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DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory – Anleger gehen leer aus - Hahn Rechtsanwälte identifiziert Prospektfehler

, 02.06.2015

Seit März 2015 ist es nun „amtlich“: Die Anleger des DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory werden keine weiteren Auszahlungen aus dem Fonds erhalten. Der Verkaufserlös für den Tanker in Höhe von 41,2 Mio. USD abzüglich der Maklerkommission in Höhe von 2,25% wird zwar ausreichen, um sämtliche Verbindlichkeiten abzulösen. Für die Anleger jedoch bleibt – wie so häufig – am Ende nichts mehr übrig. Anleger haben in diesen Fonds insgesamt 51,2 Mio. EUR investiert.  

Für die Anleger stellt sich daher die Frage, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Investoren, die sich an einem geschlossenen Fonds beteiligt haben, können sich unter anderem auf die sogenannte Prospekthaftung im weiteren Sinne stützen. Haftungsgegner sind dabei die Gründungs- und Treuhandkommanditisten. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben Gründungs- und Treuhandkommanditisten die Beitrittsinteressenten vor dem Beitritt über sämtliche entscheidungsrelevanten Umstände aufzuklären. Geschieht dieses nicht, haften sie auf Schadensersatz in Höhe der Beteiligungssumme zzgl. Agio nebst – gegebenenfalls - entgangenem Gewinn.

Bei der DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory bestehen nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Prospekthaftungsansätze. So wird unter anderem das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung unzutreffend dargestellt. Ist der Prospekt fehlerhaft, haftet überdies auch das beratende Institut dafür, da es eine Prüfung mit (bank-) üblichen kritischem Sachverstand vorzunehmen hat.

Nähere Handlungsempfehlungen können Sie formlos unter info@hahn-rechtsanwaelte.de unter dem Stichwort „Dr. Peters 120 Leo Glory“ anfordern.

Eine Erstbewertung bieten wir pauschal zu 50,00 EUR an. Ansprechpartnerin für diesen Fonds ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann unter info@hahn-rechtsanwaelte.de.