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DG-Fonds 31

, 12.10.2012

DG-Fonds 31 - geschlossener Immobilienfonds - Schadensersatz

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.10.2012

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Beklagte als Treuhandkommanditistin aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Haftung der Beklagten resultiere aus den fehlerhaften Kostenangaben im Prospekt. Bei einer Kostenposition werde nicht deutlich, wer der Empfänger der Leistung sei.