Rückrufe für den T6 (Euro 5 und Euro 6) im Abgasskandal
Im April 2019 machte das Kraftfahrt-Bundesamt den ersten Rückruf im VW-Abgasskandal für Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 öffentlich. Betroffen war der T6 mit der Abgasnorm Euro 6. Weltweit mussten fast 200.000 Fahrzeuge in die Werkstatt gebracht werden, um dort ein Software-Update zu bekommen. Alleine in Deutschland waren fast 90.000 Fahrzeuge betroffen. Mit dem Update soll eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und der Stickoxid-Ausstoß gesenkt werden. Die Rückrufaktion, die unter dem Code 23Z7 in der Rückrufdatenbank des KBA hinterlegt ist, betrifft Diesel-Fahrzeuge, die zwischen 2014 und 2017 produziert wurden. Das Problem ist laut KBA eine Konformitätsabweichung, die zur Überschreitung des Euro 6 Grenzwertes für Stickoxide führt. Eine freundliche Umschreibung für eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Im Januar 2020 wurden Bulli-Fahrer von einem zweiten Rückruf erwischt. Diesmal geht es um Euro 5 Fahrzeuge des Modells T5 bzw. T6, jeweils mit dem EA189-Motor. Produziert wurden die Autos zwischen 2009 und 2016. In Deutschland sind etwa 9.000 Diesel betroffen, weltweit gar 30.000. Die Rückrufaktion läuft unter dem Code 37L8. Laut KBA soll das Getriebe- und/oder das Motorsteuergerät von VW neu programmiert werden.
Auslieferungsstopp für den T6 - Bulli von Abgasskandal eingeholt
Im Dezember 2017 musste der VW-Konzern einen Auslieferungsstopp für den VW T6 bekannt geben. VW selbst hatte sich an das Kraftfahrt-Bundesamt gewandt und mitgeteilt, dass die Fahrzeuge den bei der Zertifizierung angegebenen Wert für Stickoxid überschreiten würden. Hätte VW hier nicht selbst reagiert, wäre es vermutlich zu einem Zulassungsstopp durch das KBA gekommen. Erst im März 2018 wurde wieder mit der Auslieferung des Bullis begonnen. Zwischenzeitlich hatte VW seinen Kunden angeboten, die Bestellung zu stornieren. Dies war aber nur möglich, wenn im Gegenzug ein neues Modell des T6 bestellt werden würde, das womöglich erst im Herbst 2018 geliefert werden könnte. Bereits hier war der VW T6 also negativ aufgefallen und Volkswagen machte keine gute Figur.
VW Software Update macht Probleme
VW Kunden mussten im Diesel-Skandal schlechte Erfahrungen mit dem Software-Update machen. So berichteten einige Fahrer von einem erhöhten Spritverbrauch, nachdem ihr Fahrzeug das Update bekommen hatte. Auch von einer nachlassenden Leistung ist die Rede. Die Langzeitfolgen sind sowieso noch unklar. Zudem wurde bekannt, dass VW das Update für den EA189 Motor nutzte, um zwar eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, dafür aber eine andere, nämlich das Thermofenster, aufzuspielen. Somit können auch Fahrzeuge mit Update für einen ganz neuen Schadensersatzanspruch, basierend auf dem Thermofenster, sorgen.
Die Geschichte des T6
Seit 2003 gibt es den T5, den Bulli von VW. Im Zuge eines Facelifts wurde er 2015 in den T6 umbenannt. Kurze Zeit nutzte dieser den Motor EA 189, doch schließlich wurde der TDI-Motor EA 288 eingebaut. Der T6 verfügt über die Abgasnorm Euro 6. Auch der T5 ist in den Abgasskandal verwickelt.
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Urteile im VW T6 Abgasskandal
2020 gab es erste Urteile, bei denen Volkswagen für einen manipulierten T6 zu Schadensersatz verurteilt wurde. Der EA 288 ist dabei in den Mittelpunkt des VW-Abgasskandals gerückt und immer mehr Gerichte müssen sich mit Schadensersatzforderungen auch bei Modellen mit diesem Motor beschäftigen.
Landgericht München - Urteil vom 31.03.2020 - 3 O 13321/19
Im März 2020 wurde Volkswagen das erste Mal für einen manipulierten T6 verurteilt. Das Gericht stufte das vorhandene Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein und verurteilte VW deshalb aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Der Kläger kann den Diesel an VW zurückgeben und bekommt dafür die Anzahlung und alle bereits geleisteten Raten (er hatte das Fahrzeug finanziert) erstattet. Gemäß aktuellem BGH-Urteil muss er sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Da das Gericht die maximal erwartbare Laufleistung des VW T6 aber auf 300.000 Kilometer festlegte, fällt diese nicht besonders hoch aus.
Landgericht Heilbronn - Urteil vom 29.05.2020 - Bi 6 O 257/19
Im Mai folgte ein ganz ähnliches Urteil des LG Heilbronn. Auch hier sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Dieselmotor EA 288 mit dem Thermofenster über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und es sich deshalb um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers handelt. Der Diesel geht zurück an VW, im Gegenzug bekommt der Kläger den Kaufpreis erstattet.
Das Gericht rügte, dass VW in dem Verfahren seiner sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen sei. So habe der Hersteller nicht erklärt, welche Angaben zur Funktionsweise des Thermofensters gegenüber dem KBA offengelegt worden waren. Vor Gericht wurden zudem nur fast vollständig geschwärzte Dokumente zur Funktionsweise des Thermofensters eingereicht. Damit habe VW nicht darlegen können, warum die Abschalteinrichtung aus Gründen des Motorschutzes ausnahmsweise zulässig sein sollte.
Landgericht Hagen - Urteil vom 11.08.2020 - 3 O 134/19
Auch das Landgericht Hagen sprach einem Kläger für einen manipulierten VW T6 Schadenseratz zu. Ursächlich war hier ebenfalls ein Thermofenster. Der nun erfolgreiche Kläger hatte den Bulli im Oktober 2015 erworben.
Landgericht München - Urteil vom 25.08.2020 - 3 O 4218/20
Das Gericht spricht Schadensersatz zu für einen T6 Transporter.
OLG Oldenburg - Beweisbeschluss vom 08.09.2020 - 14 U 322/19
Im September folgte ein Beweisbeschluss durch das Oberlandesgericht Oldenburg. Dieses wendet sich an das KBA, das Fragen zum T6 Rückruf 23Z7 beantworten soll. Welche Manipulationen konnte das KBA konkret nachweisen? Wie verhalten sich der Motor und die Emissionen vor und nach dem angeordneten Software-Update?
Landgericht Berlin - Urteil vom 12.03.2021 - 3 O 177/20
Sensationelles Urteil des LG Berlin! Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG bezüglich eines T6 zu Schadensersatz und zwar nicht aufgrund eines Thermofenster, sondern auf Basis einer unzulässigen AdBlue-Dosierstrategie. Sank der Füllstand unter einen bestimmten Wert, wurde die Zufuhr von AdBlue reduziert. Dies sorgt für einen höheren Stickoxidausstoß. Das Gericht sah darin eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Landgericht Kleve - Urteil von 2021 - 3 O 158/20
Eine weitere vielversprechende Entwicklung: Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz und zwar aufgrund eines fiktiven Ki-Wertes, der dem KBA vorgelegt worden war.
Definition des Ki-Faktors laut der 29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung:
Verhältnis jedes limitierten Schadstoffes „n“ zwischen der gemittelten Gesamtemission von periodisch regenerierenden Systemen während der Regeneration und der gemittelten Gesamtemission von periodisch regenerierenden Systemen während der gesamten Partikelbeladungsphase ohne Regeneration aus dem NEFZ.
Das Landgericht Kleve kommt in seinem Urteil zu dem Schluss, dass VW dem KBA einen fiktiven Wert vorlegen musste, um die Typengenehmigung für den VW T6 zu erhalten. Wäre der tatsächliche Wert mitgeteilt worden, wären die Grenzwerte überschritten worden und das Fahrzeug hätte die Euro 6 Norm nicht erreichen können.
OLG Hamm spricht Differenzschadensersatz zu
Mit Urteil vom 19.03.2024 folgte das OLG Hamm der neuen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Dieselskandal und sprach dem Fahrer eines VW T6 Schadensersatz zu. Der Anspruch ergibt sich dabei aus der installierten Fahrkurvenerkennung, bei der es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Dem Kläger steht laut Gericht ein Differenzschadensersatz in Höhe von 5% des Kaufpreises zu. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen 2015 gekauften VW T6 mit EA288 Motor.
Das Thermofenster und der EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil vom 17.12.2020 alle Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig erklärt. Auch ein Einbau aus Gründen des Motorschutzes vor Verschmutzung oder Verschleiß sei nicht zulässig. Lediglich um den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen, könnte eine Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sein. Sorgt die Abschalteinrichtung dafür, dass die Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte einhalten, auf der Straße jedoch nicht oder nur punktuell, dann sei sie nicht zulässig. Durch dieses Urteil erreicht der Abgasskandal ein ganz neues Level. Millionen Diesel nutzen ein Thermofenster und bringen ihren Haltern so einen Schadensersatzanspruch.
In einem weiteren Urteil stufte der EuGH zudem das Thermofenster explizit als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Und im März 2023 urteilte der EuGH zu einem Verfahren mit Thermofenster, dass es nicht notwendig ist, dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. Schon durch sein fahrlässiges Handeln, indem er eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat, ergibt sich für den Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz. Dies bestätigte der BGH mit mehreren Urteilen vom 26.06.2023 und macht es Käufern von manipulierten T6 Dieseln so deutlich einfacher, eine Entschädigung zu erhalten.
Sie fahren einen T6? Dann sollten Sie prüfen lassen, ob auch Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist. Gerne übernehmen wir dies im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung.