

Mit Urteil vom 07.07.2021 hat das Oberlandesgericht Köln die Volkswagen AG und die Audi AG hinsichtlich eines manipulierten VW Touareg gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 11 U 68/20).

Das Oberlandesgericht bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln vom 22.04.2020. Sowohl die Entwicklung und Herstellung des verbauten Motors durch die Audi AG, als auch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG hätten sich als sittenwidrig erwiesen, so das Oberlandesgericht.

Bei der im Fahrzeug enthaltenen Aufwärmstrategie handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Dies hatte auch das Kraftfahrt-Bundesamt so gesehen und das Modell deshalb verpflichtend zurückgerufen. Nach dem unbestrittenen Vortrag des Klägers sei davon auszugehen, dass die Vorstände der verurteilten Unternehmen Kenntnis von der Verwendung der Abgasmanipulationssoftware hatten. Deshalb hafte sowohl der Motorenhersteller, die Audi AG, als auch der Fahrzeughersteller, die Volkswagen AG, für den entstandenen Schaden.

Die Klägerin hat gemäß § 826 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz. Sie kann deshalb gegen Rückgabe des Touaregs ihre Anzahlung, sowie alle bisher geleisteten Raten zurückfordern. Von den noch fälligen Verbindlichkeiten aus dem zur Finanzierung des Fahrzeugs abgeschlossenen Darlehensvertrag wird sie zudem freigestellt. Für die bisher mit dem Wagen gefahrenen Kilometer muss sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht geht dabei von einer maximalen Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

HAHN Rechtsanwälte konnte bereits mehrere OLG-Urteile im Abgasskandal um 3,0 Liter Audi-Motoren erzielen. Vom Abgasskandal betroffen sind dabei neben dem VW Touareg auch der Porsche Cayenne, Porsche Macan, Audi SQ5, Audi A6 und weitere Audi-Modelle. Die Kanzlei bietet derzeit einen kostenfreien Betroffenheitscheck an.