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Telekommunikationsanbieter Schadensersatz beauftragen

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Willkommen bei HAHN Rechtsanwälte

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Beauftragung bitten wir Sie im nächsten Schritt Ihre Daten vollständig einzutragen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir Ihnen eine Mandatsübernahme nur dann anbieten, wenn Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Telekommunikationsvertrages über eine Rechtsschutzversicherung verfügten.

Sollte dies nicht der Fall sein, verweisen wir auf unseren unten aufgeführten Service (Musterschreiben).


Für alle mit einer Rechtsschutzversicherung.

Mit der weiteren Dateneingabe und der Unterschrift unterbreiten Sie HAHN Rechtsanwälte ein Angebot zur Mandatierung unter dem Vorbehalt, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Kostendeckungsschutz erteilt und Sie von einer unerlaubten Datenübermittlung an eine Auskunftei wie z. B. der Schufa betroffen sind.

Sollte die Rechtsschutzversicherung keine Kostendeckung erteilen oder sich der Verdacht auf einen Eintrag in eine Auskunftei wie beispielsweise der Schufa nicht bestätigen, entsteht kein Mandat und es entstehen keine Kosten. Die Prüfung Ihrer Ansprüche und die Einholung von Datenauskünften erledigen wir und ist für Sie in jedem Fall kostenfrei.


Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann können Sie dennoch prüfen, ob Sie betroffen sind. Laden Sie dazu das hier zu Verfügung stehende Musterschreiben herunter und tragen Ihre Daten ein. Danach senden Sie es zu Ihrem Telekommunikationsanbieter. Dieser ist im Anschluss verpflichtet, Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens alle Daten zu Verfügung zu stellen.