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Schadensersatz bei Schiffsfonds

Chance auf Schadensersatz aus Beratungs- und Prospekthaftung

Schiffsfonds sind riskante Kapitalanlagen. Prüfen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz.


Was sind Schiffsfonds?

Anleger, die in Schiffsfonds investiert und dabei einen Großteil oder ihr komplettes Kapital verloren haben, können unter Umständen Schadensersatz geltend machen. Das ist in diesen Fällen möglich:

  • Nicht ordnungsgemäße Beratung
  • Verletzungen der Aufklärungspflicht im Rahmen einer Anlagevermittlung
  • Oder die sogenannte Prospekthaftung greift ein

Krise der Containerschifffahrt

Schiffsfonds wurden lange Zeit - auch noch nach dem Wegfall der Verlustabschreibungsmodelle - als rentable Kapitalanlage "gehandelt". Offensichtlich mit Erfolg: Denn deutlich mehr als 275.000 - vorrangig deutsche - Anleger haben in mehr als 1.435 deutschen Schiffsfonds investiert. Das eingeworbene Eigenkapital beträgt laut Feri (vgl. Feri EuroRating Services AG, Gesamtmarktstudie Beteiligungsmodelle 2010) 32,45 Mrd. EUR (bei einem Fondsvolumen von insgesamt 77,20 Mrd. EUR). Laut Scope betrugen die durchschnittlichen weichen Kosten bei Schiffsfonds auf das Anlegerkapital inkl. Agio 22,1 Prozent (zum Vergleich bei inländischen Immobilienfonds 18,3 %, bei ausländischen 15,6 %).

Insbesondere die Containerschifffahrt ist weltweit von den Auswirkungen der Finanzkrise und der Weltwirtschaftskrise betroffen. Daneben sind selbstverschuldet Überkapazitäten auch durch zu hohe Neubestellungen geschaffen worden. Weltweit gibt es derzeit 4.746 Containerschiffe. Nach der Fertigstellung der in Bau befindlichen werden es mehr als 5.500 sein. Davon haben nach Schätzungen knapp 500 Schiffe noch keinen Chartervertrag (Quelle: Institut für Seewirtschaft und Logistik ISL). Deutschland hat die größte Containerschiffflotte der Welt mit einem Weltmarkt-Anteil von etwa 34 Prozent (2008). Rund ein Drittel der weltweiten Containerschiffsflotte wurde von deutschen geschlossenen Fonds finanziert und wird von diesen bewirtschaftet (Quelle: Verband Geschlossene Fonds). Derzeit befinden sich zahlreiche Containerschiffe mit Anlegerbeteiligung in wirtschaftlicher Schieflage. Insbesondere kleinere Containerfeeder und sogenannte Einschiffgesellschaften haben Probleme. Anleger müssen sich aktuell mit folgenden Problemen befassen: Bei wirtschaftlicher Schieflage der Fondsgesellschaft werden zunächst keine Ausschüttungen mehr vorgenommen.

Teilweise beschließen - auf Initiative der Fondsgeschäftsführung zur angedachten Sanierung der Fonds - Gesellschafterversammlungen die Erbringung von Nachschüssen, ohne dass i.d.R. die Gesellschafter hierzu rechtlich verpflichtet wären. Weiterhin werden von der Fondsgeschäftsführung oder dem Treuhänder erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert. Auch dies lässt sich meist rechtlich nicht durchsetzen. Etwas anderes gilt für die Insolvenz des Schiffsfonds und die Rückforderung der Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. Schließlich kann die innenfinanzierende Bank durch „Loan to Value“-Klauseln die Stellung zusätzlicher Sicherheiten von den Emissionshäusern und den Anlegern verlangen.

Möglichkeiten der Anleger

Schiffsfonds Anleger sind allerdings nicht schutzlos gestellt. Denn für eine anleger- und objektgerechte Beratung gelten hohe Maßstäbe. So müssen die Anleger z.B. über alle Risiken, die mit ihrer Investition verknüpft sind, aufgeklärt werden. Auch über sog. Kick-Back-Zahlungen, also Rückvergütungen die an die Bank für die Vermittlung fließen, müssen sie informiert werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können bei Schiffsfonds Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

HAHN Rechtsanwälte hat zudem bereits in zahlreichen Fällen positive Urteile gegen die Gründungs- und Treuhandkommanditisten unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung erstritten.

Zu beachten ist allerdings die 10-jährige Verjährungsfrist, die taggenau mit der Zeichnung beginnt. Hier sollte vorsorglich die Zeichnungsannahme als Fristbeginn betrachtet werden.