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Aufhebungsvertrag: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Welche Vorteile und Risiken bringt ein Aufhebungsvertrag mit sich und warum kann es wichtig sein, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um den Aufhebungsvertrag.

Alles zum Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, durch die das Arbeitsverhältnis beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt diese Beendigung nicht einseitig, sondern im gegenseitigen Einvernehmen. Ein Aufhebungsvertrag ist somit das Gegenteil eines Arbeitsvertrags, denn dieser begründet einvernehmlich ein Arbeitsverhältnis. Andere genutzte Begriffe aus dem Arbeitsrecht, die dasselbe beschreiben, sind Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung. Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann gültig, wenn er schriftlich vereinbart wurde! Verträge, die per E-Mail oder Fax ausgetauscht und von beiden Seiten unterschrieben wurden, sind nicht gültig, da es sich bei einer der beiden Unterschriften nur um eine Kopie handelt.

Was ist eine Sprinterklausel oder Turboklausel?

Einige Aufhebungsverträge enthalten eine sogenannte Sprinterklausel (hier wird auch von Turboprämie gesprochen). Diese besagt, dass der Arbeitnehmer - zum Beispiel wenn er eine neue Anstellung gefunden hat - das Arbeitsverhältnis vor Ende der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist beenden kann. In der Regel bietet der Arbeitgeber für einen solchen Fall eine zusätzliche Abfindung an - und spart seinerseits das wegfallende Gehalt.

Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer eine Alternative zur Kündigung sein. Doch er kann auch Risiken bergen, insbesondere im Hinblick auf das Arbeitslosengeld, weshalb eine Beratung durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich angeraten ist. In der Regel lohnt sich ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber eher als für Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber bietet er oft eine vorteilhafte Alternative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Wichtige Punkte, die in einem Aufhebungsvertrag geregelt sein sollten, sind unter anderem:

•    Das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses

•    Feststellungen zu Resturlaub, eventuell noch ausstehenden Gehaltszahlungen oder Boni und zur Überstundenvergütung

•    Eine Auflistung aller dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten und damit zurückzugebenden Gegenstände wie Computer, Handy, Dienstwagen, Schlüssel etc.

•    Unter Umständen die Höhe einer Abfindung und ob diese mit Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags fällig wird oder erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses

•    Wichtig bei Abfindung: Die Formulierung, dass das Arbeitsverhältnis "aus betrieblichen Gründen" oder "auf Veranlassung des Arbeitgebers" beendet wird

•    Unter Umständen eine Vereinbarung über eine bezahlte Freistellung von der Arbeit (widerruflich oder unwiderruflich)

•    Ausgleichsklausel beziehungsweise Erledigungsklausel, die deutlich macht, das mit Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags alle gegenseitigen Ansprüche der beiden Parteien erledigt sind

•    Arbeitszeugnis als Anhang
 

Aufhebungsvertrag oder kündigen – Was ist besser?

Die Entscheidung zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung hängt von der jeweiligen Situation von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag kann viele Vorteile bieten, darunter:

•    Flexibilität: 

Beide Parteien können die Bedingungen frei verhandeln.

•    Abfindung: 

Häufig bietet der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung an, die in ihrer Höhe individuell verhandelt werden muss. Sie soll den finanziellen Verlust durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgleichen.

•    Schnelligkeit: 

Ein Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis schneller beenden als eine Kündigung mit einer möglichen Kündigungsfrist. Dies macht Sinn, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle in Aussicht hat, die er möglichst schnell antreten möchte.

Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Jedoch hat ein Aufhebungsvertrag auch Nachteile, die unbedingt bedacht werden sollten:

•    Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: 

Unter bestimmten Umständen kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen, wenn es zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags kommt. Korrekte Formulierungen oder Rücksprache mit der Agentur für Arbeit können dies verhindern.

•    Verzicht auf Kündigungsschutz: 

Mit dem Aufhebungsvertrag verzichtet der Arbeitnehmer auf die Schutzmechanismen des Arbeitsrechts, die bei einer Kündigung greifen. Er kann somit keine Kündigungsschutzklage mehr einreichen.

Daher ist es oft ratsam, sich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Aufhebungsvertrag mit Abfindung – Eine Chance für Arbeitnehmer

Einer der Hauptgründe, warum Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zustimmen, ist die Aussicht auf eine Abfindung. Diese einmalige Zahlung soll den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes entschädigen. Die Höhe der Abfindung kann frei verhandelt werden, hängt jedoch oft von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens ab.

Berechnung der Abfindung

Eine häufig genutzte Formel zur Berechnung einer Abfindung lautet: Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung bei einer betriebsbedingten Kündigung. Doch dieser Richtwert ist bei einem Aufhebungsvertrag nicht bindend, und es gibt Verhandlungsspielraum. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag tatsächlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. In vielen Fällen ist die Formel zudem nicht passend, zum Beispiel, wenn das Arbeitsverhältnis nur sehr kurz oder aber sehr lang bestand. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, eine der Höhe nach angemessene Abfindung auszuhandeln.

Aufpassen: Unter Umständen kann es dem Arbeitnehmer passieren, dass die Abfindung mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld verrechnet wird. Dabei handelt es sich um die sogenannte Ruhezeit. Das Arbeitslosengeld wird dabei nicht gestrichen, die Auszahlung wird lediglich nach hinten verschoben. Um dies zu verhindern, gilt es, die gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten. Das heißt, zwischen der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags und der im Vertrag festgehaltenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss ein Zeitraum liegen, der mindestens so lang ist, wie die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist.

Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld –
Worauf Arbeitnehmer achten müssen

Ein entscheidender Punkt bei einem Aufhebungsvertrag ist die Frage nach dem Arbeitslosengeld. Denn: Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis freiwillig beendet hat. Dies gilt auch bei einem Aufhebungsvertrag.

Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall also für drei Monate kein Arbeitslosengeld - ein entscheidender Nachteil!

Um eine Sperrzeit zu vermeiden, sollte der Aufhebungsvertrag so gestaltet sein, dass der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass:

•    Der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis andernfalls gekündigt hätte.

•    Die Bedingungen des Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer vorteilhafter sind als eine Kündigung.

Dies bedeutet konkret, dass eine im Vertrag festgehaltene Abfindung maximal der gesetzlichen Regelung bei betriebsbedingten Kündigungen entsprechen darf, also einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Außerdem muss der Arbeitgeber seine ordentliche Kündigungsfrist einhalten. Das Arbeitsverhältnis darf mit einem Aufhebungsvertrag also nicht früher enden, als dies bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber der Fall gewesen wäre.

Eine juristische Beratung kann hier entscheidend sein, um die Formulierungen im Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass die Ansprüche auf Arbeitslosengeld gewahrt bleiben.

Warum Sie bei einem Aufhebungsvertrag einen Anwalt hinzuziehen sollten

Ein Aufhebungsvertrag ist ein komplexes rechtliches Dokument mit weitreichenden Konsequenzen. Von seinem Abschluss profitieren Arbeitgeber oft mehr als ihre Mitarbeiter. Fehler oder unklare Formulierungen können den Arbeitnehmer dabei teuer zu stehen kommen, zum Beispiel durch eine zu geringe Abfindung oder eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Ein erfahrener Anwalt kann deshalb helfen.

Er kann in einem ersten Schritt den Vertrag prüfen und den Arbeitnehmer auf mögliche Probleme hinweisen. Speziell im Hinblick auf eine mögliche Abfindung kann ein Anwalt helfen, bessere Konditionen auszuhandeln. Und schließlich kann er sicherstellen, dass die Formulierungen im Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld verhindern, der Arbeitnehmer also sofort Arbeitslosengeld erhält.

HAHN Rechtsanwälte steht im Arbeitsrecht ausschließlich auf der Seite der Arbeitnehmer. Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, beraten Sie zu Ihren Rechten und helfen Ihnen, die bestmöglichen Konditionen auszuhandeln. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung!