Rürup kündigen: Welche Möglichkeiten haben Versicherungsnehmer?

Kurz erklärt: Eine reguläre Kündigung von Rürup-Verträgen ist nicht möglich. Die einzige wirtschaftlich sinnvolle Alternative für Versicherungsnehmer ist der Widerruf.

  • Eingezahltes Kapital sichern und zurückerhalten
  • Widerruf möglich – selbst bei bereits begonnener Rentenzahlung
  • Kostenlose und unverbindliche Prüfung Ihres Vertrags
Rürup kündigen

Kostenlose Vorlage zur Kündigung bzw. Beitragsfreistellung Ihrer Rürup

Rürup kündigen? Auch wenn eine offizielle Kündigung der Rürup-Rente gesetzlich ausgeschlossen ist, können Sie weitere Zahlungen stoppen – und das sofort. Denn vielen Versicherungsnehmern drohen schlechte Rentenleistungen bei gleichzeitig hohen Abschluss- und Verwaltungskosten sowie versteckten Maklerprovisionen.

Damit Sie Ihre Rürup-Rente nicht weiter mit Beiträgen belasten müssen, stellen wir Ihnen ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung. Einfach persönliche Daten eintragen und an die Versicherung senden – so stoppen Sie die Beitragszahlungen ohne Umwege.


Warum kann die Rürup nicht gekündigt werden?

Rürup-Verträge können nicht gekündigt werden, weil das Einkommensteuergesetz dies als Bedingung für die steuerliche Förderung ausdrücklich ausschließt.

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG
Hier heißt es: 

Einkommensteuergesetz (EStG) § 10

(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:

2. a) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen;

 b) Beiträge des Steuerpflichtigen 
aa) zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres oder zusätzlich die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsieht. 

 

²Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 hat. 3Der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 erfüllt; 

bb) für seine Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit (Versicherungsfall), wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente für einen Versicherungsfall vorsieht, der bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten ist. 2Der Vertrag kann die Beendigung der Rentenzahlung wegen eines medizinisch begründeten Wegfalls der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit vorsehen. 3Die Höhe der zugesagten Rente kann vom Alter des Steuerpflichtigen bei Eintritt des Versicherungsfalls abhängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat. 

²Die Ansprüche nach Buchstabe b dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.

Wieso der Widerruf wirtschaftlich interessanter ist als eine Kündigung

Eine einfache Kündigung der Rürup-Rente (Basisrente) ist in der Regel nicht vorgesehen und wirtschaftlich selten sinnvoll. 

Stattdessen kann ein Widerruf des Vertrags unter bestimmten Voraussetzungen eine deutlich bessere Option darstellen – insbesondere aufgrund der oft nachteiligen Vertragsbedingungen und der steuerlichen Belastung bei der Auszahlung.

Rürup Rente Kapital

Kapital sichern und zurückerhalten

Ein Rürup-Vertrag lässt sich nicht vorzeitig kündigen. Ein Ausstieg ist jedoch über einen Widerruf möglich – vorausgesetzt, die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

Rürup Rente Auszahlung

Widerruf auch bei laufender Auszahlung der Rente

Selbst wenn die Rürup-Rente bereits ausgezahlt wird, kann ein Widerruf unter bestimmten Umständen noch möglich und finanziell vorteilhaft sein.

Rürup Rente Auszahlung

Chance auf vollständige Auszahlung

Es besteht die Möglichkeit, Ihre eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurückzuerhalten.

Vor- und Nachteile einer Kündigung

Bei einer Kündigung

Bei einem Widerruf

Jetzt Vertrag prüfen lassen

Können auch Sie von einem Widerruf der Rente wirtschaftlich profitieren? Welche Möglichkeiten haben Sie? Nutzen Sie die unverbindliche Möglichkeit der kostenfreien Überprüfung Ihres Vertrages.


So funktioniert der Widerruf der Rürup-Basisrente

Versicherungsnehmer können ihre Rürup-Rente auch noch nach Jahren widerrufen – die einzige Möglichkeit, um an ihr Kapital zu kommen. Bei einem erfolgreichen Widerruf können die Versicherungsnehmer - je nach Fallkonstellation - oft mit erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen rechnen. Eine Kündigung würde allenfalls zur Beitragsbefreiung führen.

Vertrag einreichen und prüfen lassen

Reichen Sie Ihren Rürup-Rentenvertrag zur kostenfreien Prüfung ein. Unsere Kanzlei analysiert, ob ein wirtschaftlich sinnvoller Widerruf möglich ist – inklusive Rückzahlung des eingezahlten Kapitals sowie ggf. Zinsen und Gebühren.

Individuelle Beratung durch Fachanwalt

Ein Fachanwalt erläutert Ihre persönlichen Chancen, mögliche Fehler in der Widerrufsbelehrung sowie die zu erwartenden Vorteile. Die Beratung ist kompetent, unverbindlich und für Sie kostenlos.

Wir übernehmen das Verfahren für Sie

HAHN Rechtsanwälte übernimmt die vollständige Abwicklung Ihres Widerrufs. Sie werden dabei über jeden Schritt transparent informiert – digital, strukturiert und ohne bürokratischen Aufwand.

Was hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Rürup-Basisrente entschieden?

IV ZR 40/22 vom 11. Oktober 2023: 

Ein Versicherungsnehmer hatte im Oktober 2009 bei der Allianz eine Rentenversicherung abgeschlossen und den Vertrag erst im Mai 2019 – also fast zehn Jahre später – widerrufen bzw. dem Vertrag widersprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte fest, dass der Widerruf wirksam ist, da die im Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Zum Urteil

 IV ZR 41/22 vom 11. Oktober 2023: 

Auch im zweiten vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen Rürup-Vertrag, der im Dezember 2009 bei der Allianz abgeschlossen worden war. Der Versicherungsnehmer widerrief den Vertrag im März 2020. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Wirksamkeit des Widerrufs, da auch in diesem Fall eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorlag.

Zum Urteil

IV ZR 306/22 vom 24. Januar 2024: 

Im Mai 2008 hatte die Klägerin eine Rürup-Rentenversicherung bei der Generali abgeschlossen. Den Widerruf erklärte sie im Mai 2020 – also zwölf Jahre später. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Wirksamkeit des Widerrufs, da die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlerhaft war.

Zum Urteil

Kostenfreie Beratung zur Basisrente

Seit über 30 Jahren kämpft HAHN Rechtsanwälte an der Seite von Verbrauchern.

Welche Rürup-Verträge können widerrufen werden?

2005 - 2007

Verträge wurden in dieser Zeit nach verschiedenen Vertragsmodellen abgeschlossen. Je nach Modell - Antragsmodell oder Policenmodell - kann ein Versicherungsnehmer bei Verträgen aus diesem Zeitraum ein ewiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht haben, wenn er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde.

2008 - 2010

Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 wird nicht mehr nach der Art des Vertragsabschlusses unterschieden. Versicherungsnehmer haben grundsätzlich ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Da jedoch fast alle Anbieter von Rürup-Rentenverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben, ist ein Widerruf oft noch Jahre später möglich.

Ab 2010

Seit Juni 2010 haben Anbieter von Rürup-Verträgen die Möglichkeit, eine Muster-Widerrufsbelehrung zu verwenden. So sollen Fehler vermieden werden. Trotzdem haben viele Versicherer noch immer fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, so dass unter Umständen ein ewiges Widerrufsrecht bestehen kann.

Bei welchen Anbietern kann ich meine Rürup-Basisrente widerrufen?

Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung

Haben Sie eine Rürup-Rente bei der Zurich abgeschlossen und möchten nun an Ihr Geld? Wir unterstützen Sie beim Widerruf Ihrer Zurich Rürup Rente.

Mehr Informationen zur Zurich Rürup

Heidelberger-Leben Basisrente

Haben Sie eine Rürup-Basis-Rente bei der Heidelberger Lebensversicherung abgeschlossen und die Kündigung hat keinen Nutzen? Wir unterstützen Sie beim Widerruf.

Mehr Informationen zur Heidelberger Lebensversicherung

Alte Leipziger Rürup-Basisrente

Haben Sie bei der Alte Leipziger eine Rürup-Rente abgeschlossen, welche wirtschaftlich keinen Erfolg hat? Wir unterstützen Sie beim Widerruf.

Mehr Informationen zur Alte Leipziger

ERGO Lebensversicherung: Rürup widerrufen

Wollen Sie Ihre Rürup-Rente kündigen? Dann lassen Sie kostenfrei prüfen, ob alternativ ein Widerruf Ihres Rürup-Vertrags in Frage kommt.

Mehr Informationen zur ERGO Lebensversicherung

Allianz: Rürup-Vertrag widerrufen

Sind Sie unzufrieden mit Ihrer Rürup-Rentenversicherung und wollen diese kündigen? Dann prüfen wir für Sie, ob alternativ ein Widerruf mit vorteilhaften Folgen für Sie möglich ist.

Mehr Informationen zur Allianz

Rürup-Widerruf bei der Gothaer

Möchten Sie Ihren Rürup-Vertrag bei der Gothaer kündigen? Dann lassen Sie die Alternative Widerruf prüfen - kostenfrei und unverbindlich.

Mehr Informationen zur Gothaer Lebensversicherung

Weitere Rürup-Anbieter

  • Aachen Münchener
  • Allianz Lebensversicherung
  • Alte Leipziger Lebensversicherung
  • Aviva
  • AXA Lebensversicherung
  • Barmenia Lebensversicherung
  • Bayerische Beamten Lebensversicherung
  • Canada Life
  • Clerical Medical
  • Condor Lebensversicherung
  • Continentale Lebensversicherung
  • Debeka Lebensversicherung
  • Deutsche Ärzteversicherung
  • DEVK Lebensversicherung

Auch weitere Anbieter können betroffen sein. Sprechen Sie uns daher gerne an, auch wenn Ihr Anbieter hier nicht aufgelistet ist.

Der richtige Anwalt: Darauf kommt es bei einem Widerruf an

HAHN Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien beim Widerruf von Verbraucherverträgen. Die Kanzlei steht für eine zukunftsorientierte Rechtsberatung, die moderne Technologien mit traditionellen Werten verbindet.

Frau Dr. Brockmann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, seit 2006 Partnerin von HAHN Rechtsanwälte und verfügt darüber hinaus über langjährige Erfahrung beim Widerruf von Verbraucherverträgen, insbesondere bei Lebens- und Rentenversicherungen.

Warum HAHN Rechtsanwälte?

Bei HAHN Rechtsanwälte steht der Mensch im Mittelpunkt. Uns ist es ein besonderes Anliegen, auf die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Fragestellungen unserer Mandanten einzugehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kanzleien kombinieren wir moderne Technologien mit einem persönlichen Ansatz, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten.

Nach Eingang Ihrer Anfrage wird sich einer unserer erfahrenen Anwälte persönlich mit Ihrem Fall beschäftigen. Wir prüfen sorgfältig, ob und wie wir Sie in Ihrem Anliegen unterstützen können. Dabei legen wir großen Wert auf eine zügige Rückmeldung, denn wir wissen, wie wichtig schnelle Klarheit für Sie ist.

Jeder Fall ist einzigartig

Kein Anliegen gleicht dem anderen – das erkennen wir an und behandeln jeden Fall mit der nötigen Sorgfalt und Individualität. Bei uns gibt es keine Massenabfertigung oder standardisierte Lösungen. Stattdessen setzen wir auf maßgeschneiderte Strategien, die speziell auf Ihre Situation abgestimmt sind.

Nutzen Sie unser besonderes Plus: die persönliche Beratung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation umfassend zu verstehen, und zeigen Ihnen transparent auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Vertrauen Sie auf HAHN Rechtsanwälte – Ihre Experten für individuelle und persönliche Rechtsberatung.

In einer Welt, die von rasanter Digitalisierung geprägt ist, verbinden wir bei HAHN Rechtsanwälte das Beste aus zwei Welten: modernste Technologien und bewährte traditionelle Werte. Durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel können wir Ihre Anliegen schneller und effizienter bearbeiten. Gleichzeitig bleiben wir unserer Philosophie treu, jedem Fall die Aufmerksamkeit und individuelle Bearbeitung zu schenken, die er verdient.

Unsere digitalen Prozesse und technischen Hilfsmittel sind darauf ausgelegt, den gesamten Ablauf für Sie transparent und unkompliziert zu gestalten. Dabei steht die datenschutzkonforme Bearbeitung Ihres Anliegens an oberster Stelle – Ihre sensiblen Daten sind bei uns sicher.

Keine Massenabfertigung – Ihr Fall zählt

Trotz aller technologischen Fortschritte verstehen wir uns nicht als "Massenabwickler". Jeder Fall ist einzigartig, und genauso individuell gehen wir auch an Ihre rechtlichen Fragen heran. Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Anliegen im Detail zu prüfen und die bestmögliche Strategie für Sie zu entwickeln. Unser Ziel ist es, für jeden Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen – schnell, zuverlässig und persönlich.

Mit HAHN Rechtsanwälte erhalten Sie die perfekte Kombination aus moderner Effizienz und einem persönlichen Ansatz, der traditionelle Werte in den Mittelpunkt stellt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Ihre Rechte.

Seit Jahrzehnten setzt sich HAHN Rechtsanwälte erfolgreich für die Rechte von Verbrauchern und Anlegern ein. Unser Ziel: Den scheinbar übermächtigen Branchenriesen wie Fondsgesellschaften, Automobilherstellern oder Banken die Stirn zu bieten. Dabei haben wir uns in zahlreichen Rechtsbereichen einen Namen gemacht – insbesondere durch unsere Erfolge im Diesel-Abgasskandal. Hier konnten wir für unsere Mandanten maßgebliche Erfolge erzielen und dazu beitragen, Gerechtigkeit herzustellen.

Erfolge in Kapitalanleger-Musterverfahren

Auch im Bereich des Kapitalanlagerechts konnten wir bedeutende Erfolge verzeichnen. Im Rahmen sogenannter KapMuG-Verfahren (Kapitalanleger-Musterverfahren) haben wir Fondsgesellschaften zur Rechenschaft gezogen und damit für viele unserer Mandanten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.

Aktuell sind für HAHN Rechtsanwälte 12 Anwälte tätig. Sechs von Ihnen verfügen über eine Qualifikation als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nachdem Kanzleigründer Peter Hahn nach über 30 Jahren im Sommer 2023 als Partner ausgeschieden ist, wird die Kanzlei nun von den Partnern Dr. Petra Brockmann, Lars Murken-Flato und Christian Rugen gemeinsam weiter geführt. 

Sie werden unterstützt von einem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten sowie ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten.