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Kompetente Hilfe bei Problemen mit Versicherungen erhalten Sie von HAHN Rechtsanwälte.
Wir helfen bei Problemen mit Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen
oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Ob Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente oder Berufsunfähigkeitsversicherungen: Immer wieder haben Versicherungsnehmer Probleme. Entweder sie bekommen Leistungen nicht ausgezahlt oder verzweifeln an einer Kündigung oder einem Widerruf. HAHN Rechtsanwälte ist auf das Versicherungsrecht spezialisiert und hilft Ihnen, wenn auch Sie Streit mit Ihrer Versicherung haben.
Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen möchte, der muss damit rechnen, ein Verlustgeschäft zu machen. Doch in vielen Fällen gibt es eine Alternative zur Kündigung - den Widerruf oder Widerspruch. Dieser ist oft noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich, weil die Versicherung nicht ordnungsgemäß zum Widerrufsrecht belehrt hat. Der wirtschaftliche Vorteil eines Widerrufs gegenüber einer Kündigung kann ganz erheblich sein.
Wenn man berufsunfähig wird, die Berufsunfähigkeitsversicherung sich aber weigert zu zahlen, kann das die ohnehin schon großen gesundheitlichen Sorgen noch einmal verstärken. Ein Anwalt kann dabei helfen, Ihre Rechte als Versicherungsnehmer durchzusetzen und so doch noch an Ihr Geld zu kommen, so dass zumindest die finanziellen Sorgen, die mit einer Berufsunfähigkeit einhergehen können, gemildert werden.
Rürup-Verträge können nicht gekündigt werden, doch für viele Versicherungsnehmer bietet sich eine alternative Möglichkeit, sich von ihrer Basisrente zu lösen. Denn viele Rürup-Anbieter haben eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in ihren Verträgen verwendet, weshalb ein solcher Vertrag noch immer widerrufen werden kann. In der Folge kommt es zu einer Rückabwicklung des Vertrags. So können Versicherungsnehmer wieder auf ihr Kapital zugreifen.
Grundsätzlich ist ein Widerruf möglich bei Verträgen, die nach dem 01.01.1991 abgeschlossen worden sind. Ein Widerruf oder Widerspruch kann insbesondere dann noch möglich sein, wenn die Belehrung fehlerhaft war oder nicht alle Unterlagen vollständig ausgehändigt worden sind.
In der Regel ergeben sich durch einen Widerruf oder Widerspruch deutliche wirtschaftliche Vorteile gegenüber einer Kündigung. Bei einer Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert, der sogar unter dem Wert der bereits eingezahlten Prämien liegen kann. Bei einem Widerspruch oder Widerruf müssen dagegen alle Zahlungen zuzüglich der gezogenen Nutzungen erstattet werden, wenn sich die Rechtsfolgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch richten. In Abzug zu bringen ist lediglich ein Betrag für einen etwaigen Risikoschutz.
Bei Verträgen ab dem 01.01.2008 kann sich die Rechtsfolge – ja nach Fallkonstellation - auch nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) richten. In diesem Fall wäre das Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten zu erstatten.
Typische Gründe, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will, sind angeblich falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen vor Abschluss des Vertrags, dass die Versicherung keine Invalidität sieht, der Meinung ist, der Versicherungsnehmer könne einer anderen zumutbaren Tätigkeit nachgehen oder ganz einfach, weil ein Risikoausschluss greift.
Denken Sie darüber nach, Ihre Lebensversicherung zu kündigen, sollten Sie die Alternativen in Erwägung ziehen, die in der Regel finanziell interessanter für Verbraucher sind. So zum Beispiel der Widerruf oder Widerspruch einer Lebens- oder Rentenversicherung. Hier ergeben sich gegenüber einer Kündigung in aller Regel klare wirtschaftliche Vorteile. Eine weitere Alternative kann der Verkauf sein. Auch eine Beitragsfreistellung kommt oft in Frage.
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