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Urteil vom 25.10.2018 - LG Lüneburg - 5 O 114/17- PrismaLife AG

PrismaLife AG muss Rentenversicherungen abwickeln

Das Landgericht Lüneburg hat die PrismaLife AG zur Rückabwicklung zweier Rentenversicherungen verurteilt. Aufgrund fehlerhafter Rücktrittsbelehrungen konnten die Verträge auch zehn Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. In einem Vertrag wurde auf ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hingewiesen, obwohl zu dem Zeitpunkt gesetzlich bereits 30 Tage vorgesehen waren. Im zweiten Vertrag war die Rücktrittsbelehrung nicht ordnungsgemäß hervorgehoben.

Weitere Informationen zu diesem Urteil können Sie in unserem Artikel dazu nachlesen: Landgericht Lüneburg verurteilt PrismaLife AG zur Rückabwicklung zweier Rentenversicherungen