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Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können viele Rürup-Verträge auch nach Jahren noch widerrufen werden. Versicherungsnehmer können ihre Verträge oft mit wirtschaftlichen Vorteilen rückabwickeln.
Versicherungsnehmer können ihre Rürup-Rente auch noch nach Jahren widerrufen – die einzige Möglichkeit, um an ihr Kapital zu kommen. Bei einem erfolgreichen Widerruf können die Versicherungsnehmer - je nach Fallkonstellation - oft mit erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen rechnen. Eine Kündigung würde allenfalls zur Beitragsbefreiung führen.
Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei auf die Möglichkeit ihn wirtschaftlich sinnvoll zu widerrufen. Neben der möglichen Rückabwicklung und Rückzahlung des eingezahlten Kapitals kommt auch eine mögliche Erstattung von Zinsen und Gebühren in Betracht.
Wir beraten Sie persönlich zu Ihrem Rürup-Vertrag - Ihren individuellen Möglichkeiten, den wirtschaftlichen Vorteilen, sowie einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Kompetent, mit einer realistischen Einschätzung, unverbindlich und kostenfrei.
HAHN Rechtsanwälte führt Ihr Verfahren für Sie. Wir informieren Sie selbstverständlich über jeden Schritt und stellen Ihnen alle relevanten Informationen digital zur Verfügung.
Seit über 30 Jahren kämpft HAHN Rechtsanwälte an der Seite von Verbrauchern.
Der Widerruf einer Rürup-Rente (Basisrente) kann in vielen Fällen deutlich vorteilhafter sein als eine einfache Kündigung des Vertrags. Das liegt vor allem an den unvorteilhaften Vertragsbedingungen und steuerlichen Nachteilen bei der Auszahlung der Rürup-Rente.
Einen Rürup-Vertrag können Sie nicht vorzeitig kündigen. Eine Möglichkeit zum Ausstieg bietet hingegen der Widerruf, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch wenn sich der Rürup-Vertrag bereits in der Rentenzahlung befindet, kann ein Widerruf noch möglich und wirtschaftlich interessant sein.
Sie haben die Chance, ihre Beiträge zzgl. Zinsen zurückzuerhalten.
Können auch Sie von einem Widerruf wirtschaftlich profitieren? Welche Möglichkeiten habe ich? Nutzen Sie die unverbindliche Möglichkeit der kostenfreien Überprüfung Ihres Vertrages.
IV ZR 40/22 vom 11. Oktober 2023:
Der Versicherungsnehmer hatte im Oktober 2009 bei der Allianz eine Rentenversicherung abgeschlossen und diese erst fast zehn Jahre später, im Mai 2019, widerrufen (beziehungsweise dieser widersprochen). Der BGH hat entschieden, dass dieser Widerruf wirksam ist, da der Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt.
IV ZR 41/22 vom 11. Oktober 2023:
Auch im zweiten Fall, über den der BGH an diesem Tag entschieden hat, ging es um einen bei der Allianz abgeschlossenen Rürup-Vertrag. Dieser war im Dezember 2009 abgeschlossen worden. Im März 2020 erfolgte der Widerruf. Der BGH bestätigte die Wirksamkeit des Widerrufs aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
IV ZR 306/22 vom 24. Januar 2024:
Im Mai 2008 hatte die Klägerin bei der Generali eine Rürup-Rente abgeschlossen. Der Widerruf erfolgte im Mai 2020. Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung war dieser späte Widerruf laut BGH wirksam.
Haben Sie eine Rürup-Rente bei der Zurich abgeschlossen und möchten nun an Ihr Geld? Wir unterstützen Sie beim Widerruf Ihrer Zurich Rürup Rente.
Haben Sie eine Rürup-Basis-Rente bei der Heidelberger Lebensversicherung abgeschlossen und die Kündigung hat keinen Nutzen? Wir unterstützen Sie beim Widerruf.
Haben Sie bei der Alte Leipziger eine Rürup-Rente abgeschlossen, welche wirtschaftlich keinen Erfolg hat? Wir unterstützen Sie beim Widerruf.
Auch weitere Anbieter können betroffen sein. Sprechen Sie uns daher gerne an, auch wenn Ihr Anbieter hier nicht aufgelistet ist.
Verträge wurden in dieser Zeit nach verschiedenen Vertragsmodellen abgeschlossen. Je nach Modell - Antragsmodell oder Policenmodell - kann ein Versicherungsnehmer bei Verträgen aus diesem Zeitraum ein ewiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht haben, wenn er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde.
Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 wird nicht mehr nach der Art des Vertragsabschlusses unterschieden. Versicherungsnehmer haben grundsätzlich ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Da jedoch fast alle Anbieter von Rürup-Rentenverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben, ist ein Widerruf oft noch Jahre später möglich.
Seit Juni 2010 haben Anbieter von Rürup-Verträgen die Möglichkeit, eine Muster-Widerrufsbelehrung zu verwenden. Dies soll Fehler vermeiden. Trotzdem haben viele Versicherer noch immer fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwenden, so dass unter Umständen ein ewiges Widerrufsrecht bestehen kann.
Der Bundesgerichtshof hat sich bereits mehrfach zur ordnungsgemäßen Ausgestaltung einer Widerrufsbelehrung geäußert.
So muss diese deutlich gestaltet sein. Dies kann beispielsweise durch einen Fettdruck, eine Umrandung oder eine andere Schriftart geschehen. Zudem muss sie in klarer und verständlicher Sprache verfasst sein.
Unter anderem muss eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung den Versicherungsnehmer darüber aufklären, dass die Widerrufsfrist 30 Tage beträgt, wann diese beginnt, wie ein Widerruf zu erklären ist (Textform ist ausreichend) und an welche Adresse dieser gesendet werden muss. Zudem muss sie den Hinweis enthalten, dass zur Wahrung der Frist das rechtzeitige Absenden genügt.
Viele Anbieter von Rürup-Verträgen haben diese und weitere Vorgaben jedoch nicht eingehalten, so dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat.
Bei den Urteilen des BGH aus 2023 und 2024 handelte es sich um den gleichen Fehler. Die Anbieter hatten versäumt, den Versicherungsnehmer darüber aufzuklären, dass sie im Zuge eines Widerrufs auch die gezogenen Nutzungen zu erstatten haben. Der Versicherungsnehmer ist somit nicht ausreichend über die Folgen eines Widerrufs aufgeklärt worden. Im Folgenden eine beispielhafte fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die ebenfalls diesen Fehler aufweist.
[...]Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, behalten wir ein, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Wir erstatten Ihnen aber einen ggf. vorhandenen Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG. Haben Sie die Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.[...]
Bei HAHN Rechtsanwälte steht der Mensch im Mittelpunkt. Uns ist es ein besonderes Anliegen, auf die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Fragestellungen unserer Mandanten einzugehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kanzleien kombinieren wir moderne Technologien mit einem persönlichen Ansatz, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten.
Nach Eingang Ihrer Anfrage wird sich einer unserer erfahrenen Anwälte persönlich mit Ihrem Fall beschäftigen. Wir prüfen sorgfältig, ob und wie wir Sie in Ihrem Anliegen unterstützen können. Dabei legen wir großen Wert auf eine zügige Rückmeldung, denn wir wissen, wie wichtig schnelle Klarheit für Sie ist.
Jeder Fall ist einzigartig
Kein Anliegen gleicht dem anderen – das erkennen wir an und behandeln jeden Fall mit der nötigen Sorgfalt und Individualität. Bei uns gibt es keine Massenabfertigung oder standardisierte Lösungen. Stattdessen setzen wir auf maßgeschneiderte Strategien, die speziell auf Ihre Situation abgestimmt sind.
Nutzen Sie unser besonderes Plus: die persönliche Beratung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation umfassend zu verstehen, und zeigen Ihnen transparent auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
Vertrauen Sie auf HAHN Rechtsanwälte – Ihre Experten für individuelle und persönliche Rechtsberatung.
In einer Welt, die von rasanter Digitalisierung geprägt ist, verbinden wir bei HAHN Rechtsanwälte das Beste aus zwei Welten: modernste Technologien und bewährte traditionelle Werte. Durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel können wir Ihre Anliegen schneller und effizienter bearbeiten. Gleichzeitig bleiben wir unserer Philosophie treu, jedem Fall die Aufmerksamkeit und individuelle Bearbeitung zu schenken, die er verdient.
Unsere digitalen Prozesse und technischen Hilfsmittel sind darauf ausgelegt, den gesamten Ablauf für Sie transparent und unkompliziert zu gestalten. Dabei steht die datenschutzkonforme Bearbeitung Ihres Anliegens an oberster Stelle – Ihre sensiblen Daten sind bei uns sicher.
Keine Massenabfertigung – Ihr Fall zählt
Trotz aller technologischen Fortschritte verstehen wir uns nicht als "Massenabwickler". Jeder Fall ist einzigartig, und genauso individuell gehen wir auch an Ihre rechtlichen Fragen heran. Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Anliegen im Detail zu prüfen und die bestmögliche Strategie für Sie zu entwickeln. Unser Ziel ist es, für jeden Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen – schnell, zuverlässig und persönlich.
Mit HAHN Rechtsanwälte erhalten Sie die perfekte Kombination aus moderner Effizienz und einem persönlichen Ansatz, der traditionelle Werte in den Mittelpunkt stellt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Ihre Rechte.
Seit Jahrzehnten setzt sich HAHN Rechtsanwälte erfolgreich für die Rechte von Verbrauchern und Anlegern ein. Unser Ziel: Den scheinbar übermächtigen Branchenriesen wie Fondsgesellschaften, Automobilherstellern oder Banken die Stirn zu bieten. Dabei haben wir uns in zahlreichen Rechtsbereichen einen Namen gemacht – insbesondere durch unsere Erfolge im Diesel-Abgasskandal. Hier konnten wir für unsere Mandanten maßgebliche Erfolge erzielen und dazu beitragen, Gerechtigkeit herzustellen.
Erfolge in Kapitalanleger-Musterverfahren
Auch im Bereich des Kapitalanlagerechts konnten wir bedeutende Erfolge verzeichnen. Im Rahmen sogenannter KapMuG-Verfahren (Kapitalanleger-Musterverfahren) haben wir Fondsgesellschaften zur Rechenschaft gezogen und damit für viele unserer Mandanten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.
Aktuell sind für HAHN Rechtsanwälte 12 Anwälte tätig. Sechs von Ihnen verfügen über eine Qualifikation als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Nachdem Kanzleigründer Peter Hahn nach über 30 Jahren im Sommer 2023 als Partner ausgeschieden ist, wird die Kanzlei nun von den Partnern Dr. Petra Brockmann, Lars Murken-Flato und Christian Rugen gemeinsam weiter geführt.
Sie werden unterstützt von einem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten sowie ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten.
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