DG-Fonds 31 - geschlossener Immobilienfonds - Schadensersatz
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.10.2012
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Beklagte als Treuhandkommanditistin aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Haftung der Beklagten resultiere aus den fehlerhaften Kostenangaben im Prospekt. Bei einer Kostenposition werde nicht deutlich, wer der Empfänger der Leistung sei.