Mit dem Widerruf der Baufinanzierung sparen Verbraucher gegenüber einer Kündigung bares Geld. Im Gegensatz zur Kündigung muss bei einem Widerruf die oftmals sehr teure Vorfälligkeitsentschädigung nicht gezahlt werden. So ist ein Umschulden zu einem günstigeren Kredit ohne große Kosten möglich. Widerrufen werden können Verträge, die zum Beispiel nicht alle Pflichtangaben enthalten oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhalten.
Dank Widerruf Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
Der Widerruf der Baufinanzierung ist die ideale Möglichkeit für alle, die aus einem Kredit mit hohen Zinsen aussteigen und zu einem günstigeren Kredit umschulden wollen, und zwar ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Der Widerruf der Baufinanzierung bietet einige finanzielle Vorteile gegenüber einer Kündigung.
So funktioniert der Widerruf der Baufinanzierung
Verbraucher haben nach Abschluss eines Darlehensvertrags 14 Tage lang die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist ist nur noch eine Kündigung möglich. Diese ist allerdings nur unter speziellen Umständen möglich. Zum Beispiel ist es möglich, nach zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu kündigen. Auch vor Ablauf der zehn Jahre ist eine Kündigung möglich, wenn das Haus verkauft werden soll oder muss. Allerdings fordert die Bank in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese gleicht den Verlust aus, den sie durch die vorzeitige Ablösung des Kredits hat. Denn die Bank hat über die Laufzeit des Vertrags mit der Einnahme von Zinsen geplant, die ihr durch die vorzeitige Kündigung nun entgehen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird anhand der noch offenen Laufzeit und der Restschuld berechnet und kann eine ganz erhebliche Summe erreichen. Wer anhand der aktuell sehr niedrigen Zinsen zu einem günstigeren Kredit umschulden möchte, der wird von der Entschädigung oft abgeschreckt und beißt dann lieber in den sauren Apfel und führt den Kredit zu Ende. Doch es gibt für viele Betroffene einen Ausweg – den Widerruf der Baufinanzierung, und zwar auch noch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Widerruf der Baufinanzierung nämlich auch noch weit nach den 14 Tagen der Widerrufsfrist möglich, nämlich dann, wenn sich Fehler im Vertrag befinden. Dies kommt häufiger vor, als man denkt. HAHN Rechtsanwälte hat bereits hunderte von Darlehensverträgen geprüft und konnte in ungefähr der Hälfte Fehler feststellen, die dazu führten, dass der Widerruf der Baufinanzierung möglich war. Denn bei einem fehlerhaften Vertrag beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen. Der Verbraucher genießt ein ewiges Widerrufsrecht.
Sehr oft betreffen die Fehler die Widerrufsbelehrung und genauer, die Widerrufsfrist. Für den Verbraucher muss klar und unmissverständlich zu erkennen sein, wann seine Widerrufsfrist beginnt, wie lange diese dauert und in welcher Form der Widerruf erfolgen muss. In vielen Verträgen ist der Beginn der Frist aber unklar formuliert oder es fehlen Informationen zur Schrift- bzw. Textform oder zur rechtzeitigen Absendung des Widerrufs, die nämlich schon ausreichend ist, um die Frist einzuhalten.
Oft haben Banken auch Mustertexte verwendet, was grundsätzlich in Ordnung ist und sie vor Fehlern schützt. Denn bei der Nutzung eines Mustertextes greift das Prinzip der Gesetzlichkeitsfiktion. Das heißt, der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Mustertext schützt die Bank vor Fehlern. Wenn doch welche enthalten sind, kann man ihr diese nicht zur Last legen. Dieser Schutz gilt allerdings nur, wenn der Text wirklich genau übernommen und nicht verändert wurde. Nun haben viele Banken aber Änderungen vorgenommen und verlieren dadurch diesen Schutz. Der Widerspruch kann dann also trotzdem möglich sein.
Widerruf der Baufinanzierung: Die Vorteile
Die wirtschaftlichen Vorteile eines Widerrufs sind unübersehbar. Denn bei einem Widerruf der Baufinanzierung muss die Vorfälligkeitsentschädigung im Gegensatz zur Kündigung nicht gezahlt werden. Diese kann je nach Restschuld viele tausend Euro betragen. Sollte bereits gekündigt und die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden sein, ist der Widerruf der Baufinanzierung noch immer möglich. In dem Fall bekommt man die bereits getätigte Zahlung erstattet. Zudem ist es im Rahmen des Widerrufs der Baufinanzierung möglich, ein Forward-Darlehen abzulehnen und zwar ohne die Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen.
Verbraucher können daher den Widerruf der Baufinanzierung nutzen, um umzuschulden und zwar zu einem Kredit, der die aktuell sehr niedrigen Zinsen anbietet. So kommen Sie aus einer Baufinanzierung heraus, die Sie vor einigen Jahren mit den damals normalen, aus heutiger Sicht aber extrem hohen Zinsen abgeschlossen haben.
HAHN Rechtsanwälte ist auf den Widerruf spezialisiert und zählt auf diesem Gebiet zu den erfolgreichsten Kanzleien in Deutschland. So konnten wir schon zahlreiche Verfahren positiv für unsere Mandanten zu Ende bringen. Bezüglich des Widerrufs der Baufinanzierung bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Wir prüfen dabei Ihre Vertragsunterlagen und teilen Ihnen mit, ob wir Fehler gefunden haben, die den Widerruf der Baufinanzierung noch heute möglich machen. Zudem berechnen wir auch gerne Ihre möglichen Ansprüche. Kontaktieren Sie uns noch heute, wir freuen uns auf Sie!