Glücksspiel

Tipico Geld zurückholen?
Viele Spieler können Verluste zurückfordern

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Sternen auf Basis von 35+ Rezensionen

Tipico besitzt erst seit dem 10. Oktober 2020 eine gültige Online-Glücksspiellizenz für Sportwetten. Verluste, die im Zeitraum von 2016 bis Oktober 2020 im Online-Bereich entstanden sind, können daher zurückgefordert werden.

  • Persönliche Beratung
  • Realistische Einschätzung
  • 🔥Kein Kostenrisiko, dank Prozesskostenfinanzierer 🔥

Warum kann man das verlorene Geld zurückfordern?

Viele Glücksspielanbieter verfügen erst seit Oktober 2020 über eine gültige Lizenz für ihr Online-Angebot. Viele Lizenzen wurden sogar erst in den Jahren 2020-2023 erteilt.

Die Glücksspielverträge sind wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag nichtig.

Der Anbieter muss sämtliche Einzahlungen (abzüglich der Auszahlungen) an den Spieler zurückzahlen.

Wenn Sie zwischen 2016 und Oktober 2020 bei Tipico online gespielt haben, stehen Ihre Chancen daher gut, Ihr verlorenes Geld zurückzufordern.

🔥 KEIN Kostenrisiko - Prozesskostenfinanzierer übernimmt Kosten🔥

WICHTIG: Wir arbeiten mit Prozesskostenfinanzierern zusammen. Die Kosten des Verfahrens werden durch den Prozessfinanzierer getragen. Nur im Erfolgsfall erhält dieser eine Provision in Höhe von 33 bis 39%.

Trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten?

Bei einer unserer Prozesskostenfinanzierung trägt der Prozesskostenfinanzierer das vollständige Kostenrisiko. Dazu gehören insbesondere Gerichtskosten, Anwaltskosten sowie die Kosten der Gegenseite im Unterliegensfall.

  • Kein eigenes Kostenrisiko für den Mandanten
  • Vergütung des Prozesskostenfinanzierers nur im Erfolgsfall
  • Keine Zahlungspflicht bei Misserfolg
Welche Sportwettenanbieter sind betroffen?

Betroffen sind Online-Sportwettenanbieter, die vor dem 10. Oktober 2020 ohne gültige deutsche Online-Glücksspiellizenz Sportwetten in Deutschland angeboten haben. Hierzu zählen – abhängig vom Einzelfall – unter anderem:

  • Tipico
  • bet365
  • bwin
  • Sportingbet
  • Interwetten
  • Unibet
  • bet-at-home
Gilt die Rückforderung auch für stationäre Wettbüros?

Grundsätzlich nein. Die Rückforderung betrifft ausschließlich Online-Sportwetten. Verluste aus Wetten, die vollständig in einem stationären Tipico-Wettbüro abgeschlossen wurden, sind nicht rückforderbar.

Etwas anderes gilt jedoch, wenn im Wettbüro lediglich eine Einzahlung vorgenommen wurde, die eigentlichen Wetten aber online, etwa über das Smartphone oder ein anderes internetfähiges Endgerät, platziert wurden. In diesem Fall handelt es sich rechtlich um online getätigte Spiele, sodass die daraus entstandenen Verluste grundsätzlich rückerstattungsfähig sind.

Entstehen Kosten, wenn ich meine Ansprüche prüfen lasse?

Nein. Die Prüfung Ihrer Ansprüche sowie die Erstberatung sind für Sie stets kostenfrei.

Da Rechtsschutzversicherungen Verfahren gegen Glücksspielanbieter in der Regel nicht abdecken, werden die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten von einem Prozesskostenfinanzierungsunternehmen übernommen. Für Sie entsteht dadurch kein Kostenrisiko. Eine Vergütung fällt nur im Erfolgsfall an. Diese wird von der Rückerstattungssumme abgezogen.

Kann der Prozesskostenfinanzierer in Malta vollstrecken?

Eine Vollstreckung in Malta ist grundsätzlich möglich. Urteile deutscher Gerichte können innerhalb der Europäischen Union anerkannt und vollstreckt werden.

Was muss ich tun? (Schritt für Schritt Anleitung)

Damit Sie Ihre Spielverluste erfolgreich zurückfordern können, müssen Sie zunächst eine DSGVO-Auskunft beim Tipico einholen. Verwenden Sie dafür unbedingt unseren kostenlosen Musterbrief. Nur mit diesem Schreiben wird die gesetzliche Frist von einem Monat ausgelöst, innerhalb der Tipico verpflichtet ist, Ihnen eine vollständige Übersicht über Ihre gespeicherten Daten und Transaktionen bereitzustellen.

So gehen Sie dabei vor:

1. Schritt
DSGVO Anfrage bei Tipico stellen

Dokumente herunterladen, ausfüllen und per E-Mail inkl. Personalausweis zu dpo@tipico.com senden.

2. Schritt
Erhaltene Transaktionsliste zur Prüfung einreichen

Wir prüfen Ihre Transaktionsliste und sagen Ihnen genau, wie viel Geld Sie zurückverlangen können.

3. Schritt
Prozessfinanzierungsvertrag abschließen

Zur Finanzierung des Verfahrens wird ein Prozesskostenfinanzierer benötigt.

4. Schritt
HAHN Rechtsanwälte führt Ihr Verfahren

HAHN Rechtsanwälte setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Erstberatung bei Fachanwalt Lars Murken-Flato.



Kostenfrei. Kompetent. Persönlich.

Unsere kostenfreie Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr rechtliches Anliegen unverbindlich mit einem erfahrenen Anwalt zu besprechen. Gemeinsam klären wir, ob und wie wir Sie optimal unterstützen können. So erhalten Sie schnell und transparent eine erste rechtliche Einschätzung – ganz ohne Risiko.


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Von HAHN Rechtsanwälte erstrittene Urteile

Urteil gegen Tipico

Rückerstattungsbetrag: 779.273 €

Landgericht Hanau, Urteil vom 27.06.2025
9 O 1331/24 – Tipico

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Rückerstattungsbetrag: 122.710,74 €

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5 O 279/24 – Tipico

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Rückerstattungsbetrag: 282.581,06 €

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4 O 343/24 – Tipico

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13 O 260/24 – Tipico

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Was sagen die höchsten Gerichte?

C-530/24 („Tipico“-Vorlage des BGH) – Sportwetten (2013–2020/21): 

Die Rechtssache C-530/24 („Tipico“) beruht auf einer Vorlage des Bundesgerichtshofs und betrifft die Frage, ob Verluste aus Online-Sportwetten in Deutschland zwischen ca. 2013 und 2020/21 zurückgefordert werden können, wenn Anbieter zwar EU-Lizenzen, aber keine deutsche Erlaubnis hatten. 

C-440/23 – Grundsatzverfahren zur Rückforderung / Vereinbarkeit deutscher Verbote: 

Das EuGH-Verfahren C-440/23 betrifft ein Grundsatzverfahren zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspiel und die Frage, ob das frühere deutsche Internet-Glücksspielverbot (bis 2021) mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit vereinbar war.

C-683/24 – „Bill 55“ (Malta) & Anerkennung/Vollstreckung: 

Die Rechtssache C-683/24 („Bill 55“) betrifft die Frage, ob Malta mit einem 2023 eingeführten Gesetz die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile gegen dort lizenzierte Glücksspielanbieter unionsrechtswidrig beschränkt.

Das Team von HAHN Rechtsanwälte

Dr. Petra Brockmann
Dr. Petra BrockmannPartnerin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lars Murken-Flato
Lars Murken-FlatoPartner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Christian Rugen
Christian RugenPartner, Rechtsanwalt
Melanie Sievers
Melanie SieversRechtsanwältin, Senior Associate
Malte Daniel Günther
Malte Daniel GüntherFachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Senior Associate
Dr. Beatrix Joos
Dr. Beatrix JoosRechtsanwältin, Senior Associate
Ute Irmer
Ute IrmerFachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Senior Associate
Marc Andres Paulsen
Marc PaulsenFachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Senior Associate
Patricia Cierpisz
Patricia CierpiszRechtsanwältin, Associate
Peter Hahn
Peter HahnOf Counsel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmartkrecht