Strafzahlung sparen bei der HypoVereinsbank
Bei einem Kreditwiderruf darf die HypoVereinsbank keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. So lösen Sie sich von Ihrem Altkredit und können zu einem für Sie günstigeren Kredit umschulden. Auch wenn die Bank unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht hat, darf sie diese nicht von Ihnen fordern.
Was bedeutet die Vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn Ihnen die HypoVereinsbank ein Immobiliendarlehen gewährt, dann plant sie für die Zeit der Sollzinsbindung mit der Einnahme von Zinsen. Wollen Sie nun den Kreditvertrag vorzeitig kündigen oder ablösen, dann fallen diese Einnahmen weg. Deshalb darf die HypoVereinsbank als Ausgleich eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Diese orientiert sich an der Höhe der Restschuld und kann schnell mehrere tausend Euro ausmachen. Viele Darlehensnehmer schrecken deshalb vor einer vorzeitigen Kündigung zurück. Dabei wäre es doch so attraktiv, zu einem Vertrag mit den heute sehr niedrigen Zinsen umzuschulden.
Bank kann Anrecht auf Vorfälligkeitsentschädigung verlieren
Haben Sie Ihren Immobiliendarlehensvertrag nach dem 20.03.2016 abgeschlossen, kann es sein, dass die HypoVereinsbank gar keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern darf. Nämlich dann, wenn sie gemäß § 502 BGB unzureichende Angaben im Vertrag gemacht hat und zwar bezüglich der folgenden Themen:
- Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
- Vertragslaufzeit
Wie das ausgehen kann, zeigt das Beispiel eines Verfahrens, das vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde. Der Kläger hatte aufgrund von persönlichen Schwierigkeiten (Trennung und Berufsunfähigkeit) seine Immobilie verkaufen müssen. Im Zuge dessen hatte er seinen Kreditvertrag bei einer Bank vorzeitig abgelöst. Diese hatte dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 21.500,00 Euro gefordert. Unter Vorbehalt hatte er die Summe gezahlt, war später aber gegen die Forderung vorgegangen. Und bekam Recht! Denn das OLG urteilte, dass die Bank im Vertrag unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht hatte. Deshalb hätte sie diese gar nicht fordern dürfen und muss sie ihm nun zurückzahlen.
Gerne prüfen wir als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht auch Ihren Vertrag mit der HypoVereinsbank. Finden wir entsprechende unzureichende Angaben, müssen Sie der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig ablösen oder kündigen möchten.
Bei Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung nötig
Es gibt noch eine zweite Option, die Zahlung zu umgehen. Möglich wird das nämlich auch, wenn Sie den Widerrufsjoker zur Hilfe nehmen. Die Verbraucherzentralen haben tausende Darlehensverträge geprüft und festgestellt, dass etwa drei Viertel davon fehlerhaft sind. Sie weisen zum Beispiel fehlerhafte Widerrufsinformationen auf oder es fehlen Pflichtangaben. Solche Fehler ermöglichen dem Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht, denn die normalerweise nur 14-tägige Widerrufsfrist beginnt in diesen Fällen gar nicht erst zu laufen.
Der große Vorteil des Widerrufs ist, dass Sie dabei keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. So sparen Sie bares Geld und können über die nächsten Jahre noch viel mehr sparen, indem Sie zu einem neuen Kredit umschulden und von den aktuell sehr niedrigen Zinsen profitieren.
EuGH: Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbar
Dieses Urteil sorgt für gute Laune bei Verbraucherschützern. Laut Europäischem Gerichtshof ist der Kaskadenverweis, der flächendeckend und jahrelang von Banken und Sparkassen in Darlehensverträgen verwendet wurde, nicht zulässig. Er sorge nicht dafür, dass der Verbraucher in klarer und prägnanter Form über sein Widerrufsrecht belehrt wird, so das Gericht. Stattdessen wird er von Vorschrift zu Vorschrift verwiesen und kann nicht erkennen, wann seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Möglich ist der Widerruf deshalb bei allen Immobiliendarlehensverträgen, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben. All diese Verbraucher können sich demnach die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung sparen.
Achtung: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.