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OLG Bamberg: Bausparer gewinnen gegen die Badenia Bausparkasse

, 06.09.2016

Nach zwei positiven Urteilen des OLG Stuttgart (Az.: 9 U 171/15 und 9 U 230/15) verkündete nunmehr das OLG Bamberg am 10. August 2016 ein weiteres Urteil - 8 U 24/16 - zugunsten der Bausparer. In dem Urteil erklärte das OLG Bamberg die Kündigung der Badenia Bausparkasse von drei Altverträgen aus den Jahren 1985, 1987 und 1996 für unwirksam. Auch bei dieser Entscheidung handelte es sich um zuteilungsreife Bausparverträge, wobei die kompletten Bausparsummen noch nicht erreicht waren.

Bamberg ist damit das zweite Oberlandesgericht, das positiv im Sinne der Bausparkunden entschieden hat. Insbesondere der Verweis der Bausparkasse auf das Kündigungsrecht aus § 489 Abs. 1 Nr. 2  BGB überzeugte das Gericht nicht. Folglich bestehen die Verträge weiterhin zu einem Guthabenzins von 2,5 % auf unbestimmte Zeit fort. Es lohnt sich daher für betroffene Bausparer, den Kündigungen der Bausparkassen zu widersprechen.

HAHN Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Bausparer bundesweit vertreten, bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an info@hahn-rechtsanwaelte.de. Bitte lassen Sie uns dazu auch die Vertragsunterlagen und das Kündigungsschreiben zukommen. Für Bausparer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nehmen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage vor. Bitte senden Sie uns dazu eine Kopie der Versicherungspolice oder der letzten Beitragsrechnung gerne per E-Mail an info@hahn-rechtsanwaelte.de.