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Sparkasse S-Kreditpartner Autokredit widerrufen

Autokredit widerrufen und Geld zurück erhalten

Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Rahmen eines Autokredits über die Sparkasse S-Kreditpartner finanziert haben, haben Sie die Chance, Ihr Auto über den Widerruf des Darlehensvertrages an die Sparkasse S-Kreditpartner Bank zurückzugeben. Die Sparkasse hat dabei auch keinen Anspruch auf Ausgleich des Wertverlustes, da sie die entsprechende Belehrung vergessen hat! So fahren Sie umsonst Auto!

 


Autokredit widerrufen bei der Sparkasse

Wer einen Autokredit bei der Sparkasse S-Kreditpartner abgeschlossen hat und diesen auf Fehler prüfen lässt, hat gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf. Auto zurückgeben, Anzahlung und Raten zurückbekommen und zwar ohne Anrechnung eines Wertverlustes – so funktioniert der Widerruf des Autokredits.

Nutzen Sie das ewige Widerrufsrecht

Wenn Sie Ihr Auto mit einem Autokredit finanziert haben, können sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen – so sieht es der Gesetzgeber vor. Dies betrifft jedoch nur fehlerfreie Verträge. Enthält Ihr Darlehensvertrag inhaltliche oder formale Fehler, was häufig der Fall ist, greift das sogenannte ewige Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihren Vertrag auch Jahre später noch widerrufen können.


Wenn Sie beschlossen haben, dass Sie Ihren Autokredit widerrufen wollen, ist die 14-tägige Widerrufsfrist im Regelfall längst verstrichen. Doch mit dem Widerrufsjoker haben Sie die Chance, auch nach Ablauf dieser Frist noch einen Widerruf zu erwirken. Viele Verträge der Sparkasse S-Kreditpartner Bank entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Sie enthalten fehlerhafte Angaben oder es fehlen Pflichtangaben, was dazu führt, dass die 14-tägige Widerrufsfrist außer Kraft gesetzt wird.


Für Sie bedeutet das, dass Sie Ihren Darlehensvertrag auch nach Jahren noch erfolgreich widerrufen können. Typische Fehler in den Kreditverträgen sind zum Beispiel die unzureichende Aufklärung des Verbrauchers über seine Kündigungsrechte oder mangelhafte Informationen über die Berechnungsmethode für mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen.


Aus unserer Erfahrung mit inzwischen mehr als 10.000 geprüften Kreditverträgen wissen wir von HAHN Rechtsanwälte, dass etwa 90 Prozent aller Darlehensverträge Fehler aufweisen. Demnach können die meisten Autofahrer, die ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben, diesen Kreditvertrag wieder auflösen. Besonders Betroffene des Dieselskandals profitieren davon: Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs können Sie nicht nur Ihren Darlehensvertrag mit der Sparkasse S-Kreditpartner Bank auflösen, sondern gleichzeitig auch den Kaufvertrag für Ihr Auto.

Wenn auch Sie zur Finanzierung Ihres Autos einen Kreditvertrag mit der Sparkasse S-Kreditpartner Bank abgeschlossen haben, lassen Sie sich von HAHN Rechtsanwälte beraten. Wir prüfen Ihren Vertrag und die Rechte und Chancen, die sich für Sie daraus ergeben.

 

Kurz gefasst: Wenn Sie Ihren Kreditvertrag mit der Sparkasse S-Kreditpartner Bank erfolgreich widerrufen, geben Sie Ihr Auto zurück. Außerdem erstattet Ihnen die Bank sämtliche Ratenzahlungen sowie die ggf. geleistete Anzahlung an den Autohändler. Die Anzahlung holt sich die Bank vom Händler zurück.
 
Da die Sparkasse S-Kreditpartner Bank in vielen Fällen zudem die Belehrung zum Wertersatz vergessen hat, müssen Sie sich bei einem erfolgreichen Widerruf auch keinen Wertersatz anrechnen lassen - sie sind das Auto in einem solchen Fall quasi umsonst gefahren.

Diese typischen Fehler der Autobanken können Sie sich zunutze machen

Insbesondere die Darlehensverträge, die zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, sind oft fehlerhaft. Häufig weisen sie nicht darauf hin, dass die Widerrufsfrist erst mit Abschluss des Vertrages beginnt. Außerdem fehlt oft ein Hinweis darauf, dass die Informationspflichten gemäß § 1 der BGB-Informationspflichtenverordnung erfüllt sein müssen, damit die Frist beginnen kann.

Ein Beispiel für erfolgreiche Widerspruchsverfahren ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2018 (Aktenzeichen XI ZR 160/17). Hier wurde zugunsten des Verbrauchers entschieden. Auch beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main erwirkte ein Verbraucher am 16.07.2016 erfolgreich den Widerruf seines Vertrags (Aktenzeichen 17 U 144/15). Gemäß dieser Urteile soll der Verbraucher nicht nur umfassend, unmissverständlich und eindeutig über sein Widerrufsrecht informiert werden, sondern auch in die Lage versetzt werden, es auszuüben.

Ein weiterer typischer Fehler ist die Verwendung sogenannter „frühestens-Belehrungen“. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt die Formulierung „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ den Verbraucher darüber im Unklaren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Widerrufsfrist beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2009 – VIII ZR 219/08 –; Urteil vom 29.04.2010 – I ZR 66/08 –; Urteil vom 01.12.2010 – VIII ZR 82/10 –; Urteil vom 02.02.2011 – VIII ZR 103/10 – und Urteil vom 01.03.2012 – III ZR 83/11 –).

Ein klassisches Versäumnis in Darlehensverträgen sind zudem unklare Hinweise auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn der Kreditgeber keine klaren Angaben über die Rahmenbedingungen der Berechnung macht, wird der Verbraucher im Unklaren gelassen. Es ist ihm so nicht möglich, die Kosten für eine vorzeitige Darlehensrückführung realistisch einzuschätzen. Laut Gesetz ist der Kreditgeber jedoch verpflichtet, den Verbraucher über die Methode der Berechnung zu informieren. Ein allgemeiner Verweis auf die „vom Bundesgerichtshof vorgeschriebenen Rahmenbedingungen“ ohne Konkretisierung ist somit nicht ausreichend (vgl. Art. 247 § 7 Nr. 3 EGBGB a.F.).

Schließlich ist ein Vertrag fehlerhaft, wenn er keinen Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Kreditnehmers enthält (vgl. § 314 BGB, § 494 BGB, Art. 247 § 6 EGBGB).

Unzureichende Informationen in Darlehensverträgen sorgen dafür, dass Verbraucher ihren Autokreditvertrag jederzeit widerrufen können. Bereits bei Immobilienkrediten haben zehntausende Verbraucher in den vergangenen Jahren erfolgreich das „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen genutzt und konnten sich so aus überteuerten Krediten lösen. Oft haben Gerichte hier zugunsten der Verbraucher entschieden.

EuGH-Urteile machen deutlich - Widerruf ist möglich

Laut Urteil des Europäischem Gerichtshofs aus dem März 2020 ist ein weiterer Grund hinzugekommen, der eine Widerrufsinformation fehlerhaft und damit den späteren Widerruf möglich macht. Dabei handelt es sich um den Kaskadenverweis. Dies bedeutet, dass in der Widerrufsbelehrung auf eine nationale Vorschrift hingewiesen wird. Schaut der Darlehensnehmer dort nach, wird wiederum auf weitere Vorschriften verwiesen. Von einem durchschnittlich informierten Verbraucher kann nicht erwartet werden, dass er diesen verwirrenden Informationen entnehmen kann, wann seine Widerrufsfrist beginnt. Er wird somit nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt.

Mit einem zweiten Urteil aus dem September 2021 erweiterte der EuGH die Möglichkeiten für Verbraucher noch einmal. Er äußerte sich unter anderem zu notwendigen Angaben hinsichtlich der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und des Verzugszinssatzes. Ein deutsches Landgericht hatte dem EuGH im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahrens gleich acht Fragen zur Klärung vorgelegt, von denen der EuGH den weit überwiegenden Teil sehr verbraucherfreundlich beantwortete.

Deshalb ist der Widerruf nahezu aller Autokreditverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 26.03.2020 abgeschlossen wurden, noch möglich.


Urteil gegen Sparkasse S-Kredit Partner zum Widerruf

Im März 2019 fällte das Landgericht Berlin ein wegweisendes Urteil gegen den Sparkasse S-Kredit Partner im Rahmen eines Autokredit Widerrufs. Zwei Jahre nach dem Kauf hatte der Käufer den Kredit widerrufen und die Bank gab ihm Recht - laut Gericht waren die Widerrufsinformationen unzureichend und die Belehrungen zu den Widerrufsfolgen unvollständig. Der Käufer konnte das Auto zurückgeben und erhielt im Gegenzug alle bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Zudem musste er keine Nutzungsentschädigung an die Bank zahlen, obwohl das Auto bereits 180.000 Kilometer gelaufen war.

 

Unserer Auffassung nach lohnt sich der Widerruf eines Autokredits unter diesen Bedingungen:

1. Im Falle eines Widerrufs des Darlehensvertrages entsteht dem Verbraucher ein finanzieller Vorteil.
2. Der Kreditvertrag enthält falsche oder fehlende Angaben.
3. Die aus dem Widerruf folgenden Rechte lassen sich mit einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung oder zu vertretbaren Kosten durchsetzen. (Wenn Sie über keine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen, sprechen Sie uns bitte an.)