Wenn Ihre Rürup-Rente schlecht läuft, ist ein Widerruf der einzige Weg, wieder an Ihr eingezahltes Geld zu kommen – denn eine Kündigung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Viele Rürup-Verträge sind widerrufbar, weil die Widerrufsbelehrungen häufig fehlerhaft sind. Die Frist beginnt nur zu laufen, wenn der Versicherer richtig über die Widerrufsrechte belehrt.
Schon kleine Fehler oder fehlende Angaben können dazu führen, dass ein Widerruf selbst nach vielen Jahren noch möglich ist.
Viele Versicherer orientieren sich zwar an der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung, übernehmen diese aber nicht vollständig oder verändern einzelne Passagen. Schon kleine Abweichungen – etwa bei der Darstellung der Rechtsfolgen eines Widerrufs – führt dazu, dass die Musterbelehrung nicht „eins zu eins“ umgesetzt wurde, sodass sich die Versicherer nicht auf die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion berufen kann. Es wird daher nicht vermutet, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht
Ist die Belehrung sodann auch inhaltlich fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. In solchen Fällen kann ein Widerruf selbst viele Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich sein. Dies kann insbesondere bei Verträgen wie der Rürup-Rente wirtschaftlich interessant sein, gerade angesichts der ansonsten nicht möglichen Kündigung.
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss nicht nur erklären, wie der Widerruf erklärt werden kann, sondern auch, zu welchen Rechtsfolgen der Widerruf führt. Dazu gehört insbesondere, welche Beiträge der Versicherer zurückzahlen muss und in welcher Höhe er Prämien behalten bedarf. Grundsätzlich hat auch eine Belehrung darüber zu erfolgen, dass der Rückkaufswert auszuzahlen ist. Für den Fall, dass sich die Rechtsfolgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch richten, hat die Widerrufsbelehrung auch einen Hinweis darauf zu enthalten, dass neben den gezahlten Prämien die gezogenen Nutzungen zu erstatten sind.
Fehlen diese Angaben ganz oder sind sie unvollständig, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. In solchen Fällen kann sich der Versicherungsnehmer darauf berufen, dass die Widerrufsfrist nicht wirksam in Gang gesetzt wurde und der Widerruf auch nach Ablauf der regulären Frist noch möglich ist.
Versicherungsnehmer können ihre Rürup-Rente auch noch nach Jahren widerrufen – die einzige Möglichkeit, um an ihr Kapital zu gelangen. Bei einem erfolgreichen Widerruf können die Versicherungsnehmer mit mehr als dem aktuellen Vertragswert rechnen. Eine Kündigung ist hingegen nicht möglich. Eine Kündigung ist hingegen nicht möglich.
Beim Widerruf einer Rürup-Rente können die anfallenden Gebühren über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein. Wir prüfen für Sie gerne kostenfrei, ob Ihre Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig ist.
Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, bieten wir - je nach Fallkonstellation - auch eine außergerichtliche Vertretung auf Erfolgshonorarbasis an. Näheres können wir im Rahmen der telefonischen Erstberatung besprechen.
So können Sie Ihren Rürup-Vertrag widerrufen, ohne ein erhebliches Kostenrisiko.
Versicherungswert: 209.852,18 EUR
Rückerstattung dank Widerruf: 239.314,45 EUR
Versicherungswert: 87.180,63 EUR
Rückerstattung dank Widerruf: 106.708,12 EUR
Versicherungswert: 36.120,00 EUR
Rückerstattung dank Widerruf: 45.942,68 EUR
Gezahlte Beiträge: 86.520,69 EUR
Rückerstattung dank Widerruf: 95.702,26 EUR
Versicherungswert: 20.586,88 EUR
Rückerstattung dank Widerruf: 26.159,75 EUR
Anteilsguthaben: 37.680,03
Rückerstattung dank Widerruf: 42.446,79 EUR
Kostenfrei. Kompetent. Persönlich.
Unsere kostenfreie Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr rechtliches Anliegen unverbindlich mit einem erfahrenen Anwalt zu besprechen. Gemeinsam klären wir, ob und wie wir Sie optimal unterstützen können. So erhalten Sie schnell und transparent eine erste rechtliche Einschätzung – ganz ohne Risiko.
Rürup kündigen ist gesetzlich nicht möglich – aber Sie können Ihre Beitragszahlungen sofort stoppen.
IV ZR 40/22 vom 11. Oktober 2023:
Der Versicherungsnehmer hatte im Oktober 2009 bei der Allianz eine Rentenversicherung abgeschlossen und diese erst fast zehn Jahre später, im Mai 2019, widerrufen (beziehungsweise dieser widersprochen). Der BGH hat entschieden, dass dieser Widerruf wirksam ist, da der Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt.
IV ZR 41/22 vom 11. Oktober 2023:
Auch im zweiten Fall, über den der BGH an diesem Tag entschieden hat, ging es um einen bei der Allianz abgeschlossenen Rürup-Vertrag. Dieser war im Dezember 2009 abgeschlossen worden. Im März 2020 erfolgte der Widerruf. Der BGH bestätigte die Wirksamkeit des Widerrufs aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
306/22 vom 24. Januar 2024:
Im Mai 2008 hatte die Klägerin bei der Generali eine Rürup-Rente abgeschlossen. Der Widerruf erfolgte im Mai 2020. Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung war dieser späte Widerruf laut BGH wirksam.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Wir nutzen Cookies und externe Dienste zur Analyse, personalisierter Werbung und zur Einbindung von Medien. Dabei können Daten an Dritte, auch in unsichere Drittstaaten (z. B. USA), übermittelt werden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.