Die Chronik des VW Abgasskandals
Auslöser des VW Dieselskandals war die interne Ansage im VW-Konzern, dass man Toyota als Marktführer verdrängen wollte. Damit musste man aber deutlich erfolgreicher auf dem amerikanischen Markt werden. Um dies zu schaffen, wollte man einen ganz besonders sauberen Diesel schaffen, der den Elektroautos von Toyota das Wasser reichen konnte. Dies musste aber sehr zügig geschehen. Schnell, sauber und günstig – vielen Ingenieuren war von vornherein klar, dass das nicht möglich sein würde, zumindest nicht, ohne zu schummeln. So kam der VW Abgasskandal ins Rollen.
Bereits 2006 beginnt der Volkswagen Konzern, illegale Abschalteinrichtungen in seinen Diesel Fahrzeugen mit dem Motor EA189 zu verbauen. Schon 2007 warnt Zulieferer Bosch, dass es sich bei den Einrichtungen um illegale Maßnahmen handele. 2008 kommt der sogenannte "Clean Diesel" in den USA auf den Markt und wird zum Renner. Der VW Jetta wird gar zum "Grünen Auto des Jahres" ernannt.
2014 dann beginnen die Behörden aufmerksam zu werden, zunächst in den USA. Eine unabhängige Organisation namens International Council on Clean Transportation untersucht gemeinsam mit Experten von der West Virginia University zahlreiche Fahrzeuge und stellt fest, dass die Diesel im realen Betrieb viel mehr Stickoxid ausstoßen als erlaubt und als sie dies auf dem Prüfstand tun. Die Ergebnisse der Tests werden an die amerikanischen Umweltbehörden Environmental Protection Agency und California Air Resources Board weitergegeben. Diese wiederum informieren Volkswagen und drohen damit, die neuen Diesel ab 2016 nicht mehr zuzulassen. VW ruft in den USA 500.000 Diesel zurück, angeblich weil technische Probleme einen erhöhten Stickoxidausstoß verursachen.
Im September 2015 überschlagen sich dann die Ereignisse. Zunächst macht die amerikanische Umweltbehörde ihre Ergebnisse öffentlich, zwei Tage später, am 20. September 2015 gibt Volkswagen den Betrug zu - der Skandal um manipulierte Diesel ist in aller Munde. VW Chef Winterkorn tritt unter dem Druck der Öffentlichkeit zurück.
Im Oktober 2015 kommt es zu ersten Durchsuchungen bei Volkswagen. Und nun sind auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge betroffen. Das KBA ordnet einen Rückruf von 2,4 Millionen VW Dieseln an. Und schon im November 2015 muss Audi zugeben, nicht nur manipulierte Motoren von VW eingesetzt zu haben, sondern auch selbst bei den 3.0 Liter Motoren geschummelt zu haben, womit nun auch Porsche, das die Motoren von Audi verwendet, in den Abgasskandal hinein gerissen wird.
Während sich deutsche Kunden in langwierigen Verfahren alleine gegen die Volkswagen AG wehren müssen, einigt sich diese in den USA schnell mit den betrogenen Kunden auf hohe Vergleichszahlungen. Im Juni 2018 zahlt VW ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro in Deutschland. Kurz darauf wird die erste Musterfeststellungsklage im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG eingereicht. Im Laufe von einem Jahr melden sich gut 400.000 betrogene VW Kunden an, um gemeinsam für ihr Recht zu kämpfen.
Die Einzelkläger gehen derweil den Weg durch die Instanzen. Volkswagen versucht so lange wie möglich, Urteile von Oberlandesgerichten zu verhindern. Im Sommer 2019, als es auf Landesebene bereits hunderte positive Urteile gibt, verurteilt auch das erste OLG die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz.
Der Vorstandsvorsitzende von VW, Herbert Diess, sagt im Fernsehen: "Das, was wir gemacht haben, war Betrug". Das bringt die Rechtsabteilung von VW in Erklärungsnöte, vertritt man doch vor Gericht weiterhin die Auffassung, die Abschalteinrichtungen seien legal.
Anfang 2020 einigen sich die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage auf einen Vergleich. Volkswagen zahlt einem Großteil der Kläger Beträge zwischen 1.000 und 6.000 Euro. Doch viele Kläger gehen leer aus.
Allerspätestens mit dem Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 steht fest: VW hat seine Kunden zumindest hinsichtlich des Motors EA189 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem es ihnen Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verkauft hat. Gemäß § 826 BGB muss die Volkswagen AG den betroffenen VW Kunden deshalb Schadensersatz zahlen. Der Abgas-Skandal hat es nach über vier Jahren endlich an den obersten Gerichtshof geschafft, der sich verbraucherfreundlich äußert. Doch abgeschlossen ist die juristische Aufarbeitung damit noch lange nicht.
Denn auch der Nachfolgemotor EA288 steht inzwischen im Fokus von Ermittlungen. Es gibt einen ersten Pflichtrückruf und mehrere freiwillige Rückrufaktionen. Zudem sprechen immer mehr Gerichte Schadensersatz auch bei Dieseln mit diesem Motor zu, sogar ein erstes Urteil von einem Oberlandesgericht wurde bereits gesprochen.
Schließlich gerät auch das Software-Update von VW in den Fokus. So gibt es einen ersten verpflichtenden Rückruf für Fahrzeuge, die das Update bereits erhalten haben, aber noch immer über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Diverse noch freiwillige Rückrufmaßnahmen laufen ebenfalls. Auch haben erste Gerichte bereits Schadensersatz zugesprochen - aufgrund des Updates!
Im September 2021 schließlich - sechs Jahre nach Bekanntwerden des Skandals - beginnt vor dem Landgericht Braunschweig der lange erwartete und wegen Corona bereits mehrfach verschobene Prozess gegen vier ehemalige Führungskräfte bei VW. Eigentlich gehört hierzu auch Martin Winterkorn, zur Hochzeit des Skandals VW-Vorstandsvorsitzender. Doch aufgrund einer Hüftoperation gilt er als nicht verhandlungsfähig, so dass sein Prozess abgetrennt wurde und später stattfinden wird. Vor Gericht stehen nun aber unter anderem der damalige Leiter der Motorenentwicklung, sowie der ehemalige Leiter der Abteilung Abgasnachbehandlung. Ihnen wird Betrug vorgeworfen.
Parallel dazu zeigte die ARD die Dokumentation "Winterkorn und seine Ingenieure", in der es ebenfalls um die Frage geht "Wer wusste wann was und hat was verschleiert?". Im Zuge der Recherchen wurde bekannt, dass die illegale Abschalteinrichtung ursprünglich nur für ein halbes Jahr genutzt werden sollte, bis es den Entwicklern gelingen würde, die Autos auch ohne Abschalteinrichtung sauber genug zu machen. Doch das ist nie gelungen, so dass sie gut zehn Jahre aktiv blieb. Zudem wurde sie zwischenzeitlich sogar noch optimiert. Hintergrund: Bei den langen Fahrten auf US-amerikanischen Highways schalteten die Autos teilweise in den Prüfstandsmodus. Dies führte dazu, dass die Filter verstopften und die Autos massenweise in die Werkstatt mussten. Die Ingenieure optimierten die Abschalteinrichtung so, dass weitere Parameter erforderlich wurden, um den Prüfstand zu erkennen und die Autos wirklich nur dann in den sauberen Modus mit niedrigem Stickoxidausstoß schalteten.
Im April 2024 verhängt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den Zulieferer Continental ein Bußgeld in Höhe von 100 Millionen Euro - 5 Millionen davon gelten als Strafe und 95 Millionen werden für die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile verhängt. Continental hatte unter anderem die Motorsteuergeräte für den VW Motor EA189 geliefert, mit denen die Abgasreinigung manipuliert worden war.
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Die Rückrufe im VW Dieselskandal
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Rückrufe für alle in Deutschland vom VW Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge angeordnet, um die illegale Abschalteinrichtung zu entfernen. VW musste daraufhin für die einzelnen Modelle individuelle Software entwickeln. Diese wiederum wurde anschließend vom KBA freigegeben. VW konnte nun die Halter anschreiben und sie bitten, mit dem Fahrzeug in die Werkstatt zu kommen. Dort wird ein Software-Update aufgespielt, das die illegale Abschalteinrichtung entfernen soll. Doch was genau ist daran eigentlich illegal? Die unzulässige Software erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und schaltet dann in einen besonders schadstoffarmen Modus. So wird auf dem Prüfstand möglichst wenig Stickoxid ausgestoßen und die Fahrzeuge werden in eine möglichst hohe Schadstoffklasse eingeteilt. Dies macht das Fahrzeug natürlich wertvoller – VW Kunden sind bereit mehr Geld auszugeben, bzw. kaufen eher ein Fahrzeug, das (angeblich) umweltfreundlich ist. Auf der Straße stoßen die Fahrzeuge dagegen ein Vielfaches der gesetzlichen Grenzwerte aus. Hersteller behaupten, die Abschalteinrichtung sei notwendig, um eine vorzeitige Versottung des Motors zu verhindern. Gerichte und auch das Kraftfahrt-Bundesamt halten dies aber für unzulässig, da nach europäischem Recht solche Abschalteinrichtungen nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt sind – die im Abgasskandal genutzten Maßnahmen gehen weit über diese Ausnahmen hinaus und wurden in erster Linie genutzt, um mehr Gewinn zu machen.
Die VW Rückrufaktionen können in drei Motorenklassen eingeteilt werden. Der größte Rückruf für Millionen von Fahrzeugen läuft unter dem Code 23R7 und betrifft Diesel mit dem Motor EA189.
Betroffen sind die folgenden Modelle von VW:
Amarok, Beetle, Caddy, Eos, Golf, Jetta, Passat, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran, CC
Der EA189 ist zudem auch in Diesel Autos von Audi, Seat und Skoda verbaut, die dementsprechend ebenfalls zurückgerufen werden mussten.
Audi: A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT
Seat: Ibiza, Leon, Altea, Toledo, Exeo, Alhambra
Skoda: Fabia, Roomster, Rapid, Octavia, Superb, Yeti
Doch auch der Nachfolgemotor EA288 ist inzwischen vom VW-Skandal betroffen. Einen ersten verpflichtenden Rückruf gibt es hier für den Bulli T6 (Rückruf Code 23Z7).
Da auch Audi seine 3.0 Liter Motoren manipuliert hat, ist ebenfalls der VW Touareg vom Abgas-Skandal betroffen, da er diese Motoren nutzt. Die Rückrufe erfolgen unter dem Code 23Y3.
Rückruf für erste Fahrzeuge MIT Update
Am 14.09.2020 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt einen erstaunlichen Rückruf: Unter dem Code 23AO läuft eine Rückrufaktion, die mehrere Tausend Fahrzeuge des Modells Eos umfasst - und zwar solche, die bereits ursprünglich das Update (Code 23R7) bekommen hatten. Auch mit dem Software-Update werden die Abgaswerte vom KBA beanstandet. Genau heißt es: "Entferung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Auf Anfrage beschreibt das KBA die unzulässige Funktion genauer. Die Fahrzeuge erkennen anhand einer definierten Fahrkurve, wenn sie sich auf dem Prüfstand befinden und erhöhen dann die Rate der Abgasrückführung. Wird das definierte Fahrprofil verlassen, wie es im Realbetrieb auf der Straße der Fall ist, wird die Rate der Abgasrückführung reduziert und erheblich mehr Stickoxid ausgestoßen.
Zu erwarten sind nun weitere Rückrufe dieser Art, da von der nun beanstandeten Aktion 23R7 etwa 1,6 Millionen VW Autos mit dem EA189 Motor betroffen waren.
300.000 VW Diesel wegen Thermofenster zurückgerufen
Im August und September 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt diverse neue Rückrufe für verschiedene VW Diesel Modelle. Der Großteil der Fahrzeuge wird konkret wegen dem Thermofenster zurückgerufen. Dieses muss mit Hilfe eines Software-Updates entfernt werden. Das KBA schreibt: Die AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur entspricht nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022 (sog. Thermofenster zwischen 15C und 33C". Betroffen sind die Modelle Transporter (T5), Crafter, Polo, Amarok und Touareg. Zudem gibt es einen weiteren Rückruf VW Caddy. Hier wird als Grund angegeben: "Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem. Korrektur von Datenständen aus EA189-Rückruf." Es geht also darum, dass das ursprünglich im Abgasskandal aufgespielte Software-Update erneut unzulässig ist. Naheliegend ist, dass es hier ebenfalls um das Thermofenster geht.
Betroffene Motoren im Volkswagen-Skandal
EA189
Der EA189 ist DER Motor des Abgasskandals. Er war der erste Motor, bei dem die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bekannt wurde. Er wurde in Millionen von Dieseln verbaut, von VW, aber auch von Audi, Skoda und Seat.
Zum EA189 sprach der BGH am 25.05.2020 ein lange erwartetes Urteil, nachdem Volkswagen ein solches vor dem BGH lange verhindern konnte. Der EA189 verfügt über eine unzulässige Abschalteirnichtung und VW hat seine Kunden damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, entschied das Gericht.
EA288
2020 stellte sich heraus, dass auch der Nachfolgemotor EA288 vom Abgasskandal betroffen ist. Er ist ebenfalls in zahrleichen Modellen von VW, Audi, Skoda und Seat verbaut. Volkswagen hat bereits zugegeben, dass der Motor ein Thermofenster enthält und es gibt erste positive Urteile auch zu diesem neuen und damit vermeintlich sauberen Motor.
EA897
Der EA897 ist unter anderem im VW Touareg verbaut, aber auch viele Audi und Porsche Modelle nutzen ihn. Entwickelt wurde der 3.0 Liter V6 Motor federführend von Audi. Immer mehr Landgerichte und auch erste Oberlandesgerichte sprechen auch bei diesen größeren 3.0 Liter Motoren Schadensersatz zu.
Die Abschalteinrichtungen von VW
Akustikfunktion
Bei der Akustikfunktion handelt es sich um eine Zykluserkennung, die ursprünglich von Audi entwickelt wurde und im EA189 flächendeckend zum Einsatz kam. Die Zykluserkennung kann anhand verschiedener Parameter erkennen, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Zu den Parametern gehören die Lenkwinkelerkennung, die Fahrtstrecke, der Luftdruck und die Temperatur des Kraftstoffs. Erkennt das Fahrzeug einen Test, wird die Akustikfunktion deaktiviert und in den Abgasrückführungsmodus 1 geschaltet. Die Abgasreinigung arbeitet optimal, um einen niedrigeren Stickoxidausstoß zu erreichen. Auf der Straße im Abgasrückführungsmodus 0 sieht es anders aus. Hier wird die Abgasrückführung reduziert und das Auto fährt in einem wesentlich dreckigeren Modus. Diese Umschaltlogik wurde vom KBA und vom BGH als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft.
Fahrkurvenerkennung
Laut KBA verfügt der EOS nach Durchführung des Software-Updates über eine Fahrkurvenerkennung. Anhand derer bemerkt das Fahrzeug, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet und sorgt dann für einen reduzierten Stickoxidausstoß. Für das KBA handelt es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die Hintergrund für den erneuten Rückruf des EOS ist.
Thermofenster
Das Thermofenster gehört vermutlich zu den bekanntesten unzulässigen Abschalteinrichtungen im Abgasskandal. Es wird auch von Volkswagen verwendet. Beim Thermofenster handelt es sich um einen eng gesteckten Temperaturrahmen, in dem die Abgasreinigung optimal funktioniert. Dieser Temperaturrahmen umfasst auch die Temperaturen, unter denen die Tests auf dem Prüfstand durchgeführt werden. Bei niedrigeren Temperaturen wird die Abgasreinigung jedoch heruntergefahren oder ganz ausgeschaltet. Diese niedrigeren Temperaturen herrschen in Deutschland nahezu das ganze Jahr über, so dass das Thermofenster dafür sorgt, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand wunderbar funktioniert, auf der Straße aber nur in wenigen Zeiträumen.
Volkswagen hat bereits zugegeben, dass der Motor EA288 über ein Thermofenster verfügt. Zudem kam heraus, dass Volkswagen das Aufspielen des Software-Updates nutzte, um eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, dafür aber eine neue, nämlich das Thermofenster, zu installieren. Somit könnten auch alle VW Diesel mit EA189 Motor, die das Software-Update bekommen haben, über das Thermofenster verfügen.
Im Juli 2022 erklärte der Europäische Gerichtshof das Thermofenster für unzulässig. Im Februar 2023 wiederum urteilte das Verwaltungsgericht Schleswig, dass das Software-Update für den VW Motor EA189 unzulässig war - eben weil dadurch ein Thermofenster installiert wurde. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen das KBA geklagt und nun vor Gericht Recht bekommen - das KBA hätte das Software-Update nie freigeben dürfen.
Im Januar 2024 bestätigte das VG Schleswig seine Einschätzung und urteilte, dass für über 60 weitere Diesel Modelle von VW, Audi und Seat die Freigabe der Software-Updates nicht hätte erfolgen dürfen.
Probleme mit dem Software-Update von VW
Das Software-Update ist kostenlos und kann in einer halben Stunde durchgeführt werden. Fahrzeuge mit einem 1.6 Liter Motor bekommen zusätzlich noch ein Hardware-Update. Dabei wird ein Strömungsgleichrichter eingebaut – auch dies ist kostenlos. VW behauptet, ebenso wie andere Hersteller, dass durch das Aufspielen des Software-Updates keine Nachteile zu befürchten sind. So soll keine Verschlechterung beim Kraftstoffverbrauch, bei CO2-Emissionen, Motorleistung oder Geräuschen auftreten. Dem widersprechen allerdings zahlreiche Kunden, die nach dem Update eben doch negative Erfahrungen machten. So berichteten einige von einem erhöhten Sprit- und AdBlue-Verbrauch, andere von seltsamen Motorgeräuschen und einer nachlassenden Leistung. Auch eine Versottung des Motors wird beobachtet – was eigentlich im Einklang steht mit den Aussagen von VW, die Abschalteinrichtung sei nötig, um eben diese Versottung zu verhindern. Wenn diese nun entfernt wird, ist wohl zu erwarten, dass diese Versottung auftritt. Trotzdem versprechen die Hersteller keine Probleme in Folge des Updates.
Aus technischer Sicht raten wir daher dazu, das Update zu verweigern. Die Langzeitauswirkungen sind einfach zu unsicher. Doch es gilt zu beachten: Ein vom KBA angeordneter Rückruf ist, im Gegensatz zu einer freiwilligen Maßnahme des Herstellers, verpflichtend. Wenn Sie der Einladung nicht nachkommen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug früher oder später still gelegt wird. Alternativ kann es passieren, dass Ihr Fahrzeug bei der nächsten Hauptuntersuchung aus dem Verkehr gezogen wird.
Wenn Sie Post von VW erhalten und in die Werkstatt gebeten werden, dann kontaktieren Sie uns! Wir prüfen kostenlos Ihre Chance auf Schadensersatz und erläutern Ihnen in einem kostenfreien Erstgespräch die rechtlichen Möglichkeiten, sowie auch den voraussichtlichen Anspruch, den Sie haben werden. Außerdem gehört zu unserem kostenlosen Angebot, dass wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen. So sind Sie rundum gut betreut und werden fachlich beraten – alles im Rahmen einer kostenfreien und völlig unverbindlichen Erstberatung.
Inzwischen erhärten sich die Hinweise, nach denen VW das Software-Update genutzt haben soll, um zwar eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, dafür aber ein Thermofenster zu installieren. Im September 2020 gab es den ersten Rückruf für Fahrzeuge, die dieses Upate bekommen haben. Tausende Autos des Modells Eos müssen erneut in die Werkstatt, da auch nach dem Update die Stickoxidwerte zu hoch sind. Grund war eine Fahrkurvenerkennung. Die Autos erkennen anhand vordefinierter Fahrprofile, wenn sie sich auf dem Prüfstand befinden und schalten dann in einen Modus mit erhöhter Abgasrückführungsrate. Da 1,6 Millionen Fahrzeuge das nun beanstandete Update bekommen hatten, dürften hier noch viele weitere Rückrufe folgen.
Verbraucher ärgern sich über Wertverluste
Diesel Fahrverbote, Rückrufe, Software-Updates mit unsicheren Folgen – all dies sorgt im VW Abgasskandal vor allem für eins: Wertverluste! Bis zu 20% haben die vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge seit 2015 an Wert verloren. Bei Händlern stehen Diesel deutlich länger auf dem Hof als früher. Viele bieten Rabatte oder Umtauschprämien an, um die Fahrzeuge überhaupt loszuwerden. Auch Privatverkäufer merken diesen Wertverlust, den sie VW zu verdanken haben, aber selber schultern müssen. Wer versucht, seinen Diesel auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu verkaufen, der wird eine herbe Enttäuschung erleben. Kaum jemand möchte ein Fahrzeug kaufen, das nicht überall gefahren werden darf und durch das Software-Update womöglich noch unbekannte Schäden erleiden wird. Auch die Zulassungszahlen zeigen ganz deutlich, dass Verbraucher nicht mehr auf den Diesel setzen. Benziner haben dagegen deutlich zugelegt, so wie natürlich auch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben.
Wenn auch Sie sich ärgern, dass VW geschummelt hat, Sie als Verbraucher aber den dadurch entstandenen Schaden ausbaden sollen, dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie! Wir bieten Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an. Tauschen Sie sich mit einem erfahrenen Fachanwalt aus und erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, sich im VW Abgasskandal gegen den Hersteller zu wehren und den Wertverlust nicht auf sich sitzen lassen zu müssen. Wir prüfen, ob auch Sie Anspruch auf Schadensersatz haben oder als Alternative Ihren Autokredit widerrufen können und so Ihr Fahrzeug loswerden – zu deutlich besseren Konditionen, als bei einem Verkauf. Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung übernehmen wir darüber hinaus die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Gerne können Sie uns aber auch kontaktieren, wenn Sie (noch) nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.
Haben Sie weitere Fragen zu Software-Updates, betroffenen Marken im Abgasskandal, Abschalteinrichtungen oder Ihren rechtlichen Möglichkeiten, werden Sie in unserer Abgasskandal Übersicht eine Antwort finden.
Diesel Fahrverbote in deutschen Städten
Im Rahmen des VW Abgasskandals bekam auch ein anderes Thema neue Aufmerksamkeit: Die Luftqualität in deutschen Städten und welchen Anteil Diesel Fahrzeuge daran haben. Seit Jahren kämpft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) um bessere Luft und will dies auch mit Diesel Fahrverboten durchsetzen. Der von der EU festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird in Dutzenden deutschen Städten überschritten. Da Stickstoffdioxid in hohen Mengen schädlich für die Gesundheit sein kann, ist gesetzlich festgelegt, dass Länder diesen Grenzwert eigentlich schon seit 2010 einhalten sollen. Bisher wurde dieses Thema jedoch nicht intensiv angegangen und erfuhr nun durch den VW Abgasskandal plötzlich starke Aufmerksamkeit. Die Deutsche Umwelthilfe hat Bundesländer verklagt, in über 30 Städten für bessere Luft zu sorgen und zwar mit Fahrverboten, weil es anders nicht möglich scheint, in kurzer Zeit die Grenzwerte zu erreichen. Städte und Länder wehren sich gegen die zum Teil schon gesprochenen Urteile und legen Berufung ein. Sie fürchten zu große Nachteile für die Bevölkerung und die Wirtschaft und halten die Diesel Fahrverbote für übertrieben. In einigen Städten wurden sie jedoch bereits eingeführt. So gibt es seit dem 01. Juni 2018 ein Diesel Fahrverbot in zwei Straßen in Hamburg. Auch in Darmstadt sind inzwischen zwei Straßen betroffen. Stuttgart ist ein besonderer Fall. Hier gilt das Diesel Fahrverbot seit dem 01. Januar 2019 sogar im gesamten Stadtgebiet – auch Anwohner und Pendler dürfen nun nicht mehr nach Stuttgart einfahren. Zunächst galt es nur für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter, doch später wurde es auf Euro 5 Diesel ausgeweitet, die nun aus dem Talkessel und weiteren Stadtteilen ebenfalls ausgesperrt sind. Auch in Berlin gibt es in inzwischen ein Diesel Fahrverbot. München weigert sich, vom Gericht angeordnete Fahrverbote einzuführen. Hier wurde neben dem Zwangsgeld sogar schon über eine mögliche Beugehaft für hochrangige Politiker nachgedacht. Für weitere Städte steht die Entscheidung noch aus.
Was bringt die Hardware Nachrüstung?
Seit dem Sommer 2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt nach und nach für verschiedene Hersteller und Modelle Hardware Nachrüstungen freigegeben. Von Umweltverbänden hat die Nachrüstung gute Noten bekommen. Tests haben gezeigt, dass der Stickoxidausstoß nach der Umrüstung tatsächlich deutlich niedriger ausfällt. Ganz in Gegensatz zum Software-Update, das zum einen durch negative Nebenwirkungen auffiel und zum anderen noch nicht einmal die Abgaswerte zu reduzieren scheint.
Auch für zahlreiche Modelle von VW, Seat, Skoda und Audi mit dem Motor EA189 und auch einige Modelle mit dem EA288 ist eine solche Hardware Nachrüstung bereits verfügbar.
Der große Vorteil der Nachrüstung ist, dass sie betroffene Autos vom Fahrverbot befreit. Die Abgasnorm der Autos ändert sich zwar nicht, doch können diese mit einem Nachweis über die Nachrüstung dennoch in Fahrverbotszonen einfahren.
Der größte Nachteil sind die Kosten, die zwischen 3.000 und 3.600 Euro ausmachen. Einige Hersteller (so auch VW) wollen zwar einen großen Teil der Kosten übernehmen. Dieses Angebot gilt jedoch nur für Kunden, die in einer von der Bundesregierung festgelegten Schwerpunktregionen mit besonders schlechter Luft leben. Berlin beispielsweise gehört nicht dazu. Hier müssen interessierte Volkswagen Kunden die Kosten komplett selber übernehmen.
Welche Modelle sind vom VW Abgasskandal betroffen?
Weltweit sind elf Millionen VW Diesel vom VW Abgasskandal betroffen, in Deutschland alleine sind es mindestens 2,8 Millionen. Betroffen sind grundsätzlich alle Diesel Pkw, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind. Dabei handelt es sich um 1.2, 1.6, 2.0 und 2.5 Liter Dieselmotoren. Diese wurden nicht nur in VW Modellen verbaut, sondern auch bei Audi, Seat und Škoda. Auch der VW Motor EA 288 ist betroffen und zudem fand das Kraftfahrt-Bundesamt auch eine illegale Abschalteinrichtungen in den größeren 3.0 Liter Motoren, die in Audi und Porsche Fahrzeugen und auch im VW Touareg genutzt werden. Der VW Abgasskandal hat somit gigantische Ausmaße angenommen.
Folgende Modelle aus dem VW Konzern sind mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen und damit direkt vom VW Abgasskandal betroffen.
Porsche | Audi | VW | Seat | Škoda |
---|---|---|---|---|
Macan | A1 | Golf | Ibiza | Fabia |
Cayenne | A3 | Passat | Leon | Octavia |
Panamera | A4 | Polo | Toledo | Superb |
A5 | Beetle | Exeo | Rapid | |
A6 | Jetta | Altea | Roomster | |
A7 | Touran | Alhambra | Yeti | |
A8 | Sharan | |||
Q3 | Tiguan | |||
Q5 | Scirocco | |||
Q7 | Caddy | |||
TT | Amarok | |||
SQ5 | Eos | |||
T5 | ||||
T6 | ||||
Touareg |
Ausführliche Informationen zum VW Touareg Abgasskandal finden Sie hier.
Der EA288 Abgasskandal
Auch der Nachfolgemotor des berüchtigten EA189, nämlich der EA288, ist vom Abgasskandal betroffen. Er enthält eine unzulässige Abschalteinrichtung, weshalb schon einige Gerichte Schadensersatz zugesprochen haben. Verwendet wird dieser Motor unter anderem in den VW Modellen Golf VII, Touran II und Polo VI, sowie in zahlreichen Modellen von Skoda, Seat und auch Audi.
Ausführliche Informationen zum EA288 Abgasskandal bekommen Sie hier.
Die rechtliche Aufarbeitung im Volkswagen-Abgasskandal
Die juristische Auseinandersetzung mit dem VW Abgasskandal wurde in Deutschland und den USA höchst unterschiedlich gehandhabt. In den USA wurde VW vom Justizministerium sowie zahlreichen Verbrauchern verklagt und konnte sich schließlich 2016 mit allen einigen. Betroffene Verbraucher erhielten entweder eine Entschädigung oder VW kaufte die manipulierten Diesel zurück. Zusätzlich leistete VW Zahlungen an einen Umweltfonds. An die amerikanischen Behörden musste VW 4,3 Milliarden US Dollar zahlen. Insgesamt kostete der VW Abgasskandal den Konzern alleine in den USA damit mehr als 20 Milliarden Dollar.
In Deutschland ist die juristische Auseinandersetzung mit dem Diesel Abgasskandal wesentlich komplizierter und wird sich über Jahre hinziehen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verurteilte VW zur Zahlung von einer Milliarde Euro wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht. Fünf Millionen davon waren als Geldbuße zu verstehen, was die höchste ist, die in Deutschland möglich ist. Die restlichen 995 Millionen Euro gelten als Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile. Anschließend wurde auch Audi verurteilt, diesmal zur Zahlung von 800 Millionen Euro. Auch diese setzt sich aus 5 Millionen Euro Geldbuße und den restlichen 795 Millionen Euro für die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile zusammen.
Zudem laufen im VW Abgasskandal strafrechtliche Verfahren gegen etliche VW Mitarbeiter. Im April 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen fünf hochrangige (ehemalige) VW Mitarbeiter, darunter auch den ehemaligen Vorstandvorsitzenden Martin Winterkorn. Ihm wird Betrug in einem besonders schweren Fall, Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie Untreue vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Auch in den USA ist auf Winterkorn ein Haftbefehl ausgestellt worden. Weitere Vorwürfe gegen die anderen vier Angeklagten, die namentlich nicht bekannt sind, lauten Steuerhinterziehung und mittelbare Falschbeurkundung. Zudem laufen die Ermittlungen im VW Abgasskandal gegen dutzende weitere VW Mitarbeiter weiter. Ermittelt wird unter anderem wegen Datenlöschung und Marktmanipulation.
Auch gegen Audi Mitarbeiter wird strafrechtlich ermittelt. So hatte der ehemalige Vorstandsvorsitzende Rupert Stadler 2018 vier Monate in Untersuchungshaft gesessen. Ihm wird Betrug und mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen. Im Sommer 2019 wurde gegen ihn und weitere Beschuldigte Anklage erhoben. Seit September 2020 müssen sie sich vor Gericht verantworten. Im Juni 2023 werden sie schließlich verurteilt - zu Bewährungs- und Geldstrafen. Erst im Juli 2019 wurde bekannt, dass Audi offenbar noch viel länger betrogen hat als gedacht. Noch zwei Jahre, nachdem der VW Abgasskandal erstmals bekannt wurde, soll Audi manipulierte Fahrzeuge verkauft, das KBA belogen und das wahre Ausmaß des Diesel Abgasskandals in Europa vertuscht haben. Dazu wurden eigene Erkenntnisse zurückgehalten, Dokumente manipuliert und Messergebnisse vertuscht.
Prozess vor dem Landgericht Braunschweig
Fast auf den Tag genau sechs Jahre nach Bekanntwerden des VW Abgasskandals beginnt vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen vier ehemalige Fürgungskräfte. Vorgeworfen wird ihnen Betrug. Die Angeklagten hatten bei VW verantwortungsvolle Tätigkeiten im Bereich der Motorenentwicklung inne. Jens H. war Chef der Motorenentwicklung, Hanno J. leiter der Abteilung Antriebselektronik und Thorsten D. leitete die Abteilung Abgasnachbehandlung. Hinzu kommt Heinz-Jakob N., der zeitweise Entwicklungsvorstand der Marke VW war. Ebenfalls mit angeklagt ist der ehemalige Vorstandschef Martin Winterkorn. Aufgrund einer Hüftoperation muss er sich jedoch zunäüchst nicht vor Gericht verantworten. Sein Prozess wurde von denen der anderen abgetrennt und könnte erst in 2024 stattfinden.
Die Musterfeststellungsklage
Da die Vergleiche, die VW in den USA erzielt hat, auch nur dort gelten, können deutsche Verbraucher leider nicht damit rechnen, entschädigt zu werden. Sie müssen ihr Recht selbst einklagen. Es gibt bereits über tausend Urteile im VW Abgasskandal, in denen Gerichte für die Verbraucher entschieden haben und VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde. Dabei versucht VW Urteile zu vermeiden und bietet bei einer drohenden Verurteilung einen Vergleich an, über den dann Stillschweigen vereinbart wird. Wie viele Fälle solcher Art es schon gab, ist daher nicht bekannt. Ein Beispiel hierzu fand vor dem Oberlandesgericht Naumburg statt. Als abzusehen war, dass das Gericht der Klägerin Schadensersatz zusprechen würde, machte VW ein Vergleichsangebot – das die Klägerin jedoch ablehnte. Sie wollte ein Urteil erzwingen, um rechtliche Klarheit zu schaffen, auch für andere Kläger. Daraufhin überwies der VW Händler der Klägerin den gesamten Kaufpreis plus Anwaltskosten – so konnte ein für VW ungünstiges Urteil verhindert werden.
Ein offizielles Urteil fällte allerdings das Oberlandesgericht Koblenz, das als erstes OLG den Hersteller im Diesel Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilte.
Am 25. Mai 2020 gab es das erste Urteil im VW Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof. Dieser sprach einem Kläger aufgrund von vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung Schadensersatz zu.
Ab September 2019 wurde vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zudem ein Musterfeststellungsverfahren gegen VW verhandelt, angestoßen von dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Hierbei sollte entschieden werden, ob Kläger grundsätzlich ein Recht auf Schadensersatz haben. Beteiligt waren etwa 400.000 Kläger, die manipulierte Autos von VW, Audi, Seat oder Škoda fahren. Etwa 260.000 von ihnen bekamen von VW ein Vergleichsangebot, so dass ein Urteil abgewendet werden konnte.
Das Problem bei einer Musterfeststellungsklage ist, dass keine individuellen Ansprüche festgelegt werden. Es geht nur darum festzustellen, ob Ansprüche grundsätzlich bestehen. Im Anschluss muss jeder Kläger seine eigenen Ansprüche einklagen. Bis diese zwei Verfahren beendet sind, können viele Jahre vergehen. In dieser Zeit wird das manipulierte Fahrzeug voraussichtlich weiter genutzt – hierdurch verfährt man tatsächlich seine Ansprüche. Denn bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage wird in der Regel eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Bei einem dann sehr lange gefahrenen Auto sind die Ansprüche nicht mehr so hoch, als dass sich eine Klage lohnen würde.
Wir empfehlen daher allen VW Fahrern mit Rechtsschutzversicherung die individuelle Klage. So kommen Sie schneller zu Ihrem Recht und können daher mit einem höheren Anspruch rechnen. Wenn auch Sie sich von VW getäuscht fühlen, kontaktieren Sie uns! Wir zeigen Ihnen kostenfrei die rechtlichen Möglichkeiten auf, die Sie im VW Abgasskandal haben. Zusätzlich berechnen wir Ihre möglichen Ansprüche – so wissen Sie von Anfang an Bescheid!
Eine weitere Gefahr droht VW aus Richtung der Anleger. Auch diese fühlen sich durch den VW Skandal getäuscht, weil VW nicht rechtzeitig auf die möglichen Probleme und damit einhergehenden Verluste aufmerksam gemacht hat. Im September 2018 begann vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ein Kapitalanleger-Musterverfahren. Hier soll geklärt werden, ob VW gegen die Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat. In dem Fall könnte den Anlegern Schadensersatz zustehen. Etwa 2000 Anleger haben sich diesem Verfahren angeschlossen.
So fordern Sie Schadensersatz von VW
Wenn Sie sich jetzt ärgern, dass der VW Konzern in Deutschland so gut davon gekommen ist und bisher wirtschaftlich gesehen (zumindest im Vergleich zu den USA) keine allzu großen Einbußen hinnehmen musste, dann ist das verständlich. Sie wollten etwas Gutes für die Umwelt tun und kauften einen „clean diesel“, der sich letztendlich als überhaupt nicht sauber entpuppt. Statt entschädigt zu werden, gibt VW die Manipulationen nur häppchenweise zu, Audi verschleiert selbst nach Bekanntwerden des VW Abgasskandals weiterhin und die Verbraucher müssen es durch Fahrverbote und Wertverluste ausbaden.
Doch Diesel Käufer, deren Fahrzeuge über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen, sind von VW getäuscht worden – und haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht anerkennt, dass es sich um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Das ist in der Regel immer dann der Fall, wenn das Fahrzeug zurückgerufen wurde. Insofern steht Millionen Haltern von VW Dieseln in Deutschland Schadensersatz zu.
Rufen Sie uns an! In einem kostenlosen Erstgespräch erklären wir Ihnen, ob auch bei Ihnen ein Schadensersatzanspruch vorliegt und wie hoch dieser ist. Gerichte berufen sich bei Schadensersatzurteilen in der Regel auf den Paragraphen 826 BGB, nach dem VW im Abgasskandal die Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Demnach muss der Schaden wieder gut gemacht werden. Dies geschieht in der Regel, indem die Kläger den von ihnen gezahlten Kaufpreis erstattet bekommen. Im Gegenzug geben sie das manipulierte Fahrzeug an VW zurück. Der wirtschaftliche Vorteil ist so deutlich höher, als er es bei einem Verkauf sein könnte und man kann den Wertverlust ausgleichen. In vielen Fällen ziehen Gerichte vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung ab. Diese liegt umso niedriger, je weniger das Fahrzeug gefahren wurde. Denn sie soll dem Hersteller ein Ausgleich sein für den Wertverlust, den das Fahrzeug durch das Fahren erlitten hat.
Aber selbst, wenn Sie Nutzungsentschädigung zahlen müssen, kommen Sie bei einer Schadensersatzklage besser weg, als bei einem normalen Verkauf unter hohem Wertverlust.
Nach einem BGH Urteil vom 26.06.2023 ist der Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nicht mehr nötig. Schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann nach § 823 BGB ein Schadensersatzanspruch bestehen. Der BGH folgt damit der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs, der bereits im März 2023 entsprechend geurteilt hatte.
Unsere Schadensersatzurteile
Wir konnten schon zahlreiche Urteile im VW Abgasskandal erreichen - sowohl hinsichtlich der Modelle mit EA189 Motor, als auch und ganz besonders hinsichtlich des mit einem Audi 3.0 Liter Motor ausgestatteten VW Touareg.
Im Folgenden listen wir einige unserer Urteile auf. Beim Touareg wird dabei entweder die Volkswagen AG als Autobauerin, die Audi AG als Motorherstellerin oder beide gesamtschuldnerisch verurteilt. Für den erfolgreichen Kläger macht das keinen Unterschied.
- LG Köln, Urteil vom 20.12.2018, 36 O 147/18, Touareg
- LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2019, 18a O 22/19, Touareg
- LG Mönchengladbach, Urteil vom 18.12.2019, 6 O 394/18, Touareg
- LG Erfurt, Urteil vom 14.02.2020, 9 O 917/19, Touareg
- LG Köln, Urteil vom 22.04.2020, 7 O 283/19, Touareg
- LG Hamburg, Urteil vom 17.04.2019, 329 O 260/18, VW Caddy
- LG Lüneburg, 19.04.2019, 3 O 237/18, VW Tiguan
- LG Ravensburg, Urteil vom 06.05.2019, 3 O 267/18, VW Touran
- LG Osnabrück, Urteil vom 16.05.2019, 7 O 3544/18, VW Passat
- LG Essen, Urteil vom 19.06.2019, 3 O 439/18, VW Golf
- OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2020, 12 U 452/19, VW Sharan
- OLG Bremen, Urteil vom 15.01.2021, 2 U 9/20, VW Sharan
- LG Landshut, Urteil vom 08.02.2021, 83 O 3361/20, VW Golf
- LG Lübeck, Urteil vom 12.02.2021, 10 O 396/20, VW Jetta
Nutzen Sie den Widerrufsjoker
Wenn eine Schadensersatzklage für Sie nicht in Frage kommt, etwa weil in Ihrem Fahrzeug keine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist oder Sie gar keinen Diesel, sondern einen Benziner fahren, dann gibt es ebenfalls eine Möglichkeit für Sie, das Auto loszuwerden und mehr zu bekommen, als bei einem Verkauf. Und zwar den Widerrufsjoker! Vielleicht kennen Sie den schon aus Berichten über Immobilienkredite oder Lebensversicherungen? Denn auch dort kann er eingesetzt werden. Im Rahmen des VW Abgasskandals ist er aber vor allem bei Autokrediten bekannt geworden.
Wenn Sie Ihr Auto finanziert haben, sollten Sie jetzt hellhörig werden. Dabei ist es egal, ob es sich um einen VW oder einen anderen Wagen handelt. Sowohl Diesel als auch Benziner sind möglich. Den Widerrufsjoker können prinzipiell alle nutzen. Wichtig ist dabei nur, dass Sie den Kreditvertrag zusammen mit dem Kaufvertrag abgeschlossen haben und das Auto als privater Verbraucher gekauft haben. Wenn diese beiden Voraussetzungen auf Sie zutreffen, dann sollten Sie uns Ihren Kreditvertrag zusenden – wir prüfen diesen kostenlos und sagen Ihnen, ob auch Sie den Widerrufsjoker nutzen können. Denn eine Hürde gilt es noch zu nehmen, die allerdings nicht besonders hoch ist. Um auch heute noch Ihren Kreditvertrag widerrufen zu können, muss er nämlich Fehler enthalten. Doch keine Sorge, dies trifft auf etwa 90% aller Autokreditverträge zu. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch Ihr Autokreditvertrag Fehler enthält, sehr hoch. Diese zu finden, ist jedoch nicht einfach, für einen Laien fast unmöglich. Deshalb nutzen Sie unser kostenloses und unverbindliches Angebot einer Prüfung und Sie erfahren im Nu, ob auch Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen können und wie hoch Ihr Anspruch ist.
Normalerweise können diese Verträge nur 14 Tage nach Abschluss widerrufen werden. Doch wenn die besagten Fehler enthalten sind (die sich zum Beispiel oft in den Kündigungs- oder den Widerrufsbedingungen finden lassen), dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie können Ihren Vertrag also auch Jahre später noch widerrufen. Bei einem erfolgreichen Autokreditwiderruf geben Sie das betroffene Fahrzeug an die Bank zurück. Dafür erhalten Sie die Raten, die Sie bereits bezahlt haben, erstattet und müssen das Darlehen auch nicht weiter bedienen. Auch wenn Sie eine Anzahlung getätigt haben, bekommen Sie diese zurück. Eventuell stehen Ihnen sogar Zinsen zu. Bei Verträgen die älter als Juni 2014 sind, wird Ihnen eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Diese soll den Wertverlust ausgleichen, der durch die Jahre des Nutzens am Fahrzeug entstanden ist. Bei neueren Verträgen könnte ebenfalls ein Nutzungswertersatz abgezogen werden.
HAHN Rechtsanwälte
HAHN Rechtsanwälte gilt als eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kreditwiderrufe. Wir haben bereits tausende von Autokreditverträgen geprüft und wissen, an welchen Stellen sich in der Regel Fehler befinden. Mit über 30 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Banken- und Kapitalmarktrechts stehen wir Anlegern und Verbrauchern kompetent zur Seite.
Rechtsschutzversicherung muss zahlen
Sie fragen sich, was das Ganze kostet? Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, im Grunde gar nichts. Denn diese sind eigentlich verpflichtet, bei Schadensersatz- oder Widerrufsklagen die Kosten zu übernehmen. Gerade beim Widerruf weigern sich manche Rechtsschutzversicherungen aber, die Kosten zu übernehmen. Doch keine Sorge, wir übernehmen für Sie die Anfrage und werden dabei auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofes hinweisen, der gewisse Klauseln in Versicherungsverträgen als unzulässig angesehen hat. Beispielsweise weisen Versicherungen gerne daraufhin, dass die Versicherung nach dem Kreditvertrag abgeschlossen wurde und daher aus Gründen der Vorvertraglichkeit nicht gezahlt werden muss. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass es hier nicht darum geht, wann der Kreditvertrag abgeschlossen wurde, sondern wann sich die Bank weigert, den Widerruf anzuerkennen – somit muss die Rechtsschutzversicherung zahlen. Gerne stellen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um sicherzugehen, dass diese die Kosten im VW Abgasskandalstreit übernimmt.