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PROJECT Metropolen 22 – Schadensersatz für Anleger

450 Anleger haben sich mit einem Kapital von 17,85 Millionen Euro am Publikums-AIF PROJECT Metropolen 22 beteiligt.

Project Immobilien

HAHN Rechtsanwälte reicht Pilotklagen ein

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte hat bereits eine Pilotklage zum Fonds Wohnen 14 sowie zum Fonds Metropolen 18 eingereicht 
und plant zu diesen und weiteren Fonds eine Sammelklage - individuelle Rechtsberatung bei Bündelung der Anlegerinteressen!

Hintergrund PROJECT Metropolen 22

Der PROJECT Metropolen 22 Fonds und die Insolvenzen der PROJECT Gruppe

PROJECT selbst gibt als Gründe für die Insolvenzen unter anderem den Ukraine-Krieg und die Corona-Pandemie an. Genauer sollen gestiegene Bau-, Material- und Energiekosten, unterbrochene Lieferketten und gestiegene Zinsen für Immobiliendarlehen schuld sein. Vor allem durch die steigenden Baukosten in Kombination mit den gestiegenen Zinsen sei es zu einem großen Rückgang privater wie auch institutioneller Immobilienkäufe gekommen. Dies habe dann zu den Insolvenzen geführt.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn eine Auswertung der Fonds zeigt, dass diese zum großen Teil schon vor den vorgenannten Ursachen in größerem Umfang Verluste erwirtschaftet hatten. So wurden bereits zu einem Zeitpunkt, als die Immobilienbranche noch sehr erfolgreich war, hohe Verluste von teilweise über 30% des Kommanditkapitals erwirtschaftet.

Noch nachdem sich die Krise auf dem Immobilienmarkt bereits abzeichnete, wurde der Fonds METROPOLEN 22 angeboten. Erst mit den ersten Insolvenzanträgen erfolgte am 09.08.2023 der Vertriebsstopp. .

Der Fonds PROJECT Metropolen 22

Zwischen dem 01.07.2022 und dem 09.08.2023 haben sich 450 Anleger mit einem Kapital in Höhe von 17,85 Millionen Euro beteiligt. Das geplante Platzierungsvolumen lag bei 52.500.000 Euro.

An weiteren konkreten Informationen zum Investment der Anleger mangelt es. Bekannt sind lediglich drei mittelbare Beteiligungen. Zwei Objektgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet.

PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG
Am 07.09.2023 wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Laut Insolvenzverwalter soll das bisher unbebaute Grundstück verkauft werden.

PROJECT PW Wendenschloßstr. 142, 152 Berlin GmbH & Co. KG
Am 01.12.2023 wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Für dieses Projekt ist ein Verkauf ohne Rückabwicklung geplant. Laut Insolvenzverwalter liegt der Baufortschritt bei 0%, der Verkaufsstand jedoch bereits bei 13%.

Laut dem Investment Report 02/2024 ist die Gesellschaft am 21.12.2023 der Objektgesellschaft PROJECT PW Trettachzeile 15 Berlin GmbH & Co. KG beigetreten. Hierbei handelt sich um eine nicht insolvente Objektgesellschaft.

Erfahren Sie hier alles zur
PROJECT Immobilien Insolvenz

Welche Gesellschaften sind insolvent? Welche Möglichkeiten habe ich?

Aus diesen Gründen können Sie Schadensersatz erhalten:

Haftung für Prospektfehler durch ungenaue oder fehlende Informationen

Werden in Verkaufsprospekten oder Wesentlichen Anlegerinformationen fehlerhafte oder unvollständige bzw. irreführende Angaben gemacht, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Dies kann auch bei einem Unterlassen eines notwendigen Prospektnachtrags bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen der Fall sein.

Fehlberatung bei der Vermittlung von Fondsbeteiligungen

Haben Banken oder Finanzberater Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Fondsbeteiligung aufgeklärt oder diese fälschlicherweise als sichere Anlage empfohlen, kann dies Schadensersatzansprüche begründen. Geschlossene Fonds sind spekulative Anlagen und nicht für konservative Investoren geeignet.

Verletzung von Informationspflichten

Sollte die PROJECT Investment AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft ihren Verpflichtungen zur umfassenden und rechtzeitigen Aufklärung über Risiken, Entwicklungen oder negative Veränderungen nicht nachgekommen sein, kann sie dafür haftbar gemacht werden.

Unrealistische Prognosen zur Rentabilität des Fonds

Beruhen wirtschaftliche Prognosen des Fonds auf nicht belastbaren oder fehlerhaften Annahmen, stellt dies einen Prospektmangel dar. Anleger haben in solchen Fällen die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen.

Verschweigen wirtschaftlicher Schwierigkeiten

Wenn Anleger vor ihrer Investitionsentscheidung nicht über bereits bekannte wirtschaftliche Probleme informiert wurden, kann dies eine Pflichtverletzung darstellen, die zu einer Haftung führt.

Irreführende Aussagen zur Anlagesicherheit

Wurde eine Investition in Werbematerialien oder Beratungsgesprächen als sicher oder nur mit geringem Risiko behaftet dargestellt, obwohl tatsächlich ein Totalverlustrisiko bestand, könnte ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Schadensersatz für PROJECT Metropolen 22

Ansatzpunkte für Schadensersatz

HAHN Rechtsanwälte hat mehrere Ansatzpunkte identifiziert, aus denen sich Schadensersatzansprüche für Anleger des PROJECT Metropolen 22 ergeben können. Diese richten sich u.a. gegen die PROJECT Investment AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Die KVG haftet bei unrichtigen oder unvollständigen Prospekten und Prospektnachträgen und fehlerhaften Wesentlichen Anlegerinformationen. Die Haftung ergibt sich aus § 306 Abs. 1, Abs. 2 KAGB.

Beachtlich ist insbesondere, dass noch während der Platzierungsphase eine deutliche Korrektur der Ertragserwartungen beziehungsweise der Kapitalrückflüsse vorgenommen wurde. Die potentiellen Anleger wurden hierüber erst mit dem Prospektnachtrag 3 informiert.

In dem Prospekt selbst wird noch von einem Kapitalrückfluss im Mid-Case Szenario in Höhe von 165,0% (Anteilklasse A), 150,1% (Anteilklasse B) sowie 154,2 % (Anteilklasse C) ausgegangen. Erst in dem Prospektnachtrag 3 vom 9. Mai 2023 werden die reduzierten Ertragserwartungen aufgeführt. Dabei waren bereits im Basisinformationsblatt vom 1. Februar 2023 deutliche Veränderungen in den Ertragserwartungen aufgezeigt worden. Während der Platzierungsphase sind die prognostizierten Kapitalrückflüsse insgesamt zweimal reduziert worden. Dies lässt sich den Basisinformationsblättern vom 1. Februar 2023 sowie 9. Mai 2023 entnehmen. Der Verkaufsprospekt wurde jedoch erst mit dem Prospektnachtrag 3 am 9. Mai 2023 korrigiert.

Die Veränderungen sind dabei ganz erheblich. Für alle drei Anteilsklassen wird der Überschuss (erwartete Gesamtausschüttungen minus 105 Prozent Zeichnungssumme inklusive 5 Prozent Ausgabeaufschlag) um mehr als die Hälfte reduziert.

Durch die verspätete Information dürften potentiellen Anlegern nicht alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Informationen vorgelegen haben.

Verschwiegen wird in dem Verkaufsprospekt weiter die bisherige Performance der PROJECT Fonds.

Pilotklagen eingereicht – Jetzt über Handlungsmöglichkeiten informieren

HAHN Rechtsanwälte hat bereits eine Pilotklage zum Fonds PROJECT Wohnen 14 eingereicht und klagt für seinen Mandanten auf Schadensersatz. Unserer Auffassung nach wurden für die Anlageentscheidung wesentliche Umstände verschwiegen. Im Falle eines erfolgreichen Prozesses muss u.a. die PROJECT Investment AG den Anteilspreis zzgl. Ausgabeaufschlag gegen Abtretung der Rechte aus dem Anteil erstatten.

Auch zum Fonds Metropolen 18 wurde in der Folge bereits eine Pilotklage von HAHN Rechtsanwälte eingereicht.

Weitere Klagen zu dem PROJECT Wohnen 15 und Metropolen 16 bis 22 sind in Vorbereitung.

Kapitalanleger-Musterverfahren für Metropolen 22

Auch für Anleger des PROJECT Metropolen 22 plant HAHN Rechtsanwälte ein Kapitalanleger-Musterverfahren zu initiieren. Dafür sind jedoch mindestens zehn Klageverfahren mit entsprechenden Kapitalanleger-Musterverfahrensanträgen erforderlich. Derzeit ist die hierfür nötige Anzahl noch nicht erreicht. Melden Sie sich bei uns, wenn Interesse an einer Beteiligung besteht und sei es auch in der Form einer später möglichen kostengünstigen Anmeldung zu diesem Musterverfahren.

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Zeichnung über eine Rechtsschutzversicherung verfügt haben, nehmen wir gerne eine Kostendeckungsanfrage für Sie vor.

Warum HAHN Rechtsanwälte?

Bei HAHN Rechtsanwälte steht der Mensch im Mittelpunkt. Uns ist es ein besonderes Anliegen, auf die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Fragestellungen unserer Mandanten einzugehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kanzleien kombinieren wir moderne Technologien mit einem persönlichen Ansatz, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten.

Nach Eingang Ihrer Anfrage wird sich einer unserer erfahrenen Anwälte persönlich mit Ihrem Fall beschäftigen. Wir prüfen sorgfältig, ob und wie wir Sie in Ihrem Anliegen unterstützen können. Dabei legen wir großen Wert auf eine zügige Rückmeldung, denn wir wissen, wie wichtig schnelle Klarheit für Sie ist.

Jeder Fall ist einzigartig

Kein Anliegen gleicht dem anderen – das erkennen wir an und behandeln jeden Fall mit der nötigen Sorgfalt und Individualität. Bei uns gibt es keine Massenabfertigung oder standardisierte Lösungen. Stattdessen setzen wir auf maßgeschneiderte Strategien, die speziell auf Ihre Situation abgestimmt sind.

Nutzen Sie unser besonderes Plus: die persönliche Beratung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation umfassend zu verstehen, und zeigen Ihnen transparent auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Vertrauen Sie auf HAHN Rechtsanwälte – Ihre Experten für individuelle und persönliche Rechtsberatung.

In einer Welt, die von rasanter Digitalisierung geprägt ist, verbinden wir bei HAHN Rechtsanwälte das Beste aus zwei Welten: modernste Technologien und bewährte traditionelle Werte. Durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel können wir Ihre Anliegen schneller und effizienter bearbeiten. Gleichzeitig bleiben wir unserer Philosophie treu, jedem Fall die Aufmerksamkeit und individuelle Bearbeitung zu schenken, die er verdient.

Unsere digitalen Prozesse und technischen Hilfsmittel sind darauf ausgelegt, den gesamten Ablauf für Sie transparent und unkompliziert zu gestalten. Dabei steht die datenschutzkonforme Bearbeitung Ihres Anliegens an oberster Stelle – Ihre sensiblen Daten sind bei uns sicher.

Keine Massenabfertigung – Ihr Fall zählt

Trotz aller technologischen Fortschritte verstehen wir uns nicht als "Massenabwickler". Jeder Fall ist einzigartig, und genauso individuell gehen wir auch an Ihre rechtlichen Fragen heran. Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Anliegen im Detail zu prüfen und die bestmögliche Strategie für Sie zu entwickeln. Unser Ziel ist es, für jeden Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen – schnell, zuverlässig und persönlich.

Mit HAHN Rechtsanwälte erhalten Sie die perfekte Kombination aus moderner Effizienz und einem persönlichen Ansatz, der traditionelle Werte in den Mittelpunkt stellt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Ihre Rechte.

Seit Jahrzehnten setzt sich HAHN Rechtsanwälte erfolgreich für die Rechte von Verbrauchern und Anlegern ein. Unser Ziel: Den scheinbar übermächtigen Branchenriesen wie Fondsgesellschaften, Automobilherstellern oder Banken die Stirn zu bieten. Dabei haben wir uns in zahlreichen Rechtsbereichen einen Namen gemacht – insbesondere durch unsere Erfolge im Diesel-Abgasskandal. Hier konnten wir für unsere Mandanten maßgebliche Erfolge erzielen und dazu beitragen, Gerechtigkeit herzustellen.

Erfolge in Kapitalanleger-Musterverfahren

Auch im Bereich des Kapitalanlagerechts konnten wir bedeutende Erfolge verzeichnen. Im Rahmen sogenannter KapMuG-Verfahren (Kapitalanleger-Musterverfahren) haben wir Fondsgesellschaften zur Rechenschaft gezogen und damit für viele unserer Mandanten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.

Aktuell sind für HAHN Rechtsanwälte 12 Anwälte tätig. Sechs von Ihnen verfügen über eine Qualifikation als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nachdem Kanzleigründer Peter Hahn nach über 30 Jahren im Sommer 2023 als Partner ausgeschieden ist, wird die Kanzlei nun von den Partnern Dr. Petra Brockmann, Lars Murken-Flato und Christian Rugen gemeinsam weiter geführt. 

Sie werden unterstützt von einem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten sowie ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten.

Rechtsschutz bei Kapitalanlagen qualifiziert prüfen lassen

Wenn zum Zeitpunkt des Anteilserwerbs bereits eine Rechtsschutzversicherung mit Privatrechtsschutz bestand, ist es grundsätzlich möglich, dass diese die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Zwar enthalten die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) oft Ausschlüsse für Kapitalanlagegeschäfte, doch eine Überprüfung der Deckungspflicht kann sich insbesondere dann lohnen, wenn die Versicherung schon länger besteht.

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte übernimmt für Sie kostenfrei die Prüfung, ob Ihre Rechtsschutzversicherung einspringen muss, und stellt eine Deckungsanfrage in Ihrem Namen. Schicken Sie uns dafür einfach Ihre Vertragsunterlagen.

Wichtig: Sollten Sie bereits selbst eine Deckungsanfrage gestellt und eine Ablehnung erhalten haben, sollten Sie diese Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren. Lassen Sie die Ablehnung rechtlich überprüfen.

Oftmals lehnen Rechtsschutzversicherungen den Deckungsschutz zu Unrecht ab. Häufig berufen sie sich auf angebliche Risikoausschlüsse, die entweder nicht zutreffen oder bereits von Gerichten für unwirksam erklärt wurden. Es gibt sogar Versicherer, die systematisch Deckungsanfragen ablehnen, obwohl eine Eintrittspflicht besteht.

Ein Beispiel hierfür ist, dass der Risikoausschluss „Recht der Handelsgesellschaften“ in den vorliegenden Fallkonstellationen nicht anwendbar ist. Ebenso ist ein Risikoausschluss für Kapitalanlagegeschäfte unwirksam, wenn dabei auf die Grundsätze der Prospekthaftung Bezug genommen wird. In den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ist dies wie folgt formuliert:

„Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit … der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind…“

Zur Unwirksamkeit dieser Klausel gibt es bereits höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 08.05.2023 - IV ZR 84/12 -).

Sofern sich die Rechtschutzversicherung auf mangelnde Erfolgsaussichten beruft, empfiehlt es sich ebenfalls, uns mit der weiteren Verfolgung Ihrer Deckungszusage zu beauftragen. Selbstverständlich ist auch dieses für Sie kostenfrei.