Willkommen auf der neu gestalteten Website von HAHN Rechtsanwälte.
Bei BMW-Dieselfahrzeugen häufen sich Fälle, in denen das Abgasrückführungssystem Auslöser für Fahrzeugbrände ist. Thematisch geht es auch um den Dieselabgasskandal. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Ein Brandrisiko kann sich nicht nur aus defekten Abgasrückführungsmodulen ergeben, sondern insbesondere auch aus hohen Abgasrückführungsraten.
Aktuell werden von verschiedenen Herstellern aufgrund der neuen Rechtsprechung zu der illegalen Abschalteinrichtung „Thermofenster“ Rückrufe durchgeführt,
bei denen ein Software-Update zur Erweiterung des Temperaturbereichs der Abgasrückführung durchgeführt wird.
Vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte insbesondere Fahrzeuge der Euronorm 5 und 6. Bei den Fahrzeugen der Euronorm 4 macht häufig ein Vorgehen wegen der hohen Laufleistung keinen Sinn. Auch bei diesen Fahrzeugen dürfte allerdings insbesondere ein Thermofenster implementiert worden sein.
BMW versendet jedenfalls seit dem Jahr 2020 Rückrufschreiben aus unterschiedlichen Rückrufaktionen mit dem Hinweis auf eine bestehende Brandgefahr. Teilweise stehen keine Bauteile zur Verfügung und einige Fahrzeuge wurden mehrfach zurückgerufen. HAHN Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Mandanten, die Schadensersatz fordern.
Wir beraten Sie persönlich zu Ihrem BMW Fall - Ihren individuellen Möglichkeiten, den wirtschaftlichen Vorteilen sowie den möglichen Folgen, wenn Sie ein betroffenes Fahrzeug besitzen. Kompetent, mit einer realistischen Einschätzung, unverbindlich und kostenfrei.
Ist Ihr Fahrzeug betroffen und können Sie Schadensersatz geltend machen? Wir prüfen anhand Ihres Fahrzeugscheins kostenfrei die Möglichkeiten.
Eine sehr große Anzahl von BMW-Fahrern wird von HAHN Rechtsanwälte bereits im BMW Abgasskandal vertreten.
Unsere Recherche hat mehr als 100 Fälle von in Vollbrand geratenen Pkws zu Tage gefördert.
Die BMW AG ließ in von unserer Kanzlei geführten Verfahren – wörtlich zitiert – Folgendes vortragen:
"Verbliebene Temperaturabhängigkeiten dienen zum Schutz des Motors vor plötzlichen Folgeschäden von Versottung und Verlackung, was nichts mit einem Verschleiß zu tun hat, denn es gibt kein Wartungsintervall, das diese Beschädigungen, die u.U. zu einem Fahrzeugbrand führen können, verhindert (so musste die Beklagte [BMW] "u.a. aufgrund der gewählten hohen Abgasrückführungsraten Millionen PKW zurückrufen, da sich im Ansaugtrakt zündfähige Ablagerungen bilden konnten, die zum Brand der Ansaugbrücke des Motors und dem PKW führen konnten)."
Die Information über die von BMW eingeräumte Tatsache, dass hohe Abgasrückführungsraten zum Brand der Ansaugbrücke des Motors und des PKWs führen können, findet sich auch in den aktuellen Schreiben vom 15. November 2023 nicht.
In der VOX "auto mobil" Sendung vom 16. Februar 2025 berichtet eine Familie von ihrem plötzlich in Brand geratenen BMW. Die Betroffenen suchten sich im Anschluss rechtliche Unterstützung durch Anwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte.
Rugen unterstützt die Familie dabei, ihre Ansprüche gegenüber BMW geltend zu machen und setzt sich für eine angemessene Entschädigung ein. Seine Expertise im Bereich Verbraucherrecht ist für die Betroffenen von großer Bedeutung, um ihre Rechte durchzusetzen und auf die Problematik aufmerksam zu machen.
HAHN Rechtsanwälte kritisiert insbesondere, dass BMW in den Rückrufschreiben, die der Hersteller seit Jahren verschickt verschweigt, dass die Brandgefahr unter anderem auf hohe Abgasrückführungsraten zurückzuführen sein kann.
Brennende BMW-Diesel-Fahrzeuge sind kein Einzelfall. Allein die öffentlich publizierten Brände belegen, dass es sich hierbei um ein ernstzunehmendes Problem handelt. HAHN Rechtsanwälte hat bereits eine Vielzahl von Berichten zusammengetragen, in denen über ein brennendes Fahrzeug berichtet wurde.
Viele BMW-Besitzer berichten davon, dass das Abgasrückführungsmodul nicht lieferbar sei und sie bereits seit langer Zeit auf den Austausch warten. Angesichts der tatsächlichen Gefährdungslage ist dies ein unhaltbarer Zustand.
Christian Rugen, Partner von HAHN Rechtsanwälte
Seit über 30 Jahren kämpft HAHN Rechtsanwälte an der Seite von Verbrauchern.
Ansatzpunkt für die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen, besteht vor allem in den unzulässigen Abschalteinrichtungen.
Gerade angesichts der zukünftigen Unwägbarkeiten kann es sinnvoll sein, für das Fahrzeug eine Rückgabeoption zu haben. Gemeint ist hiermit, den „großen Schadensersatz“ auf Rückabwicklung geltend zu machen. Dabei bekommen Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Sie müssen sich in diesem Fall die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Grundsätzlich besteht im Fall illegaler Abschalteinrichtungen auch die Möglichkeit, hierfür eine Wertminderung geltend zu machen. Diese ist nach der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings auf maximal 15 % des gezahlten Kaufpreises begrenzt. Das Fahrzeug wird dabei behalten.
Verfügten Sie zum Zeitpunkt des Kaufs über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten des Verfahrens.
Bei HAHN Rechtsanwälte steht der Mensch im Mittelpunkt. Uns ist es ein besonderes Anliegen, auf die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Fragestellungen unserer Mandanten einzugehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kanzleien kombinieren wir moderne Technologien mit einem persönlichen Ansatz, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten.
Nach Eingang Ihrer Anfrage wird sich einer unserer erfahrenen Anwälte persönlich mit Ihrem Fall beschäftigen. Wir prüfen sorgfältig, ob und wie wir Sie in Ihrem Anliegen unterstützen können. Dabei legen wir großen Wert auf eine zügige Rückmeldung, denn wir wissen, wie wichtig schnelle Klarheit für Sie ist.
Jeder Fall ist einzigartig
Kein Anliegen gleicht dem anderen – das erkennen wir an und behandeln jeden Fall mit der nötigen Sorgfalt und Individualität. Bei uns gibt es keine Massenabfertigung oder standardisierte Lösungen. Stattdessen setzen wir auf maßgeschneiderte Strategien, die speziell auf Ihre Situation abgestimmt sind.
Nutzen Sie unser besonderes Plus: die persönliche Beratung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation umfassend zu verstehen, und zeigen Ihnen transparent auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
Vertrauen Sie auf HAHN Rechtsanwälte – Ihre Experten für individuelle und persönliche Rechtsberatung.
In einer Welt, die von rasanter Digitalisierung geprägt ist, verbinden wir bei HAHN Rechtsanwälte das Beste aus zwei Welten: modernste Technologien und bewährte traditionelle Werte. Durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel können wir Ihre Anliegen schneller und effizienter bearbeiten. Gleichzeitig bleiben wir unserer Philosophie treu, jedem Fall die Aufmerksamkeit und individuelle Bearbeitung zu schenken, die er verdient.
Unsere digitalen Prozesse und technischen Hilfsmittel sind darauf ausgelegt, den gesamten Ablauf für Sie transparent und unkompliziert zu gestalten. Dabei steht die datenschutzkonforme Bearbeitung Ihres Anliegens an oberster Stelle – Ihre sensiblen Daten sind bei uns sicher.
Keine Massenabfertigung – Ihr Fall zählt
Trotz aller technologischen Fortschritte verstehen wir uns nicht als "Massenabwickler". Jeder Fall ist einzigartig, und genauso individuell gehen wir auch an Ihre rechtlichen Fragen heran. Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Anliegen im Detail zu prüfen und die bestmögliche Strategie für Sie zu entwickeln. Unser Ziel ist es, für jeden Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen – schnell, zuverlässig und persönlich.
Mit HAHN Rechtsanwälte erhalten Sie die perfekte Kombination aus moderner Effizienz und einem persönlichen Ansatz, der traditionelle Werte in den Mittelpunkt stellt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Ihre Rechte.
Seit Jahrzehnten setzt sich HAHN Rechtsanwälte erfolgreich für die Rechte von Verbrauchern und Anlegern ein. Unser Ziel: Den scheinbar übermächtigen Branchenriesen wie Fondsgesellschaften, Automobilherstellern oder Banken die Stirn zu bieten. Dabei haben wir uns in zahlreichen Rechtsbereichen einen Namen gemacht – insbesondere durch unsere Erfolge im Diesel-Abgasskandal. Hier konnten wir für unsere Mandanten maßgebliche Erfolge erzielen und dazu beitragen, Gerechtigkeit herzustellen.
Erfolge in Kapitalanleger-Musterverfahren
Auch im Bereich des Kapitalanlagerechts konnten wir bedeutende Erfolge verzeichnen. Im Rahmen sogenannter KapMuG-Verfahren (Kapitalanleger-Musterverfahren) haben wir Fondsgesellschaften zur Rechenschaft gezogen und damit für viele unserer Mandanten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.
Aktuell sind für HAHN Rechtsanwälte 12 Anwälte tätig. Sechs von Ihnen verfügen über eine Qualifikation als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Nachdem Kanzleigründer Peter Hahn nach über 30 Jahren im Sommer 2023 als Partner ausgeschieden ist, wird die Kanzlei nun von den Partnern Dr. Petra Brockmann, Lars Murken-Flato und Christian Rugen gemeinsam weiter geführt.
Sie werden unterstützt von einem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten sowie ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten.
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