Brandgefahr bei BMW Dieseln
Schon seit 2018 ruft BMW auf Anordnung des KBA hunderttausende BMW Diesel in die Werkstätten zurück. Bei diesen muss der AGR-Kühler überprüft und ggfs. getauscht werden, denn es droht Brandgefahr. Über 100 BMW sind in den letzten Jahren bereits ganz plötzlich in Flammen aufgegangen und teilweise vollständig ausgebrannt. Doch BMW hat Lieferprobleme. Es sind nicht annähernd genügend AGR-Kühler vorhanden. Also wird priorisiert. Autos, bei denen bereits Kühlflüssigkeit austritt und die deswegen akut von einem Brand bedroht sind, werden bevorzugt bearbeitet. Allen anderen Fahrern rät BMW, auf Rauchentwicklung zu achten und das Fahrzeug in so einem Fall möglichst schnell abzustellen. BMW behauptet, ein vorhandenes Thermofenster müsse im Fahrzeug verbleiben, da sich sonst die Brandgefahr erhöht.
Wir berichten regelmäßig über aktuelle BMW Rückrufe zum AGR-Kühler:
Rückruf Code 0011XX0700
Rückruf Code 0011810600
Rückruf Code 0011350700
Von AGR-Kühler-Rückruf betroffen? Was Sie jetzt tun können!
Fahrer von BMW Dieseln stehen vor einem Dilemma, denn es laufen aktuell bereits Rückrufe für den X3, bei dem ein unzulässiges Thermofenster entfernt, beziehungsweise angepasst werden muss. Zudem ist damit zu rechnen, dass sich diese Thermofenster-Rückrufe noch auf weitere BMW-Modelle ausweiten werden. Das VG Schleswig hat das Thermofenster bereits für unzulässig erklärt, wird dies in den weiteren Instanzen bestätigt, ist ein solcher Rückruf unumgänglich. BMW behauptet aber, die aktuelle Ausgestaltung des Thermofensters sei notwendig, um eine weitere Brandgefahr zu verhindern. BMW-Fahrer müssen sich deshalb entscheiden:
Entweder das illegale Thermofenster bleibt drin, dann wird das Fahrzeug stillgelegt. Oder das unzulässige Thermofenster wird entfernt, dann kann der Diesel in Flammen aufgehen und wird damit quasi ebenso stillgelegt, da er nicht mehr gefahrlos nutzbar ist.
Wer dieses Problem nicht einfach wehrlos hinnehmen will, kann eine Entschädigung von BMW fordern. Der BGH hat bereits bestätigt, dass Autokäufer schon dann Anspruch auf Schadensersatz haben können, wenn fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde. Dies betrifft zum Beispiel auch das Thermofenster bei BMW.