Typengenehmigung
Bei der Typengenehmigung handelt es sich um die offizielle behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Fahrzeugmodell serienmäßig zu produzieren und zuzulassen. Im Zuge des Abgasskandals spielte die Typengenehmigung eine zentrale Rolle bei der rechtlichen Bewertung manipulierter Fahrzeuge.
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Was ist eine Typengenehmigung und wozu dient sie?
Entwickelt ein Autohersteller ein neues Modell, benötigt er für dieses eine Typgenehmigung. In Deutschland wird diese vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt. Die Behörde stellt dabei sicher, dass das Fahrzeug den technischen, sicherheitsrelevanten und umweltrechtlichen Vorgaben entspricht. Unter anderem werden dabei auch die Emissionen geprüft, um sicher zu gehen, dass das Fahrzeug die vorgeschriebene Abgasnorm einhält. Die Typgenehmigung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs.
Wird eine Typgenehmigung erteilt, ist diese in der ganzen Europäischen Union gültig. Sie gilt dann für den gesamten Fahrzeugtyp, nicht nur für einzelne Fahrzeuge.
Das KBA schreibt selbst hierzu:
"Mit der Typgenehmigung bestätigt die Behörde, dass das serienmäßig hergestellte genehmigte Produkt gesetzlichen Standards genügt."
Die Genehmigung für Kraftfahrzeuge wird nach der europäischen Verordnung (EU) 2018/858 (bis 2020 galt die Richtlinie 2007/46/EG) über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für die Fahrzeuge erteilt, weshalb auch von der EG-Typgenehmigung die Rede ist. Aber auch nationale Richtlinien wie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) spielen bei der Typgenehmigung eine Rolle.
Welche Rolle spielt die Typengenehmigung im Abgasskandal?
Im Abgasskandal wurde die Abgasreinigung von Millionen Fahrzeugen manipuliert, indem Abschalteinrichtungen eingebaut wurden, die dafür sorgten, dass die Abgasnachbehandlung im regulären Betrieb auf der Straße deaktiviert oder stark eingeschränkt war. Diese Fahrzeuge hätten keine Typengenehmigung und somit auch keine Zulassung erhalten dürfen.
Teilweise hatten die Hersteller dem KBA die Abschalteinrichtungen vorenthalten. Hier konnte eine Prüfung also gar nicht stattfinden. Dem KBA wird aber auch vorgeworfen, die Emissionssysteme der Fahrzeuge nicht ausreichend auf ihre tatsächliche Wirksamkeit geprüft zu haben und die Genehmigung ohne ausreichende Prüfung erteilt zu haben.
Im Zuge des Abgasskandals ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt dutzende Rückrufe an, bei denen die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden mussten, damit die Fahrzeuge den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Fahrzeuge mussten nachträglich durch Software-Updates angepasst werden, um die Voraussetzungen für die EG-Typgenehmigung weiterhin zu erfüllen und keine Stilllegung zu riskieren. Die Hersteller wollten mit dem Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtungen Kosten sparen. Nachdem der Dieselskandal aufflog, kostete sie dieses Verhalten jedoch viele Millionen Euro.
Die Typengenehmigung und Schadensersatz
Die Typengenehmigung spielt im Dieselskandal auch eine Rolle bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Denn für jedes dem genehmigten Typ entsprechende Fahrzeug muss der Inhaber der EG-Typgenehmigung eine Übereinstimmungsbescheinigung ausstellen und dem Fahrzeug beifügen. Der europäische Gerichtshof hat in seinem Abgasskandal-Urteil vom 21. März 2023 gefolgert, dass der Käufer eines Fahrzeugs das zur Serie eines genehmigten Typs gehört und mit einer entsprechenden Übereinstimmungsbescheinigung versehen ist, vernünftigerweise erwarten kann, dass die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 eingehalten wird. Das gilt insbesondere für Artikel 5, der sich mit Abschalteinrichtungen befasst. Wird dieses Vertrauen enttäuscht., kann er von dem Hersteller Schadensersatz verlangen.