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Audi Abgasskandal – Entschädigung für manipulierte Diesel

Audi hat seine Kunden im Abgasskandal aktiv betrogen, indem der Autobauer in seinen Diesel Pkw unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut hat. Betroffen sind 3.0 und 4.2 Liter Audis, aber auch die mit VW-Motoren ausgestatteten kleineren Audis mit EA 189 oder EA 288 Motor. Betroffene Audi-Kunden haben Anspruch auf Entschädigung im Abgasskandal. Das hat in 2023 der Bundesgerichtshof mit seiner neuen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung bestätigt.


Audi Abgasskandal

Welche Audi Diesel sind betroffen?

Nahezu alle Audi Diesel, die zwischen 2008 und 2018 produziert worden sind, verfügen über mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung und sind damit im Abgasskandal direkt betroffen. Dabei handelt es sich sowohl um Diesel mit der Abgasnorm Euro 4, als auch solche mit der Abgasnorm Euro 5 und auch neuere Euro 6 Fahrzeuge sind betroffen. Es geht um viele hunderttausend Fahrzeuge.

Die folgenden Audi Diesel sind betroffen:

  • A1
  • A3
  • A4
  • A5
  • A6
  • A7
  • A8
  • Q3
  • Q5
  • Q7
  • SQ5
  • S6
  • S7
  • TT

Welche Rückrufe gibt es im Audi Abgasskandal?

Im Audi Abgasskandal gibt es zwei große Pflichtrückrufe, sowie weitere freiwillige Kundendienstmaßnahmen.

Rückrufcode 23Q7:
Dies betrifft Audis mit dem von VW gelieferten Motor EA 189. Hierbei handelt es sich um mehrere hunderttausende Fahrzeuge, die über die Abgasnorm Euro 4, Euro 5 oder Euro 6 verfügen. Sie alle müssen ein Software-Update bekommen, mit dem die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden sollen. Von dieser Rückrufaktion sind insgesamt mehrere Millionen Diesel aus dem Volkswagen Konzern betroffen. Es geht somit nicht nur um VW Fahrzeuge, sondern auch um Diesel von Audi, Seat und Skoda. Bei Audi sind die Modelle A1, A3, A4, A5, A6, 3, Q5 und TT betroffen.

Rückrufcode 23X6:
Hierbei handelt es sich um vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Pflichtrückrufe für Audis, die über hauseigene 3.0 oder 4.2 Liter Motoren verfügen. Die Diesel verfügen über die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6. Auch sie müssen ein Software-Update bekommen, nachdem das KBA in den Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt hatte. Die Aktion trifft mehrere hunderttausend Audi Diesel mit V6 oder V8 Motor. Konkret betroffen sind die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, Q7, SQ5, S6 und S7.

Hinzu kommen mehrere Rückrufaktionen, die noch im Zuge einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme durchgeführt werden. Es ist aber durchaus möglich, dass sie sich noch in verpflichtende Rückrufe umwandeln werden.

Rückrufcode 23CO:
Dieser Rückruf umfasst Audis mit dem von VW entwickelten Euro 6 Motor EA 288. Auch zu diesem Motor gibt es immer mehr Schadensersatzurteile. VW behauptet dagegen, hier nicht manipuliert zu haben. Dennoch werden Audi-Fahrer gebeten, ihren Wagen in die Werkstatt zu bringen, damit er dort ein Software-Update bekommen kann. Damit sollen laut Hersteller-Schreiben die Stickoxid-Emissionen reduziert werden.

Rückrufcode 23CY:
Auch die Aktion 23CY bezieht sich auf Audis mit EA 288 Motor. Kunden bekomme ein Schreiben vom Händler, in dem sie darüber informiert werden, dass ein freiwilliges Software-Update für das Motorsteuergerät zur Verfügung steht. Auch mit diesem soll eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen und eine Verbesserung des Abgasverhaltens erwirkt werden.

Rückrufcode 23CT:
Die Aktion 23CT betrifft dagegen Audis mit dem Motor EA 189, die bereits Teil der großen verpflichtenden Rückrufaktion 23Q7 waren. Die Fahrzeuge sollen also ein zweites Mal ein Software-Update bekommen. Es liegt nahe, dass dies im Zusammenhang mit dem zweiten Pflichtrückruf für den VW Eos steht. Dort hatte das KBA nach Durchführung des Updates eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt. Anhand einer Fahrkurvenerkennung findet auf dem Prüfstand eine Optimierung des Stickoxidausstoßes statt. Es ist zu vermuten, dass Audi mit dieser noch freiwilligen Aktion einen zukünftigen Pflichtrückruf verhindern will.

2024: Neuer Rückruf im Audi Dieselskandal wegen Thermofenster

Am 28. Oktober 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt einen neuen Rückruf im Audi Dieselskandal. Er läuft unter dem Code 23LZ und betrifft alleine in Deutschland über 100.000 Audi Diesel. Sie enthalten ein Thermofenster, das entfernt werden muss. Betroffen sind die Modelle A4, A5, A6 und Q5. Über neun Jahre nach Ausbruch des Abgasskandals werden somit noch immer neue Rückrufe angeordnet. Betroffene Fahrzeughalte können nach wie vor Schadensersatz erhalten.

Freiwillig oder Pflicht?

Wer ein Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt oder von der Audi AG selbst bekommt, muss genau hinschauen. Denn aus dem Schreiben ergibt sich, ob es sich um eine freiwillige Kundendienstmaßnahme oder einen vom KBA angeordneten Pflichtrückruf handelt.

Wird das Fahrzeug verpflichtend zurückgerufen, muss dem nachgekommen werden. Bei Weigerung auch nach mehrmaligem Auffordern droht die Zwangsstillegung des Wagens. Auch beim nächsten TÜV würde es Probleme geben.

Einer freiwilligen Einladung muss dagegen nicht unbedingt gefolgt werden. Zwar ist das Update kostenlos, doch es muss mit negativen Folgen gerechnet werden. So berichten einige Fahrer von einem erhöhten AdBlue-Verbrauch oder von einer schnelleren Verrußung des Motors.

Auf der anderen Seite sprechen Gerichte regelmäßig auch dann Schadensersatz zu, wenn ein Modell bisher lediglich auf freiwilliger Basis zurückgerufen wurde. Eine Teilnahme an einem Pflichtrückruf ist keine Bedingung für einen Schadensersatzanspruch.


Wie hat Audi im Abgasskandal manipuliert?

Audi hat seine Fahrzeuge über einen sehr langen Zeitraum manipuliert. So wurde die Akustikfunktion, die das KBA später als unzulässige Abschalteinrichtung einstufte, bereits seit 2003 verwendet. Und schon in 2008 schrieb ein Mitarbeiter in einer internen Email:

„Ganz ohne Bescheißen werden wir es nicht schaffen.“

Akustikfunktion:
Die Akustikfunktion war ursprünglich entwickelt worden, um das bei Dieseln bekannte Motorengeräusch, das sogenannte Nageln, zu reduzieren. Tatsächlich genutzt wurde sie aber, um die Fahrt auf dem Prüfstand zu erkennen, um dann die Stickoxid-Emissionen zu reduzieren. Auch VW nutzte die Akustikfunktion in seinen Fahrzeugen.

In einem vom KBA in Auftrag gegebenen Gutachten kommt ein Motorenexperte bereits 2017 zu dem Schluss, dass es sich bei der von Audi in Euro 4 Dieseln eingesetzten Akustikfunktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Doch erst zwei Jahre später, im Hebst 2019, bekommt Audi vom KBA den Rückrufbescheid zugestellt. Für betroffene Fahrer ist das ein großes Problem, denn da die Fahrzeuge um die es geht, nur bis 2009 produziert worden waren, ist hier bereits die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche eingetreten. Ein Beispiel für die enge Zusammenarbeit zwischen Autoindustrie und Politik, unter der die Verbraucher leiden.

Vier Strategien A, B, C und D
In 3.0 Liter Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 verwendete Audi laut KBA vier verschiedene Strategien. Die entsprechenden Bescheide wurden lange geheim gehalten – ein weiteres Beispiel für die politische Unterstützung der Autobauer.

Strategien A und B (schnelle Motoraufwärmfunktion):
Bei der Strategie A handelt es sich um eine sogenannte schnelle Motoraufwärmfunktion. Wenn das Fahrzeug erkennt, dass es sich auf dem Prüfstand befindet, wird der Motor aufgeheizt, was zu einem reduzierten Stickoxidausstoß führt. Bei der Strategie B handelt es sich um ein alternatives Aufheizen. Dabei sorgt das Fahrzeug auf dem Prüfstand für einen höheren Füllstand an NH3 (Ammoniak). Auch dies führt zu einem geringeren Stickoxidausstoß.

Strategie C (Re-Entry Aufheizen):
Diese Funktion verhindert, dass im normalen Fahrbetrieb die Strategien A oder B genutzt werden können. Auf der Straße kann das Fahrzeug somit nicht durch ein Aufheizen des Motors in einem sauberen Modus fahren. Dem erhöhten Stickoxidausstoß im normalen Betrieb wird somit nicht entgegen gewirkt.

Strategie D:
Auch hier erkennt das Fahrzeug den Prüfstand. Es schaltet dann in einen Speichermodus, bei dem ausreichend Reagens in den Abgasstrom gespritzt wird, um den Stickoxidausstoß unter dem Grenzwert zu halten. Auf der Straße dagegen fährt das Fahrzeug im Onlinemodus, bei dem zu wenig Reagens eingespritzt wird und das Auto somit viel dreckiger unterwegs ist.

In dem Rückrufbescheid des KBA wird die Strategie A als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft, die im Rahmen eines Pflichtrückrufs entfernt werden muss. Zu den weiteren Funktionen heißt es:

„Bei den Strategien B, C und D bestehen seitens des KBA Zweifel hinsichtlich ihrer Zulässigkeit. Audi hat sich bereit erklärt, freiwillig auf die Strategien B, C und D zu verzichten und diese aus der Software zu entfernen. Deshalb erfolgt hinsichtlich der Zulässigkeit der Strategien B, C und D vorerst keine abschließende Entscheidung durch das KBA. Diese behält sich das KBA vor.“

Erneut greift das KBA Audi unter die Arme. Anstatt gleich alle vier Strategien für unzulässig zu erklären, einigt man sich auf nur eine, was in der Öffentlichkeit natürlich weit weniger rufschädigend ist, als gleich von vieren zu sprechen. Die anderen drei werden auf freiwilliger Basis entfernt.

Auch Audi Benziner wurden manipuliert

Interne VW Dokumente und ein von einem Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten zeigen auf, das Audi nicht nur Diesel, sondern auch Benziner manipulierte. Im Rahmen des Gutachtens wurde ein Audi Q5 TFSI 2.0 mit der Abgasnorm Euro 6 untersucht. Dabei konnte der Sachverständige eine Zykluserkennung feststellen. Anhand der Bewegungen des Lenkrads erkennt das Fahrzeug, ob es sich auf der Straße oder dem Prüfstand befindet. Auf dem Prüfstand wird dabei weniger Stickoxid und auch weniger Kohlenmonoxid ausgestoßen.

In den internen VW Dokumenten wird ebenfalls auf den Lenkwinkeleingegangen. So heißt es dort:

„Warmlaufprogramm ist im NEFZ aktiviert, im Real Drive so gut wie nie. Austrittsbedingung Lenkwinkeleinschlag > 15 Grad.“

Anhand des Lenkwinkeleinschlags erkennt das Fahrzeug also den Prüfstand und schaltet dann in das Warmlaufprogramm, das zu einer optimierten Abgasreinigung führt. Die Dokumente beziehen sich dabei auf Benziner mit dem Automatikgetriebe AL 551, wie es auch im Audi Q5 TFSI 2.0 vorhanden ist.

Welche Motoren sind im Audi Dieselskandal betroffen?

In den Audi Dieselskandal sind mindestens fünf Motoren verwickelt. Einige wurden von Audi selbst entwickelt und gebaut, andere stammen von der Volkswagen AG.

EA 189:
Der EA 189 gilt als DER Motor im VW Abgasskandal. Er war es, der den Dieselskandal überhaupt erst ins Rollen brachte und für den Rückruf von Millionen Dieseln bei VW, Audi, Seat und Skoda sorgte. Der Bundesgerichtshof urteilte am 25.05.2020, das VW seine Kunden durch den Verkauf eines Fahrzeugs, das über einen manipulierten EA 189 Motor verfügte, vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hatte und ihnen deshalb Schadensersatz zahlen muss. Das gilt ebenso für Audis mit diesem Motor.

EA 288:
Fahrzeuge mit dem EA 288 Motor verfügen weit überwiegend über die Abgasnorm Euro 6. Es handelt sich dabei um den Nachfolgemotor des EA 189. Seit 2020 sprechen Gerichte auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor immer häufiger Schadensersatz zu. Es gab bereits eine Razzia bei VW explizit zu diesem Motor und ein erster Pflichtrückruf, sowie zahlreiche Rückrufaktionen auf freiwilliger Basis werden durchgeführt.

EA 896 (3.0 Liter V6):
Bei dem EA 896 und dem EA 897 handelt es sich um 3.0 Liter V6 Motoren, die von Audi selbst entwickelt worden sind. Sie wurden nicht nur in Audi Modellen eingesetzt, sondern auch bei Porsche, sowie bei VW, zum Beispiel im Touareg. Unter dem Rückrufcode 23X6 wurden sie zu hunderttausenden zurückgerufen. Zum EA 896 gibt es bereits erste positive Urteile von Gerichten.

EA 897 (3.0 Liter V6):
Beim EA 897 ist die juristische Aufarbeitung schon recht weit fortgeschritten. So wurde Audi bereits mehrfach von Oberlandesgerichten aufgrund dieses Motors zu Schadensersatz verurteilt. Auch dieser Motor befindet sich in zahlreichen Modellen, unter anderem im Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, Q7, SQ5, Porsche Cayenne, Panamera und Macan, sowie im VW Touareg.

EA 898 (4.2 Liter V8):
Der EA 898 befindet sich unter anderem im Audi A8 und im Porsche Cayenne. Auch hier liegen schon Verurteilungen zu Schadensersatz nach § 826 BGB vor. Es handelt sich dabei um einen 4.2 Liter V8 Motor.

Für alle Motoren gilt: Durch die neue Entwicklung vor dem BGH ist es für Betroffene deutlich einfacher geworden, eine Entschädigung zu erhalten!


Audi Abgasskandal: Prüfen Sie Ihre Betroffenheit!

Sie fragen sich, ob Sie mit Ihrem Diesel vom Audi Abgasskandal betroffen sind? Wir prüfen dies für Sie – kostenfrei und unverbindlich! Unsere Fachanwälte haben sich auf den Abgasskandal spezialisiert und gehören zu den erfolgreichsten speziell bei Audi und Porsche Modellen mit großem 3.0 oder 4.2 Liter Motor.

Aufgrund der schwer zu verstehenden Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes zu Modellen, Baujahren und Motoren ist es teilweise sehr kompliziert, nachzuvollziehen, ob ein spezielles Fahrzeug nun betroffen ist oder nicht. Wir kennen uns mit den verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen aus, die Audi und andere Hersteller verwendet haben, um die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxid nicht zu überschreiten und wir wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um sich gegen die Hersteller zu wehren.

Wertverlust, Diesel Fahrverbote, Stilllegung, unklare Folgen durch das Software-Update: Der Diesel Abgasskandal hat nicht nur bei Audi-Kunden für viel Frust gesorgt. Lassen Sie die Manipulation nicht auf sich sitzen!

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Entschädigung im Audi Abgasskandal – Wie bekomme ich Schadensersatz?

In 2023 hat sich die Rechtsprechung im Abgasskandal durch Urteile von EuGH und BGH sehr verbraucherfreundlich entwickelt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 macht es betroffenen Audi Kunden nun einfacher, ihren Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen. Sie können sich dabei auf § 823 BGB berufen und müssen dem Hersteller keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Schon durch fahrlässig eingebaute unzulässige Abschalteinrichtungen entsteht ein Schadensersatzanspruch. Am 26.06.2023 bestätigte auch der Bundesgerichtshof diese Einschätzung. Er klärte zudem die Frage nach der Höhe der Entschädigung - betroffene Käufer sollen zwischen 5 und 15% des Kaufpreises erhalten und ihr Fahrzeug behalten dürfen. Der BGH befasste sich an dem Tag gleich mit drei Verfahren, darunter eines, in dem ein Audi SQ5 mit 3.0 Liter Motor im Mittelpunkt stand (Aktenzeichen VIa ZR 533/21). Das Fahrzeug nutzt nicht nur die unzulässigen Strategien A, B, C und D, sondern auch ein Thermofenster. Und alle diese unzulässigen Abschalteinrichtungen können laut BGH Grund für einen Entschädigungsanspruch sein. Das Verfahren wurde deshalb an das Berufungsgericht zurückverwiesen. 

Bis zur Änderung seiner Rechtsprechung war der BGH sehr industriefreundlich unterwegs. Käufer von manipulierten Audi Dieseln mussten Audi eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachweisen, um nach § 826 BGB Schadensersatz zu bekommen. Dies gelang jedoch zunehmend, unter anderem bereits mehrfach durch HAHN Rechtsanwälte vor Oberlandesgerichten. 

Die Gerichte sehen dabei im Verkauf eines Fahrzeugs, das über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Käufer. Denn diese hätten das Auto sicher nicht erworben, wenn sie von dem damit einhergehenden Wertverlust und dem drohenden Verlust der Betriebserlaubnis gewusst hätten. Sie sind somit durch den Kaufvertrag eine ungewollte Verpflichtung eingegangen. Gemäß § 826 BGB muss der Hersteller deshalb Schadensersatz leisten. Dies erfolgt in der Regel durch die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Dabei geht der Audi an den Hersteller zurück. Dieser muss im Gegenzug den Kaufpreis erstatten. Lediglich eine Nutzungsentschädigung muss sich der erfolgreiche Kläger anrechnen lassen. 

Durch die neue Rechtsprechung haben Betroffene im Audi Abgasskandal nun bessere Möglichkeiten, eine Entschädigung zu erhalten und ihren Wagen dafür zu behalten.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Zu unserer kostenfreien Erstberatung gehört auch, dass wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und pochen darauf, dass Ihre Versicherung die Deckungszusage gibt. Lediglich eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung müssten Sie dann übernehmen.

Kann ich meinen Audi Diesel zurückgeben?

Wenn sich in Ihrem Audi Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet, ist es verständlich, wenn sie ihn zurückgeben möchten. Schließlich verpesten Sie mit Ihrem vermeintlich sauberen Auto die Luft. Und selbst, wenn sich der Stickoxidausstoß durch das Aufspielen eines Software-Updates reduzieren ließe, müssen Sie dann damit rechnen, dass es zu einem vorzeitigen Motorschaden oder erhöhten Kosten kommt.

Diese und weitere sind gute Gründe, seinen Audi zurückzugeben.

  • Wertverlust
  • Fahrverbot
  • Drohende Stilllegung
  • Rückrufe
  • Erhöhter AdBlue-Verbrauch durch Update
  • Unklare Langzeitfolgen durch das Update
  • Mögliche Motorschäden

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihren Audi im Zuge des Abgasskandals zurückzugeben. Zum einen durch eine erfolgreich geführte Schadensersatzklage nach § 826 BGB, bei der es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags kommt (siehe oben). 

Zum anderen durch den Widerruf Ihres Autokredits, sofern Sie den Kauf Ihres Audis finanziert haben. Normalerweise ist ein solcher Widerruf nur für 14 Tage nach Abschluss des Vertrags möglich. Das gilt jedoch nicht, wenn Ihnen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorgelegt wurde oder der Vertrag bestimmte andere Fehler enthält. Denn dann beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen. Das trifft auf den Großteil aller Autokreditverträge zu.

Somit können Sie in diesen Fällen den Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Vertrags aussprechen. Ergebnis ist die Rückabwicklung des Darlehensvertrags und, sofern Ihnen der Autoverkäufer die Finanzierung vermittelt hat, auch des Kaufvertrags. Denn dann handelt es sich bei beiden um verbundene Verträge, sie bilden eine wirtschaftliche Einheit. Ergebnis der Rückabwicklung: Sie können Ihren Audi zurückgeben und bekommen im Gegenzug Raten und Anzahlung erstattet.

Unsere Urteile gegen Audi im Abgasskandal

HAHN Rechtsanwälte gehört im Audi Abgasskandal zu den erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien. Das gilt sowohl hinsichtlich der Verurteilung bei Fahrzeugen von Audi selbst, als auch von Porsche oder von VW, die mit einem Audi-Motor ausgestattet sind.

Im Folgenden ein Auszug unserer Urteile (Verurteilungen nach § 826 BGB) durch Oberlandesgerichte im Audi Abgasskandal:

OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2020 – 2 U 105/19:
Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte die Audi AG und die Volkswagen AG gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Audi A4 2.0, der mit dem von VW entwickelten Motor EA 189 ausgestattet war.

OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.2020 – 8 U 1803/19:
Die Audi AG wird verurteilt, für einen manipulierten Audi SQ5 3.0 TDI Schadensersatz zu zahlen. Hintergrund der Manipulation ist die schnelle Motoraufwärmfunktion, die das Gericht als unzulässige Abschalteinrichtung einstuft. Das streitgegenständliche Fahrzeug verfügt über die Abgasnorm Euro 6 und den Motor EA 897evo.

OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 39/20:
Auch das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte die Audi AG bei einem Audi SQ5 3.0 TDI zu Schadensersatz. Auch hier wurde mit Hilfe der schnellen Motoraufwärmfunktion manipuliert. Das Fahrzeug verfügt über den Motor EA 896 Gen 2 mit der Abgasnorm Euro 6.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2021 – I-6 U 23/20:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz und zwar bezüglich eines Porsche Cayenne. Da das Fahrzeug über einen 3.0 Liter V6 Motor (Euro 6) verfügt, der von Audi entwickelt und gebaut worden war, kann auch Audi zur Rechenschaft gezogen werden. Angeklagt war ebenfalls die Porsche AG als Herstellerin des Fahrzeugs, sie wurde jedoch nicht verurteilt.

Hinzu kommen dutzende erfolgreiche Verfahren vor Landgerichten im gesamten Bundesgebiet.


Seit wann ist der Audi Abgasskandal bekannt?

Der Audi Abgasskandal begann nahezu zeitgleich mit dem VW Abgasskandal. Denn zum einen waren kleinere Audis über von VW gelieferte Motoren sofort ebenfalls betroffen. Zum anderen stellte sich sehr schnell heraus, dass auch Audi selbst aktiv manipuliert hatte. Zunächst scheint von den Manipulationen an 3.0 und 4.2 Liter Motoren jedoch nur der amerikanische Markt betroffen zu sein. Doch in 2017 ändert sich die Situation und auch in Deutschland verkaufte Audis geraten in den Fokus der Ermittler. Razzien und Verhaftungen von Audi-Mitarbeitern folgen.

2018 wird es dann richtig ernst: Audi-Chef Rupert Stadler wird festgenommen und verbringt mehrere Monate im Gefängnis – das Verfahren gegen ihn läuft seit 2020 vor dem Landgericht München und endete schließlich im Juni 2023 mit einer Verurteilung zu einer Geld- und Bewährungsstrafe. Durch ein Geständnis konnte Stadler dem Gefängnis entgehen. Ebenfalls in 2018 wird gegen Audi ein Bußgeld verhängt – in Höhe von 800 Millionen Euro. Es kommt zu ersten verpflichtenden Rückrufen, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt in stärker motorisierten Pkw unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt hat.

Inzwischen werden immer mehr Details dazu bekannt, wie lange und wie intensiv Audi die Abgasreinigung seiner Motoren manipuliert hat. Die ARD berichtet in der Dokumentation „Der Fall Audi“ ausführlich über den Betrug. Längst lässt sich die ursprüngliche Verteidigung der Audi AG, man habe lediglich von VW entwickelte und zur Verfügung gestellte Motoren eingesetzt nicht mehr halten – der Audi Abgasskandal stellt ganz für sich alleine einen der größten Wirtschaftsskandale der Nachkriegszeit dar.

Audi Abgasskandal aktuell

Oktober 2024:
Das KBA veröffentlicht einen neuen Rückruf im Audi Abgasskandal. Über 100.000 Fahrzeuge der Modelle A4, A5, A6 und Q5 müssen in die Werkstatt. Sie nutzen ein unzulässiges Thermofenster.

Juni 2023:
Der BGH folgt einer Entscheidung des EuGH und bestätigt, dass es nun doch möglich ist, Schadensersatz zu bekommen, ohne dass dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden kann. Bereits das fahrlässige Handeln reicht. Befindet sich im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung, kann der Käufer eine Entschädigung in Höhe von 5-15% des Kaufpreises bekommen und das Auto behalten. Unter anderem hatte der BGH zu einem Audi SQ5 mit dem EA896 Motor verhandelt und das Verfahren an das Oberlandesgericht zurück verwiesen, das die Klage noch abgewiesen hatte. Sowohl aufgrund des Thermofensters, als auch aufgrund der weiteren im Fahrzeug vorhandenen unzulässigen Abschalteinrichtungen (Strategien A, B, C und D) könne der Kläger einen Anspruch auf Entschädigung haben, so der BGH. 

Dezember 2021:
Audi vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH entscheidet, dass ein von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz haben könne, obwohl er das verbriefte Rückgaberecht, das ihm laut seinem Darlehensvertrag zustand nicht genutzt hatte. Es geht um einen Audi A6 mit 3.0 Liter Motor, den der Kläger finanziert hatte. Das OLG Celle hatte zuvor entschieden, dass der Kläger seinen Anspruch auf Schadensersatz verloren habe, da er den Wagen zum Ende des Darlehens übernommen hatte. Der BGH sieht dies anders und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück. In einem zweiten Fall sollte ein VW Touareg verhandelt werden mit VW und Audi als Beklagten. Doch beide zogen ihre Berufung zurück, so dass es zu keinem Urteil durch den BGH kam.

Juli 2021:
Nach mehrjährigen Ermittlungen verhängt die Europäische Kommission in einem Kartellrechtverfahren ein Bußgeld gegen die Volkswagen AG (und damit auch gegen Audi), sowie gegen die BMW AG. Die Daimler AG konnte sich nur aufgrund einer Kronzeugenregelung vor einem Bußgeld retten. Der VW Konzern muss über 500 Millionen Euro zahlen. Da VW sich nach Daimler als Zeuge zur Verfügung stellte wurden dem Konzern 45% der Strafe erlassen, die sonst noch deutlich höher ausgefallen wäre. Den Autobauern wird vorgeworfen, sich hinsichtlich der Größe des AdBlue-Tanks abgesprochen und so einen fairen Wettbewerb verhindert zu haben.

September 2020:
Vor dem Landgericht München beginnt der Prozess gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler., sowie drei weitere (ehemalige) Angestellte der Audi AG. Stadler versucht, seinen Prozess von denen der anderen abzutrennen, scheitert mit seinem Antrag jedoch. Bis es zu einem Urteil kommt, werden voraussichtlich einige Jahre vergehen.

FAQ

Was tun im Audi Abgasskandal?

Haben Sie einen Audi gekauft, der möglicherweise im Abgasskandal betroffen sein könnte, dann sollten Sie dies prüfen lassen, um einen eventuellen Anspruch auf Schadensersatz nicht zu verlieren. Ein Großteil aller Audi Diesel, die zwischen etwa 2008 und 2018 produziert wurden, verfügen über eine unzulässige Abschalteinrichtung. Käufer können deshalb Schadenersatz fordern. Wir helfen Ihnen mit einer kostenfreien Erstberatung!

Welche Motoren von Audi sind betroffen?

Zum einen sind die von VW produzierten EA 189 und EA 288 Motoren im Audi Abgasskandal betroffen, zum anderen die von Audi selbst gebauten größeren 3.0 und 4.2 Liter Motoren: EA896, EA897 und EA898. Modelle vom A1 bis zum A8, vom Q3 bis zum SQ5 – der Audi Abgasskandal umfasst hunderttausende von Fahrzeugen. 

Wie kann ich prüfen, ob mein Audi betroffen ist?

Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung sagen wir Ihnen, ob auch Ihr Audi im Abgasskandal betroffen ist. Machen Sie den Betroffenheitscheck und erfahren Sie, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben und wenn ja, wie hoch dieser ausfallen könnte und wie Sie diesen durchsetzen können.