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Widerruf Darlehensvertrag – Kostenlose Prüfung

Widerrufsjoker nutzen und Geld zurückbekommen

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass ein Widerruf des Darlehensvertrags unter Umständen noch heute möglich sein kann. So holen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung zurück oder können die Zahlung direkt umgehen. Bei einer Umschuldung profitieren Sie zudem von den aktuell sehr niedrigen Zinsen.


Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen Hamburg

Wie funktioniert der Darlehenswiderruf?

Der Widerruf des Darlehensvertrags ist unter Umständen auch nach Ablauf der Widerrufsfrist noch möglich, wenn der Vertrag fehlerhaft ist. Oft finden sich Fehler in den Widerrufsbedingungen oder es fehlen Pflichtangaben. Der Widerrufsjoker verhilft Verbrauchern zu ihrem Recht.

Die Vorteile beim Widerruf des Darlehensvertrags

Wirtschaftlich bedeutet ein möglicher Widerruf des Darlehensvertrags insbesondere, dass die Bank beispielsweise keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, wenn eine Immobilie wegen eines Umzugs, einer Scheidung oder günstiger Marktverhältnisse verkauft wird oder das Darlehen vorzeitig abgelöst wird, weil sich die finanziellen Verhältnisse verbessert haben. Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung bereits vor längerer Zeit gezahlt wurde, ist wirtschaftliches Ergebnis der Rückabwicklung nach erfolgreichem Widerruf, dass der frühere Kunde insbesondere die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung verzinst zurückerhält.

Da in den Fällen des Widerrufs des Darlehensvertrags ein Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung nicht besteht, eröffnet sich bei nicht abgelösten Darlehen die Chance, mit der finanzierenden Bank in Verhandlungen über neue Konditionen zu treten, um das aktuell niedrige Zinsniveau für sich zu nutzen. So ermöglicht der Widerrufsjoker das Umschulden zu einem neuen Darlehensvertrag, der mit deutlich günstigeren Zinsen überzeugt. So lassen sich auch in der Zukunft noch tausende Euro sparen.

Nutzen Sie die jahrelange Erfahrung von HAHN Rechtsanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir werden von test.de und finanztip.de zu den erfolgreichsten Kanzleien im Bereich des Widerrufs von Darlehensverträgen gezählt.

Strichmännchen Tipp

Die Vorteile im Überblick

  • Umschulden zu einem neuen deutlich günstigeren Darlehensvertrag
  • Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht gezahlt werden
  • Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt wurde, kann sie zurück gefordert werden
  • Forward-Darlehen kann abgelehnt werden, ohne eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen zu müssen

 


So funktioniert der Widerruf des Kreditvertrags oder des Darlehens

Angesichts aktuell sehr niedriger Zinsen haben sich viele Darlehensnehmer sicher schon darüber geärgert, einen relativ teuren Bankkredit abgeschlossen zu haben. Wer aber einen teuren Kredit vor Auslaufen der Zinsbindung ablösen oder umschulden will, muss dem Finanzinstitut in der Regel eine nicht unerhebliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Eher unbekannt ist dagegen die Chance, eine bereits in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung durch das Widerrufen des Darlehensvertrags zurückzufordern. Das Widerrufsrecht kann mit anderen Worten sogar dann noch ausgeübt werden, wenn der Kredit schon länger zurückgezahlt ist, um sich die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzuholen.

Ärger ruft meist auch die Mitteilung der Bank hervor, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist, wenn die Bank einem notariellen Immobilienverkauf zustimmen soll. Typischerweise ist die Bank nicht mit einem Sicherheitentausch einverstanden. Dies sorgt insbesondere in den Fällen des Umzugs oder einer Scheidung für großes Unverständnis beim Kunden. Zudem reduziert die Vorfälligkeitsentschädigung die Renditeerwartung beim Verkauf eines Vermietungsobjekts. Einen Ausweg bietet dabei unter Umständen das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes verankerte Widerrufsrecht.

Das ewige Widerrufsrecht für fehlerhafte Immobiliendarlehensverträge wurde vom Gesetzgeber zum 21.03.2016 abgeschafft. Dennoch gilt: Die Möglichkeit eines späten Widerrufs betrifft zurzeit noch alle Verbraucherdarlehensverträge ohne grundbuchschuldrechtliche Absicherung, die nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sind (zum Beispiel Darlehensverträge zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges). Ferner sind auch heute noch Immobiliardarlehensverträge widerrufbar, die von Verbrauchern nach dem 10.06.2010 geschlossen worden sind. Ältere Immobiliardarlehensverträge können aber auch noch widerrufen werden, wenn der Kunde weder zur Anbahnung noch zum Abschluss des Darlehens eine Filiale der Bank aufgesucht hat. Dies ist vielen Kunden nicht bekannt. Wurde keine Widerrufsbelehrung erteilt oder ist diese fehlerhaft – was häufig der Fall ist – beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, sodass sich der Kunde noch nach Jahren vom Kreditvertrag lösen kann.

Fehler machen Widerruf des Kreditvertrags möglich

Banken und Sparkassen sind viele unterschiedliche Fehler in in ihren Widerrufsbelehrungen unterlaufen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir auch Ihren Vertrag auf Fehler. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Frist für den Widerruf nicht zu laufen und ein Widerruf ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich.

Die folgenden Abschnitte stammen aus Verträgen und stellen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dar.

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für die Darlehensgeberin zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.“

„Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen.“

„Die Frist beginnt, nachdem der Darlehensnehmer eine Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags erhalten hat, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht, bevor der Darlehensnehmer die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat.“

„Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem dem Darlehensnehmer die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in Textform mitgeteilt und die Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages zur Verfügung gestellt wurde, nicht jedoch vor Abschluss des Vertrages.“

Nur bei Verwendung des gültigen Musters nach einer Bestimmung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (vgl. Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB) kann sich das Kreditinstitut laut Entscheidungen des Bundesgerichtshofes auf dessen Schutzwirkung berufen. Wenn die Musterbelehrung nicht verwendet wurde und die Widerrufsbelehrung (oder heute: Widerrufsinformation) fehlerhaft ist, kann der Darlehensvertrag mit entsprechenden Rechtsfolgen noch heute widerrufen werden.

Liegt zwischen dem Kreditvertrag und dem zu finanzierenden Geschäft kein verbundenes Geschäft im juristischen Sinne vor, muss der Kunde für den Fall des Widerrufs den Nettokreditbetrag (ohne Disagio) zurückzahlen und die Bank für die Zeit der Kapitalnutzung den marktüblichen Zins beanspruchen. Der marktübliche Zins kann (deutlich) nach unten vom Vertragszins des Darlehens abweichen. Der Darlehensnehmer kann von der Bank die gezahlten Leistungsraten (Zins und Tilgung) und einen darauf berechneten Nutzungsersatz von in der Regel 2,5 Prozentpunkten über Basiszins beanspruchen.

EuGH: Widerrufsbelehrungen sind europarechtswidrig

Im März 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass eine Formulierung in Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nicht mit EU Recht vereinbar sei (Az:C-66/19). Dabei handelt es sich um den so genannten Kaskadenverweis, bei dem in den Widerrufsinformationen in Form von § 492 Abs. 2 BGB auf nationale Vorschriften verwiesen wird, die dann wiederum auf weitere Vorschriften verweisen. Für einen normalen Verbraucher ist daraus nicht zu erkennen, wann seine Widerrufsfrist beginnt und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Dies widerspricht laut Europäischem Gerichtshof der Vorgabe, dass der Verbraucher klar und prägnant über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden muss. Gemäß diesem EuGH Urteil kann jeder Immobilienkredit, der zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 von Verbrauchern in Deutschland abgeschlossen wurde, noch immer wirksam widerrufen werden.

Unsere Erfolge beim Widerruf von Darlehensverträgen

HAHN Rechtsanwälte konnte schon zahlreichen Verbrauchern bei der Durchsetzung ihres Widerrufrechts helfen. Der größte Teil der Verfahren endet dabei mit einem Vergleich - von denen wir schon über 1000 erzielen konnten. Können sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen, kommt es zu einem Urteil. Auch von diesen konnten wir für unsere Mandanten schon dutzende positive erreichen. Die Folge eines erfolgreichen Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrags. Das heißt, Sie müssen den noch offenen Darlehensbetrag der Bank zahlen, bekommen aber im Gegenzug alle Raten, inklusive der gezahlten Zinsen von der Bank erstattet. Zusätzlich muss Ihnen die Bank Zinsen für die bereits von Ihnen gezahlten Raten zahlen.

Wie der erfolgreiche Widerruf eines Darlehens aussehen kann, können Sie den folgenden Urteilen entnehmen, die einen Auszug unserer bisher erreichten Urteile darstellen.

OLG Stuttgart - Urteil vom 12.02.2019 - 6 U 338/17

Ein Ehepaar hatte 2009 bei der BW Bank ein Immobiliendarlehen aufgenommen. Das Paar hatte den Widerruf des Darlehensvertrags noch Mitte 2016 erklärt - also vor der Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts. Nachdem das Landgericht Stuttgart die Klage abgewiesen hatte, bestätigte das OLG nun die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung. Die Kläger konnten den Vertrag deshalb noch immer widerrufen. Die Widerrufsbelehrung wurde laut Gericht aufgrund des folgenden Zusatzes fehlerhaft: "nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags".

LG Hamburg - Urteil vom 18.03.2019 - 330 O 393/16

Die Kläger hatten bereits 2008 zwei Immobiliendarlehen bei der Hamburger Sparkasse (Haspa) aufgenommen. 2015 erklärten sie den Widerruf. Das Gericht gab ihnen Recht. Nach Rückzahlung des noch offenen Darlehens und Erstattung der bereits geleisteten Raten errechnete das Gericht einen Anspruch von 6.500,00 Euro, die die Bank den Klägern nun auszahlen muss.

OLG Köln - Urteil vom 26.03.2019 - I-4 U 102/19

Die Kläger hatten 2011 mit der Sparkasse Leverkusen einen Darlehensvertrag geschlossen. Ende 2016 widerriefen sie diesen. Dieser Widerruf war laut dem Gericht wirksam, weil die Sparkasse einen falschen effektiven Jahreszins angegeben hatte.

OLG Köln - Urteil vom 17.09.2019 - I-4 U 109/18

In diesem Fall ging es um einen Darlehensvertrag, der im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes zustande gekommen war. Der Kläger hatte den Vertrag mit der DSL Bank geschlossen, ohne dabei eine Filiale zu betreten. In diesen Fällen ist ein Widerruf bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch bei Verträgen möglich, die zwischen dem 02.11.2002 und dem 10.06.2010 abgschlossen wurden, wie in diesem Fall.

Die Widerrufsbelehrung war deshalb fehlerhaft, weil die Kündigungsregeln nicht wie vorgeschrieben in hervorgehobener Fom mitgeteilt worden waren. Der Bundesgerichtshof hat in der Zwischenzeit mit einem Beschluss das von der DSL Bank gegen das Urteil eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen. Das Urteil des OLG Köln ist somit rechtskräftig.

OLG Schleswig - Urteil vom 26.09.2019 - 5 U 129/19

Zwei Kunden hatten 2007 einen Darlehensvertrag mit der Förde Sparkasse geschlossen. Da der Widerruf am 17.06.2016 erfolgte, also vier Tage vor Ablauf des ewiges Widerrufsrechts, war er noch rechtzeitig erfolgt. Grund für die fehlerhafte Widerrufsbelehrung war der Hinweis: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". Der Vertrag wird rückabgewickelt. Das OLG sprach den Kunden eine Zahlung in Höhe von 10.500,00 Euro zu - zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2017.

LG  Hannover - Urteil vom 13.08.2020 - 4 O 188/19

Zwei Kunden der LBS Nord hatten im April 2011 ein Bauspardarlehen zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen. Im Oktober 2018 übten die Verbraucher ihr Widerrufsrecht aus. Zu Recht, wie das Gericht feststellte.

OLG Frankfurt - Anerkenntnisurteil vom 02.12.2020 - 17 U 10/20

Aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über sein Widerrufsrecht konnte ein Kunde der Santander Consumer Bank seinen Verbraucherdarlehensvertrag auch 6 Wochen nach Abschluss noch immer widerrufen. Das OLG Frankfurt bestätigte die Rechtmäßigkeit des Widerrufs durch ein Anerkenntnisurteil.

LG Berlin - Urteil vom 08.12.2020 - 38 O 164/20

Auch die ING-DiBa hat ihre Kunden nicht korrekt über deren Widerrufsrecht belehrt. Zu diesem Urteil kommt das Landgericht Berlin im Dezember 2020. Ein im Juni 2015 abgeschlossener Darlehensvertrag über 50.000,00 Euro, der aus Mitteln des KfW-Wohnungseigentumsprogramms refinanziert wurde, konnte deshalb im Dezember 2019 noch immer rechtmäßig widerrufen werden.

Hintergrund war die folgende, unrichtige Belehrung: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat“.

LG Hannover - Urteil vom 10.12.2020 - 3 O 82/20

Am 11.07.2011 schlossen die Kläger mit der Provinzial Lebensversicherung einen Immobiliardarlehensvertrag über 100.000,00 Euro. Am 09.04.2020 erklärten sie ihren Widerruf. Diesen akzeptierte die Provinzial, wollte jedoch nicht alle Vorteile aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrags gewähren. Das Landgericht Hannover entschied nun, dass sie dem Kläger alle Zahlungen erstatten muss und zwar mit einer Verzinsung von 2,5 Prozent über dem Basiszinssatz. So berechneten sich Verzinsungsansprüche in Höhe von über 5.000,00 Euro für die Kläger.

LG Hamburg - Urteil vom 05.03.2021 - 318 O 27/20

Im Mai 2011 hatte die erfolgreiche Klägerin mit der Hamburger Sparkasse einen Darlehensvertrag über 150.000,00 Euro abgeschlossen. Im Oktober 2019 widerrief sie diesen. Das Gericht urteilte, dass der Widerruf auch über acht Jahre nach Abschluss des Vertrags noch immer rechtens war. Denn aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung war die Frist für den Widerruf nie in Gang gesetzt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wann sollte der Widerruf erfolgen?

Um den Darlehensvertrag zu günstigen Konditionen loszuwerden, sollte man nicht zu lange warten. Zum einen kann es natürlich immer passieren, dass es neue Fristen durch den Gesetzgeber gibt, die den hier beschriebenen Weg ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich machen. Zum anderen sind die Zinsen gerade sehr niedrig - jedes Jahr, das man länger im teuren Vertrag verbringt, kostet also bares Geld. Bei einem rechtzeitigen Umstieg zu einem Immobiliendarlehen mit niedrigeren Zinsen kann man über die Jahre viele Tausend Euro sparen.

HAHN Rechtsanwälte ist bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht ausschließlich auf Seiten von Kapitalanlegern und Verbrauchern tätig. Als eine der TOP FIVE-Kanzleien in diesem Bereich bieten wir eine fachkundige rechtliche Vertretung durch ein hochspezialisiertes Team an.

Bei Interesse an einer kostenfreien Ersteinschätzung füllen Sie bitte das Formular aus oder kontaktieren Sie uns per Email, Post oder Telefon. Eine außergerichtliche Interessenvertretung einschließlich der Begleitung etwaiger Neuverhandlungen bieten wir zu einem günstigen Honorar an. Selbstverständlich bietet HAHN Rechtsanwälte auch den Darlehensnehmern eine Vertretung an, die den Widerruf Ihrer Willenserklärung zum Abschluss eines Darlehensvertrages schon erklärt haben, aber bisher von einer anwaltlichen Beauftragung abgesehen hatten. Gleiches gilt auch für Darlehensnehmer, die mit Ihren diesbezüglich beauftragten Rechtsanwälten mangels Fachkunde und Spezialisierung nicht mehr zufrieden sind.

FAQ zum Widerruf

Welche Darlehensverträge können widerrufen werden?

Alle Verbraucherdarlehensverträge ohne grundbuchschuldrechtliche Absicherung, die nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sind, können bei Fehlern im Vertrag noch heute widerrufen werden. Immobiliardarlehensverträge können noch widerrufen werden, wenn sie nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden oder wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelte.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Widerruf?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Ablehnung des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung hatten, dann muss diese in der Regel die Kosten übernehmen. Das Abschlussdatum des Kreditvertrags ist hierbei nicht von Belang.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.

Warum lohnt sich der Kredit Widerruf?

Gegenüber einer Kündigung sparen Sie bei einem Widerruf des Immobilienkredits die Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können zudem zu einem günstigeren Kredit umschulden.