Schadensersatz für PROJECT Metropolen 18 Anleger möglich
HAHN Rechtsanwälte konnte mehrere Haftungsansatzpunkte herausarbeiten, aus denen sich für Anleger des Fonds PROJECT Metropolen 18 Schadensersatzansprüche ergeben. Die Schadensersatzansprüche sind auf Rückabwicklung des Investments gerichtet, also auf Erstattung der Zeichnungssumme nebst des Ausgabeaufschlags abzüglich gegebenenfalls bereits erhaltener Auszahlungen. Die Ansprüche richten sich dabei vorrangig gegen die PROJECT Investment AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und die Treuhandkommanditistin, der PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese haften bei fehlerhaften oder unvollständigen Prospekten bzw. Prospektnachträgen und Wesentlichen Anlegerinformationen. Die Haftung ergibt sich aus § 306 Abs. 1, Abs. 2 KAGB.
Wir sind der Auffassung, dass den Anlegern des PROJECT Metropolen 18 nicht alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Informationen vorgelegen haben und bestimmte Angaben in dem Verkaufsprospekt, den Prospekt-Nachträgen und in den Wesentlichen Anlegerinformationen unzureichend bzw. fehlerhaft sind. Wir haben dabei unter anderem folgende Aspekte herausgearbeitet:
Bereits in der Platzierungsphase haben sich gravierende Planabweichungen u.a. bei den im Jahr 2018 eingekauften Immobilienentwicklungen ergeben. Die Planabweichungen haben sich bei fast allen Beteiligungen bereits im Jahre 2019 gezeigt.
Die angegebene Rendite von „6 % und mehr“ basiert u.E. auf keinen belastbaren Tatsachen.
Selbst die in den Wesentlichen Anlegerinformationen angegebenen Kapitalrückflüsse bei den Ausschüttungsvarianten ergeben nach den Berechnungen des Gutachters keine Rendite des eingesetzten Kapitals von über 6 %.
Neben den vorgenannten Aspekten konnte HAHN Rechtsanwälte weitere vielversprechende Haftungsansätze herausarbeiten.
Pilotklage zu Metropolen 18 eingereicht
HAHN Rechtsanwälte hat bereits eine Pilotklage zum PROJECT Metropolen 18 eingereicht. Da für die Anlageentscheidung wesentliche Informationen nicht vorlagen, klagen wir dabei für unseren Mandanten auf Schadensersatz. Im Falle einer Verurteilung muss u.a. die PROJECT Investment AG den Anteilspreis zzgl. Ausgabeaufschlag gegen Abtretung der Rechte aus dem Anteil erstatten.
Neben einer Einzelklage kommt zu einem späteren Zeitpunkt unter Umständen auch eine Anmeldung im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens in Betracht.