Mandanteninformationen
Willkommen in guten Händen
Sie treffen die richtige Entscheidung, unsere Kanzlei mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Unser erklärtes Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten stets bestmöglich zu vertreten und der Gegenseite immer ein Stück voraus zu sein. Auf den neuesten Stand bringt uns dabei ein altbekanntes, aber nach wie vor unersetzliches Werkzeug: fundiertes Wissen.
Wir beziehen es je nach Lage der Dinge aus dem Erfahrungsschatz im eigenen Hause, aus der 30-jährigen Praxis des HAHN Rechtsanwälte-Mitbegründers RA Peter Hahn, aus intensiven Hintergrund-Recherchen und betriebswirtschaftlichen Analysen durch die Zusammenarbeit mit renommierten Detekteien und Sachverständigen.
Gegenstand dieses Dokuments sind unsere Mandatsbedingungen und die Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsmuster:
Für die Mandatsbearbeitung durch die Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (nachfolgend „Rechtsanwälte") gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen:
1. Geltungsbereich
a) Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen den Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant“) über Beratung, Auskunft, Geschäftsbesorgung, Prozessvertretung und/oder sonstige Aufträge (nachfolgend „Mandate“), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
b) Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Rechtsanwälten und dem Mandanten vereinbart wurde.
2. Zustandekommen des Mandatsverhältnisses und Gegenstand der Tätigkeit
a) Der Gegenstand des Mandats und die zur Bearbeitung gewünschten Tätigkeiten der Rechtsanwälte werden zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten gesondert vereinbart.
b) Der Auftrag wird grundsätzlich der Hahn Rechtsanwälte PartG mbB erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Rechtsanwälte der Sozietät entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten kanzleiinternen Organisation, wobei Wünsche des Mandanten zur Bearbeitung durch einen bestimmten Rechtsanwalt nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
c) Die im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu leistende Rechtsberatung der Rechtsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Mandatierung umfasst, soweit nicht anders vereinbart, keine steuerrechtliche Beratung und Vertretung. Etwaige steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Veranlassung klären zu lassen und etwaige Gestaltungsanforderungen den Rechtsanwälten mitzuteilen.
d) Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen sind die Rechtsanwälte nur verpflichtet, wenn sie vom Mandanten einen diesbezüglichen Auftrag erhalten und diesen angenommen haben.
3. Pflichten der Rechtsanwälte
a) Die Rechtsanwälte sind zur sorgfältigen Mandatsführung nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und der Weisungen des Mandanten verpflichtet. Die Tätigkeit der Rechtsanwälte unterliegt insbesondere den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und ggf. der Fachanwaltsordnung (FAO) in der jeweils gültigen Fassung. Zuständige Aufsichtsbehörden sind die Hanseatische Rechtskammer Bremen (für den Standort Bremen) und die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (für den Standort Hamburg).
b) Die Rechtsanwälte unterrichten den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis ihrer Bearbeitung.
c) Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur mit Zustimmung des Mandanten äußern.
d) Für den Mandanten eingehende Gelder werden die Rechtsanwälte treuhänderisch verwahren und - vorbehaltlich Ziffer 10 b) - unverzüglich an den Mandanten bzw. an die von diesem benannten Stelle auszahlen.
4. Aktenaufbewahrung, -vernichtung und -zurückbehalt
a) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO ) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht ausdrücklich herausverlangt.
b) Die Pflicht zur Aktenaufbewahrung erlischt schon vor Beendigung des fünfjährigen Zeitraumes, wenn die Rechtsanwälte den Mandanten aufgefordert haben, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Mandant dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
c) Handakten sind nur die Schriftstücke, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit vom Mandanten oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat. Dies gilt entsprechend, soweit sich der Rechtsanwalt zum Führen von Handakten der elektronischen Datenverarbeitung bedient.
5. Mitwirkung des Mandanten
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Mitwirkung des Mandanten gewährleistet:
a) Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten rechtzeitig in geordneter Form - auf Verlangen der Rechtsanwälte schriftlich - übermitteln. Dies betrifft auch Tatsachen und Unterlagen, die erst während des laufenden Mandats bekannt werden.
b) Die Rechtsanwälte können den Angaben des Mandanten grundsätzlich vertrauen und diese bei der Mandatsbearbeitung zugrunde legen, ohne diese selbst nachprüfen zu müssen.
c) Der Mandant wird die Rechtsanwälte unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder er aus anderen Gründen nicht erreichbar ist. Damit sollen Irrläufer und Verzögerungen, die bis hin zu einem vollständigen Rechtsverlust führen könnten, vermieden werden.
d) Der Mandant wird die ihm von seinen Rechtsanwälten übermittelten, Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
e) Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.
6. Speicherung und Verarbeitung von Daten
Die Rechtsanwälte sind berechtigt, ihnen anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Wegen der Einzelheiten wird auf die mit dem Mandanten separat zu vereinbarende Datenschutzerklärung verwiesen.
7. Unterrichtung des Mandanten per Fax und E-Mail
a) Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusenden. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er den Faxempfang regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Eingänge überprüft wird und/oder Sendungen per Fax nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
b) Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit und Sicherheit gewährleistet ist.
8. Haftungsbeschränkung
a) Die Rechtsanwälte sind als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Bremen, PR 100, eingetragen. Die USt-IdNr. lautet DE813491114.
b) Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung der Rechtsanwälte haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
c) Die Haftung der Rechtsanwälte für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung wird auf einen Höchstbetrag von 2,5 Mio. EUR pro Angelegenheit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlicher Verursachung eines Schadens durch die Rechtsanwälte und nicht bei durch die Rechtsanwälte schuldhaft verursachten Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
d) Für die Rechtsanwälte der Kanzlei besteht eine der Haftsumme entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Überseering 35, 22297 Hamburg. Diese Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt für das gesamte Gebiet der Europäischen Union und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
e) Mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen gilt als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
f) Die Haftung aus dem Mandatsverhältnis erstreckt sich nur auf den Mandanten. Eine Inanspruchnahme der Gesellschaft durch Dritte ist ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Geschäftsführer und Gesellschafter des Mandanten. Das Mandat entfaltet insoweit keine Schutzwirkung.
9. Vergütung
a) Ihre Vergütung (nebst Auslagenersatz und nebst Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe) berechnen die Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht eine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird.
b) Alle Vergütungsforderungen der Rechtsanwälte sind mit Rechnungslegung fällig.
Die Rechtsanwälte können vom Mandanten für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen Zwischenabrechnungen erteilen bzw. einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG).
c) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass sich die im RVG genannten Gebühren grundsätzlich nach dem jeweiligen Gegenstandswert berechnen. Die im RVG bestimmte Vergütung gilt im Mandatsverhältnis als üblich.
d) Der Mandant wird ferner darauf hingewiesen, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie erstinstanzlich kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsvergütung oder sonstiger Kosten durch den Gegner besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Auch in anderen Rechtsstreitigkeiten kann nicht sichergestellt werden, dass im Fall des Obsiegens alle anfallenden Kosten von der unterlegenen Partei bei-getrieben werden (können)
e) Der Anspruch auf Erstattung der nach dem RVG geschuldeten Gebühren besteht unabhängig von einem etwaigen Erstattungsanspruch gegen eine Gegenseite, eine Rechtsschutzversicherung, eine Prozessfinanzierungsgesellschaft oder einen sonstigen Dritten.
f) Reisekosten werden bei Fahrten mit dem Pkw in Höhe von EUR 0,42/km erstattet, im Übrigen nach den konkret entstandenen Auslagen, z.B. für Bahnfahrkarten.
g) Wenn die Rechtsanwälte in derselben Angelegenheit auftragsgemäß für mehrere Mandanten tätig sind, schulden letztere die nach dem RVG berechnete oder vereinbarte Vergütung als Gesamtschuldner.
10. Aufrechnung/ Verrechnung
a) Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mandanten ist dessen Aufrechnung gegenüber Forderungen der Rechtsanwälte zulässig.
b) Die Rechtsanwälte dürfen eingehende Zahlungen auf offene Vergütungsforderungen verrechnen, soweit die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
11. Rechtschutzversicherung / Prozessfinanzierung
a) Soweit die Rechtsanwälte auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung oder der Prozessfinanzierungsgesellschaft zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung bzw. zur Prozessfinanzierungsgesellschaft ausdrücklich befreit.
b) Für den Fall, dass die Rechtsanwälte beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
c) Für den Fall, dass die Rechtsanwälte beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft zu führen, und der Mandant einen Prozessfinanzierungsvertrag ab-schließt, versichert der Mandant, dass er alle im Prozessfinanzierungsvertrag enthaltenen Voraussetzungen für die Finanzierung des Prozesses erfüllt und die Rechtsanwälte über alle Tatsachen informiert, die die Erfüllung dieser Voraussetzungen berühren könnten.
d) Die Korrespondenz der Rechtsanwälte mit der Rechtsschutzversicherung oder einer Prozessfinanzierungsgesellschaft wird von den Rechtsanwälten als Service im Rahmen der Mandatsbearbeitung ohne Vergütung übernommen. Dazu gehören insbesondere Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung bzw. Finanzierungsanfragen bei der Prozessfinanzierungsgesellschaft sowie die Abrechnung der Kosten mit diesen.
e) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass er auch bei einer Deckungszusage durch seine Rechtsschutzversicherung oder einer Finanzierungszusage durch seinen Prozessfinanzierungsgesellschaft selbst Kostenschuldner aller Verfahrenskosten bleibt. Dies gilt insbesondere für den Fall der Insolvenz des Rechtsschutzversicherers oder der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Die Rechtsanwälte prüfen die Solvenz der Rechtschutzversicherung oder der Prozessfinanzierungsgesellschaft nicht.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Rechtsanwälte behalten sich alle Rechte an den von ihnen erstellten Texten (Schriftsätze, Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Entwürfe usw.) vor. Der Mandant ist berechtigt, diese mandatsbezogen im Rahmen eines einfachen Nutzungsrecht zu nutzen. Jede andere Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung und Verbreitung sowie die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Rechtsanwälte, soweit sich nicht bereits aus dem Gegenstand des Mandats die Einwilligung in eine Nutzungsbefugnis in weitergehendem Umfang ergibt.
13. Kündigung
a) Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung kann das Mandatsverhältnis vom Mandanten je-derzeit gekündigt werden.
b) Auch die Rechtsanwälte können das Mandatsverhältnis grundsätzlich jederzeit kündigen, sofern das für das Mandat notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, allerdings nicht zur Unzeit.
c) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
d) Die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen ist mit Erhalt der unverzüglich durch die Rechtsanwälte zu erstellenden Rechnung zur Zahlung durch den Mandanten fällig.
14. Sonstiges
a) Änderungen und Ergänzungen dieser Mandatsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen insoweit nicht.
b) Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Mandatsvertrages und/oder der Mandatsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Mandatsvertrages im Übrigen nicht.
c) Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Mandatsvertrages aus Gründen der §§ 305 bis 310 BGB unwirksam, so wird die unwirksame Bestimmung von den Vertragsparteien durch eine solche wirksame ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dem rechtlich und wirtschaftlich Gewolltem möglichst nahe kommt.
d) Das gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen des jeweiligen Mandatsvertrages aus Gründen der §§ 305 bis 310 BGB unwirksam sind oder werden und/oder sich die Rechtsanwälte und der Mandant in einem ergänzungsbedürftigen Punkt unbeabsichtigt nicht geeinigt haben (Vertragslücke) und sich im Gesetz hierzu keine Regelung findet
15. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HAHN Rechtsanwälte PartG mbB, Marcusallee 38, 28359 Bremen, Telefonnummer: 0421- 246 850, E-Mail-Adresse: info@hahn-rechtsanwaelte.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
16. Muster-Widerrufsformular bei Beauftragung durch mindestens zwei Mandanten
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An HAHN Rechtsanwälte PartG mbB, Marcusallee 38, 28359 Bremen, und E-Mail-Adresse: info@hahn-rechtsanwaelte.de:
– Hiermit widerrufen wir den von uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name der Verbraucher
–Anschrift der Verbraucher
–Unterschrift der Verbraucher (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
17. Muster-Widerrufsformular bei Beauftragung durch einen Mandanten
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–An HAHN Rechtsanwälte PartG mbB, Marcusallee 38, 28359 Bremen, und E-Mail-Adresse: info@hahn-rechtsanwaelte.de:
– Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgen-den Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des Verbraucher
–Anschrift des Verbrauchers
–Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
Cookie-Einstellungen
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung, der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an Dritte in Ländern, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt und von diesen verarbeitet wird, z. B. die USA. Ihre Einwilligung ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit auf unserer Seite abgelehnt oder widerrufen werden.