DG-Fonds 31 - geschlossener Immobilienfonds - Schadensersatz
LG Frankfurt, Urteil vom 12.10.2012
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Beklagte zu 1. wegen fehlerhafter Anlageberatung und die Beklagte zu 2. als Treuhandkommanditistin aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Haftung resultiere in beiden Fällen aus den fehlerhaften Kostenangaben im Prospekt. Bei einer Kostenposition werde nicht deutlich, wer der Empfänger der Leistung sei.