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Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG: Ambitioniertes Restrukturierungsvorhaben

, 06.12.2012

Rund 60 Gesellschafter haben an der Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 6. Dezember 2012, im Hotel Grand Elysee in Hamburg teilgenommen. Wie bereits vorher angekündigt, wurde ihnen eröffnet, dass sie von einem Totalverlust ausgehen müssten, falls es nicht gelingt, ausreichend Neukapital einzuwerben. Der Verkaufserlös der Immobilien würde nicht ansatzweise die bestehenden Kreditverbindlichkeiten bei der Sparkasse Köln/Bonn abdecken. Sehr überrascht zeigten sich die Teilnehmer auch von der Möglichkeit des Wiederauflebens der Haftung. Hier war vielen nicht klar, dass die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von maximal 53,5 Prozent tatsächlich keine Verzinsung des Kapitals darstellen, sondern Entnahmen. Es handelt sich um Auszahlungen, denen keine Gewinne gegenüberstehen, so dass sie im Insolvenzfall zurückgefordert werden könnten.

Umfassend referiert wurde weiter über die Lage auf dem niederländischen Immobilienmarkt sowie die wirtschaftliche Situation einzelnen Fondsobjekte, um dann im Anschluss über die Fortführungsprognose und das Finanzierungskonzept zu berichten. Dabei wurde deutlich, dass die Annahmen, die in diesem Zusammenhang getroffen wurden, mehr als optimistisch sind. Sie wurden selbst auf der Informationsveranstaltung als „ambitioniert, aber umsetzbar“ dargestellt. So soll auf der Basis des derzeitigen Vermietungsstandes von nur 25 Prozent im Jahr 2013 bereits ein Vermietungsstand von 31,8 Prozent, 2014 von 66,7 Prozent sowie 2015 in Höhe von 90,3 Prozent erreicht werden. Ob dies tatsächlich gelingt, erscheint mehr als fraglich. Fraglich ist auch, inwieweit die Gesellschafter tatsächlich bereit sind, weiteres Neukapital in der erforderlichen Höhe einzuzahlen. Immerhin gilt die Einzahlung weiteren Kapitals als Rückzahlung der Ausschüttungen, so dass zumindest in dieser Höhe selbst im Insolvenzfall keine weitere Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter erfolgen kann. Zusätzlich gewährt die Sparkasse Köln/Bonn, je nach Einzahlungsquote, eine weitere Haftungsfreistellung in Höhe von 5 bis 10 Prozent.

Unabhängig von der Frage, wie sich die Anleger entscheiden, empfehlen wir, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Kreditinstitute und Beratungs-unternehmen prüfen zu lassen. Die Anleger sollten dabei in jedem Fall die 10-jährige Verjährungshöchstfrist beachten, die vorsorglich ab dem Zeichnungsdatum berechnet werden sollte. Hahn Rechtsanwälte geht von sehr guten Erfolgsaussichten gerade im Hinblick auf die Bankenhaftung aus und führt hierzu gerne eine kostengünstige Erstbewertung zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 Euro durch.

Sofern Interesse an einer Erstberatung besteht, senden Sie gerne eine E-Mail an info@hahn-rechtsanwaelte.de mit dem Stichwort 43. Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG — Erstbewertung. Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann. Für weitere Rückfragen wenden Sie sich auch gerne direkt an sie unter der Telefon-Nr. 0421/24685-0.