Internetbetrug

Phishing: verlorenes Geld zurückholen?
Viele Betroffene können Zahlungen zurückfordern

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Ob Phishing, betrügerische Bankanrufe oder manipulierte Online-Banking-Zugriffe – Opfer von Phishing-Angriffen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, verlorene Gelder zurückzufordern oder Ansprüche gegen beteiligte Banken und Zahlungsdienstleister prüfen zu lassen.

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Warum bestehen Chancen, verlorenes Geld zurückzuerhalten?

Bei Phishing-Angriffen bestehen in vielen Fällen rechtliche Möglichkeiten, verlorene Zahlungen zurückzufordern oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Je nach Fallgestaltung kommen Ansprüche gegen Banken, Zahlungsdienstleister oder weitere Beteiligte in Betracht. Betroffen sind unter anderem SMS-Phishing, betrügerische Bankanrufe, gefälschte Webseiten oder manipulierte Online-Banking-Zugriffe.

Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab. Entscheidend sind insbesondere die Art des Phishing-Angriffs, die vorgenommenen Transaktionen, Kommunikationsverläufe sowie das Verhalten der beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister.

Wenn Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind, kann eine rechtliche Prüfung dabei helfen, mögliche Rückforderungsansprüche und weitere Schritte einzuschätzen.

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WICHTIG: Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen und eine erste rechtliche Einschätzung erfolgen unverbindlich. Dabei wird geprüft, ob und welche Möglichkeiten bestehen, verlorene Gelder zurückzufordern.

Was ist Phishing?

Unter Phishing versteht man Betrugsversuche, bei denen Täter versuchen, sensible Daten wie Passwörter, TANs oder Bankdaten zu erlangen. Dies geschieht häufig über gefälschte Webseiten, E-Mails, SMS oder Telefonanrufe.

Welche Arten von Phishing gibt es?

Zu den häufigsten Formen gehören:

  • SMS-Phishing (Smishing)
  • E-Mail-Phishing
  • Telefonbetrug und Spoofing
  • Gefälschte Bank-Webseiten
  • PayPal- oder Kreditkarten-Phishing
  • AnyDesk- und TeamViewer-Betrug
  • Fake-Support-Anrufe
Kann man verlorenes Geld nach einem Phishing-Angriff zurückfordern?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es möglich sein, verlorene Gelder zurückzufordern. Ob Ansprüche bestehen, hängt insbesondere vom Ablauf des Angriffs, den ausgeführten Zahlungen sowie dem Verhalten der beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister ab.

Haftet die Bank bei Phishing?

Banken können unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, unautorisierte Zahlungen zu erstatten. Entscheidend ist häufig die Frage, ob dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann oder ob Sicherheits- und Prüfpflichten der Bank verletzt wurden.

Was sollte man nach einem Phishing-Angriff sofort tun?
  • Bank und Zahlungsdienstleister sofort informieren
  • Zugangsdaten und Passwörter ändern
  • Karten und Online-Banking sperren lassen
  • Strafanzeige erstatten
  • Kommunikationsverläufe und Zahlungsdaten sichern
  • Rechtliche Ansprüche prüfen lassen
Was ist Spoofing?

Beim sogenannten Spoofing manipulieren Täter Telefonnummern oder Absenderdaten, sodass Anrufe oder Nachrichten scheinbar von einer Bank oder einem bekannten Unternehmen stammen.

Welche Unterlagen werden für die Prüfung eines Falls benötigt?

Wichtig sind insbesondere Kontoauszüge, Zahlungsnachweise, E-Mails, SMS, Screenshots, Chatverläufe sowie Schreiben der Bank oder des Zahlungsdienstleisters.

Ist eine Ersteinschätzung möglich?

Eine erste rechtliche Einschätzung kann helfen zu prüfen, ob Rückforderungsansprüche bestehen und welche weiteren Schritte sinnvoll sein können.

Was muss ich tun? (Schritt für Schritt Anleitung)

Wenn Sie Opfer eines Phishing-Betrugs geworden sind, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Je früher Beweise gesichert und Zahlungswege nachvollzogen werden, desto besser stehen die Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen und Ansprüche durchzusetzen.

So sollten Sie dabei vorgehen:

Wichtiger Hinweis

Löschen Sie keine Nachrichten, E-Mails oder Transaktionsdaten.
Sichern Sie Screenshots, Zahlungsbelege, Telefonnummern, Chatverläufe, Wallet-Adressen und sämtliche Kontaktdaten der Täter. Diese Informationen können später entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sein.

1. Schritt
Beweise sichern

Sichern Sie Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Chatverläufe, E-Mails, Wallet-Adressen, Telefonnummern und Screenshots der Plattform oder Kommunikation mit den Tätern.

2. Schritt
Bank informieren

Melden Sie den Betrug unverzüglich Ihrer Bank, Kreditkartenfirma oder dem Zahlungsdienstleister. In bestimmten Fällen können Zahlungen gestoppt oder zurückgebucht werden.

3. Schritt
Fall rechtlich prüfen lassen

Wir prüfen Ihren Fall und analysieren, welche Ansprüche gegen Täter, Zahlungsdienstleister oder beteiligte Plattformen bestehen könnten.

4. Schritt
Ansprüche durchsetzen

HAHN Rechtsanwälte setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch und begleitet Sie während des gesamten Verfahrens.

Erstberatung bei Fachanwalt Peter Hahn.

Peter Hahn

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Unsere kostenfreie Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr rechtliches Anliegen unverbindlich mit einem erfahrenen Anwalt zu besprechen. Gemeinsam klären wir, ob und wie wir Sie optimal unterstützen können. So erhalten Sie schnell und transparent eine erste rechtliche Einschätzung – ganz ohne Risiko.


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HAHN Rechtsanwälte hilft Ihnen bei folgenden Phishing-Fällen:

Bank-Phishing

Täter geben sich als Bank oder Sparkasse aus, um Zugangsdaten, TANs oder Freigaben im Online-Banking zu erlangen.

SMS-Phishing

Über gefälschte SMS werden Betroffene auf manipulierte Webseiten geleitet und zur Eingabe sensibler Bankdaten aufgefordert.

E-Mail-Phishing

Betrügerische E-Mails täuschen Nachrichten von Banken, Zahlungsdiensten oder Online-Shops vor und enthalten gefährliche Links.

PayPal- und Zahlungsdienst-Phishing

Gefälschte Nachrichten von PayPal, Klarna oder anderen Zahlungsdiensten werden genutzt, um Konten zu übernehmen oder Zahlungen auszulösen.

Konto-Hacking nach Phishing

Nach dem Abgreifen von Zugangsdaten verschaffen sich Täter Zugriff auf Bank-, E-Mail- oder Kundenkonten und lösen missbräuchliche Transaktionen aus.

Was sagen die Gerichte?

BGH XI ZR 107/22 – Phishing & grobe Fahrlässigkeit: 

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, wann Banken nach einem Phishing-Angriff für entstandene Schäden haften müssen. Entscheidend ist insbesondere, ob dem Kunden ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Das Urteil zeigt zugleich, dass Banken die Voraussetzungen einer groben Fahrlässigkeit konkret darlegen und beweisen müssen und nicht jede erfolgreiche Betrugsmasche automatisch zum Haftungsausschluss führt.

OLG Dresden 8 U 1482/24 – Mitverantwortung der Banken: 

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass Banken bei auffälligen oder ungewöhnlichen Transaktionen eigene Schutzpflichten treffen können. Selbst wenn Kunden auf Phishing hereingefallen sind, kann eine Bank teilweise haften, wenn Sicherheitsmechanismen oder Betrugserkennungssysteme unzureichend waren. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Betrugsopfern erheblich und zeigt, dass Banken nicht pauschal jede Haftung ablehnen können.
 

EuGH C-70/25 – Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungen: 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich aktuell mit der Frage, ob Banken unautorisierte Zahlungen nach Phishing-Angriffen zunächst unverzüglich erstatten müssen. Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts Anathasios Rantos vom 05.03.2026 dürfen die Banken die Rückzahlung nicht allein mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern. Das Urteil des EuGH dazu ist im Herbst 2026 zu erwarten. In der Vergangenheit ist der EuGH meist den Schlussanträgen des Generalanwalts gefolgt. Das Verfahren gilt als besonders wichtig wegen Stärkung der Verbraucherrechte im Online-Betrug und Internet-Betrug. 
 

Das Team von HAHN Rechtsanwälte

Dr. Petra Brockmann
Dr. Petra BrockmannPartnerin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lars Murken-Flato
Lars Murken-FlatoPartner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Christian Rugen
Christian RugenPartner, Rechtsanwalt
Melanie Sievers
Melanie SieversRechtsanwältin, Senior Associate
Malte Daniel Günther
Malte Daniel GüntherFachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Senior Associate
Dr. Beatrix Joos
Dr. Beatrix JoosRechtsanwältin, Senior Associate
Ute Irmer
Ute IrmerFachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Senior Associate
Marc Andres Paulsen
Marc PaulsenFachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Senior Associate
Patricia Cierpisz
Patricia CierpiszRechtsanwältin, Associate
Peter Hahn
Peter HahnOf Counsel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmartkrecht