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Urteil vom 03.07.2019 - OLG Oldenburg - 5 U 80/19 - Heidelberger Lebensversicherung

Heidelberger Lebensversicherung muss Vertrag abwickeln

Das OLG Oldenburg verurteilte die Heidelberger Lebensversicherung AG zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages. Der Kläger erhält seine Prämien abzüglich eines Anteils für den tatsächlich genossenen Risikoschutz erstattet. Der Vertragsabschluss lag bereits 18 Jahre zurück. Doch aufgrund einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung war der Widerruf auch jetzt noch möglich. In der Belehrung fehlte der Hinweis, dass der Widerspruch schriftlich zu erfolgen hat. Das Urteil des OLG ist inzwischen rechtskräftig.

Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Urteil: OLG Oldenburg verurteilt Heidelberger Lebensversicherung AG zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages