PROJECT Wohnen 14 mit über 30% Verlust
Nach den Angaben der PROJECT Investment Gruppe sollen die zahlreichen Insolvenzen vor allem auf den Krieg in der Ukraine und die Corona-Pandemie zurückzuführen sein, sowie die gestiegenen Bau-, Energie- und Materialkosten, die unterbrochenen Lieferketten und die gestiegenen Zinsen für Immobiliendarlehen. Insbesondere die Kombination aus stark steigenden Baukosten und hohen Zinsen für Baufinanzierungen hätten zu einem drastischen Rückgang privater als auch institutioneller Immobilienkäufe geführt. Schlussendlich sei dies auch Grund für die bereits eingetretenen Insolvenzen.
So richtig diese Aussage ist, ist dies aber auch nur die halbe Wahrheit. Denn die nachfolgende Übersicht der kumulierten Verluste zeigt, dass unabhängig von den vorgenannten Markteinflüssen bereits zuvor in Summe hohe Verluste erwirtschaftet worden sind und das zu einem Zeitpunkt, als noch eine florierende Immobilienbranche existierte. Es zeichnet sich auch hier ein strukturelles Problem ab, verursacht unter anderem durch die hohen Kosten des Alternativen Investmentfonds.
Trotz der seit 2014 bestehenden guten Lage am Immobilienmarkt hat die Fondsgesellschaft kumuliert über 38 Millionen Euro Verluste erwirtschaftet. Und dabei ist das Geschäftsjahr 2023 noch nicht berücksichtigt. In Summe belaufen sich die Verluste bis Ende 2022 auf über 30 Prozent des Kommanditkapitals.
Jetzt Verjährung hemmen und Ansprüche sichern
Die Verluste dürften sich infolge der im Jahr 2023 eingetretenen Insolvenzen auf Ebene der Projektgesellschaften noch deutlich erhöhen. Insbesondere der PROJECT Wohnen 14 ist von den Insolvenzen der Projektgesellschaften stark betroffen. Von insgesamt 72 Projektgesellschaften sind zum 31.01.2024 56 insolvent.
Die Anteile an dem PROJECT Wohnen 14 durften seit dem 22. Juli 2014 vertrieben werden. Da die ersten Zeichnungen im Juli 2014 erfolgt sein dürften, besteht mittlerweile für die Anleger Handlungsbedarf. Denn auch hier gilt, dass trotz der sich erst im Nachhinein abzeichnenden Verluste und der Schieflage des Investmentfonds etwaige Schadensersatzansprüche binnen 10 Jahren ab der Zeichnung des Anteils verjähren und zwar taggenau mit dem Beitritt.
Um die Schadensersatzansprüche zu sichern, bedarf es verjährungshemmender Maßnahmen, etwa der Klageerhebung. In Betracht kommen nach unserer Prüfung Schadensersatzansprüche gegen die PROJECT Investment AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und, je nach Einzelfall, auch gegen die Berater bzw. Beratungsunternehmen. Insbesondere die KVG wird wegen Prospektfehlern bzw. fehlerhafter Wesentlicher Anlegerinformationen und nicht ordnungsgemäß erfolgter Prospektnachträge in Anspruch genommen.
Haftungsansätze
HAHN Rechtsanwälte hat unter anderem im Zusammenhang mit dem PROJECT Wohnen 14 zahlreiche Pflichtverletzungen herausgearbeitet, die den Verkaufsprospekt, die Prospektnachträge und die Wesentlichen Anlegerinformationen betreffen.
So basiert beispielsweise nach unserer Auffassung die prognostizierte Rendite in Höhe von „6 % und mehr“ auf keinen belastbaren Daten bzw. Tatsachen. Selbst das in den Wesentlichen Anlegerinformationen ausgewiesene Mid-Case-Szenario ergibt nach den Berechnungen des Gutachters keine Rendite von „6 % und mehr“.
Wesentlich für die Anleger gewesen wären weiter Informationen zum Stand der Immobilienentwicklungen, insbesondere deshalb, weil es bei den einzelnen Investitionen bereits zu Planabweichungen gekommen ist. Angesichts des Reinvestitionskonzeptes war es für die Rendite des Alternativen Investmentfonds entscheidend, ob die Kapitalrückflüsse wie geplant erfolgen können.
Von uns konnte insbesondere herausgearbeitet werden, dass es bei sämtlichen Beteiligungen des Fonds Wohnen 14, die im Jahr 2014 getätigt worden sind, bereits in diesem, spätestens im Jahr 2015 entsprechende Planabweichungen gab, die sich etwa auf den Beginn des Vertriebsstartes, den Baubeginn etc. bezogen. Die Anleger selbst sind hierüber nicht in Kenntnis gesetzt worden.
Tabelle: Übersicht der Verluste des Fonds Wohnen 14 bis 2022
Trotz der seit 2014 bestehenden guten Lage am Immobilienmarkt hat die Fondsgesellschaft kumuliert über 38 Millionen Euro Verluste erwirtschaftet. Und dabei ist das Geschäftsjahr 2023 noch nicht berücksichtigt. In Summe belaufen sich die Verluste bis Ende 2022 auf über 30 Prozent des Kommanditkapitals und setzen sich folgendermaßen zusammen:
Geschäftsjahr | Verluste / Gewinne |
---|---|
2014 | -2.340.538,41 |
2015 | -10.030.203,49 |
2016 | -11.201.311,65 |
2017 | -2.675.438,18 |
2018 | 10.347.413,83 |
2019 | -419.681,62 |
2020 | -7.149.263,72 |
2021 | 7.895.850,86 |
2022 | -22.516.393,35 |
Summe | -38.089.565,73 |

Pilotverfahren und KapMuG
HAHN Rechtsanwälte hatte zunächst für einen Anleger des PROJECT Wohnen 14 eine Klage unter anderem gegen die PROJECT Investment AG, die Kapitalverwaltungsgesellschaft, eingereicht. Wir sind der Auffassung, dass der Prospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen und die Prospektnachträge nicht alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände enthalten bzw. Fehler aufweisen, sodass unseres Erachtens eine Schadensersatzhaftung gemäß § 306 Abs. 1, Abs. 2 KAGB gegeben ist. Mittlerweile wurden mehrere Klagen eingereicht und entsprechende Kapitalanleger-Musterverfahrensanträge gestellt.