Allianz Basisrente (Rürup-Rente) Geld zurück: Widerrufen statt kündigen
Versicherungsnehmer, die bei der Allianz eine Rürup-Rente (auch als Basisrente bekannt) abgeschlossen haben, können diese nicht einfach kündigen. In vielen Fällen ermöglichen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen jedoch einen Widerruf, mit dem sie wieder an ihr Geld kommen.
Erstellt am - letztes Update:Wichtige Fragen zur Rürup-Basisrente
Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Gutverdiener. Beiträge sind steuerlich absetzbar, das Geld ist aber bis zur Rente gebunden und wird lebenslang als Rente ausgezahlt.
Rürup-Verträge lassen sich grundsätzlich nicht kündigen und auszahlen. Bei einer Kündigung wird der Vertrag lediglich in einen beitragsfreien Vertrag umgewandelt. Unter Umständen kann jedoch ein Widerruf des Vertrags möglich sein – insbesondere dann, wenn Sie beim Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind.
Wurde Ihnen beispielsweise eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ausgehändigt, besteht gegebenenfalls ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“. In diesem Fall kann der Vertrag auch Jahre später noch widerrufen werden. In der Folge wird der Vertrag rückabgewickelt und Sie erhalten Ihr Geld von der Allianz zurück. Entweder die gezahlten Beiträge und die gezogenen Nutzungen (Zinsen oder Wertsteigerung von Fonds) oder das sogenannte ungezillmerte Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten.
Ob ein solcher Widerruf in Ihrem konkreten Fall möglich ist, kann durch eine rechtliche Prüfung Ihrer Allianz Vertragsunterlagen geklärt werden.
2005 - 2007
Verträge wurden in dieser Zeit nach verschiedenen Vertragsmodellen abgeschlossen. Je nach Modell - Antragsmodell oder Policenmodell - kann ein Versicherungsnehmer bei Verträgen aus diesem Zeitraum ein ewiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht haben, wenn er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde.
2008 - 2010
Im Jahr 2008 erfolgte eine Gesetzesänderung. Es wurde nun nicht mehr nach der Art des Vertragsabschlusses unterschieden. Versicherungsnehmer haben grundsätzlich ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Da jedoch fast alle Anbieter von Rürup-Rentenverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben, so auch die Allianz, ist ein Widerruf oft noch Jahre später möglich.
Ab 2010
Seit Juni 2010 besteht für Anbieter von Rürup-Verträgen die Möglichkeit, eine Muster-Widerrufsbelehrung zu verwenden. Dies soll ihnen helfen, Fehler zu vermeiden. Trotzdem sind vielen Versicherern nach wie vor Fehler unterlaufen. Auch in Allianz Verträgen ab 2010 finden sich nach wie vor fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. In diesem Fall können Versicherungsnehmer sich ebenfalls auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berufen und ihren Vertrag widerrufen.
Die Allianz Basisrente
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, wurde 2005 als staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Sie richtet sich insbesondere an Selbstständige und Gutverdiener, die von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten.
Auch die Allianz Lebensversicherung bietet seit Jahren verschiedene Formen und Tarife der Rürup-Rente an. Neben der klassischen Basisrente bietet die Allianz aktuell zwei besondere Alternativen an.
Zum einen die BasisSofortRente, die sich an Menschen richtet, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Mit einem Einmalbeitrag von mindestens 3.000 Euro sichern sie sich eine lebenslange Rente durch die Allianz.
An junge Menschen richtet sich dagegen die BasisRente StartUp. Die Allianz bewirbt sie mit den Vorteilen reduzierter Anfangsbeiträge, sowie einem vollen Berufsunfähigkeitsschutz.
Neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung können bei der Allianz Basisrente auch eine Beitragsrückgewährpolice und ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden – beide Optionen kosten natürlich zusätzlich und verringern die später ausgezahlte Rente.
Kündigung einer Allianz Rürup-Rente
Ein wesentliches Merkmal der Rürup-Rente ist ihre Unkündbarkeit. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer den Vertrag nicht vorzeitig auflösen und sich das angesparte Kapital auszahlen lassen können. Stattdessen besteht lediglich die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder die Beiträge zu reduzieren.
Bei einer Beitragsfreistellung bleiben die bisher eingezahlten Beiträge im Vertrag und die spätere Rente fällt entsprechend geringer aus. Eine vollständige Auszahlung des angesparten Kapitals ist jedoch auch bei der Allianz Basisrente nicht vorgesehen.
Allianz Basisrente widerrufen statt kündigen
Trotz der eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten gibt es für Versicherungsnehmer der Allianz Lebensversicherung unter bestimmten Umständen die Option, ihren Rürup-Vertrag zu widerrufen. Ein Widerruf kann insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn die Allianz bei Vertragsschluss fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat. In solchen Fällen beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen, sodass ein Widerruf auch Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich sein kann.
BGH: Rürup-Verträge der Allianz müssen rückabgewickelt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urteilen vom 11. Oktober 2023 bestätigt, dass die Allianz Rürup-Rentenverträge rückabwickeln muss, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war (IV ZR 40/22 und IV ZR 41/22).
Ein rechtlich wirksamer Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Auf diese Weise erhalten Versicherungsnehmer mehr als das Vertragsguthaben erstattet. Abhängig vom Einzelfall besteht Anspruch auf Erstattung der gezahlten Beiträge einschließlich der erwirtschafteten Nutzungen – oder alternativ auf Auszahlung des ungezillmerten Deckungskapitals ohne Abzug von Abschluss- und Vertriebskosten.
Ein häufiger Fehler in den Belehrungen bestand darin, dass zwar auf die rechtlichen Folgen eines Widerrufs hingewiesen wurde, jedoch der Hinweis fehlte, dass der Versicherer im Rahmen der Rückabwicklung gemäß den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch die gezogenen Nutzungen herausgeben muss.
Wenn Sie eine Rürup-Rente bei der Allianz abgeschlossen haben und über eine Kündigung nachdenken, empfehlen wir: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Vertrag mit der Allianz noch widerrufen werden kann.
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