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Rücktritt vom Kaufvertrag bei Auto oder Wohnmobil

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Auto oder Wohnmobil ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wichtigster Punkt ist, dass Ihr Fahrzeug unter einem Sachmangel leidet.

Wir erklären, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Auto oder Wohnmobil zurückgeben können. Und wann Sie sogar – zusätzlich – Schadensersatz geltend machen können.


Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Grundsätzliche Bedingung ist zunächst, dass sich an Ihrem Auto oder Wohnmobil ein Sachmangel findet. In § 434 BGB ist geregelt, wann ein Sachmangel vorliegt. Sie müssen diesem dem Verkäufer gegenüber anzeigen und können sich zwischen einer Nachbesserung, Minderung oder einer Neulieferung entscheiden.

Wählen Sie die Nachbesserung und gelingt diese nicht (beispielsweise weil der Verkäufer sich weigert oder eine Reparatur nicht erfolgreich ist), haben Sie in einem weiteren Schritt die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Bevor ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist, muss jedoch noch eine weiterer Voraussetzung erfüllt sein. Denn es muss sich um einen erheblichen Sachmangel handeln. Andernfalls bleibt Ihnen als Alternative eine Kaufpreisminderung.

Der Bundesgerichtshof hat einen erheblichen Mangel so definiert, dass seine Behebung Kosten in Höhe von mindestens 5% des Kaufpreises ausmachen würden. In einem solchen Fall gilt der Mangel also als erheblich und Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern die Mangelbeseitigung nicht gelingt.

Änderungen im Kaufrecht ab 2022 erleichtern Rücktritt

Zum 01.01.2022 sind zahlreiche Änderungen im Kaufrecht in Kraft getreten, die es Verbrauchern einfacher machen, von einem Kaufvertrag zurückzutreten.

Beweislastumkehr:

Die Beweislastumkehr wurde zum einen verbraucherfreundlich auf einen späteren Zeitpunkt festgelegt. Galt bisher, dass nur für die ersten sechs Monate nach der Übergabe vermutet wurde, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat, wurde dies nun auf zwölf Monate verlängert. Erst wenn der Mangel danach mitgeteilt wird, muss der Verbraucher nachweisen, dass er bereits bei der Übergabe bestanden hat, um Anspruch auf eine kostenfreie Nacherfüllung durchsetzen zu können.

Frist zur Nacherfüllung:

Bisher musste dem Verkäufer grundsätzlich eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden, es sei denn, diese war aufgrund der besonderen Umstände nicht erforderlich. Bei neueren Verträgen muss lediglich der Mangel angezeigt und auf Nacherfüllung bestanden werden. Diese gilt dann bereits als nicht erfolgreich, wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert oder den Mangel beheben kann – ohne, dass der Käufer eine solche Frist explizit setzen muss.

Der Nutzungsersatzanspruch

Wenn Sie wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, hat dies zwei Folgen, jeweils sowohl für Sie als auch für den Verkäufer:

  • Die empfangenen Leistungen müssen zurückgewährt werden
  • Die gezogenen Nutzungen müssen herausgegeben werden

Für Sie bedeutet dies, dass Sie das Fahrzeug zurückgeben und sich darüber hinaus die gezogenen Nutzungen, sprich einen Ausgleich für die gefahrenen Kilometer, anrechnen lassen müssen. 

Der Verkäufer wiederum muss Ihnen den Kaufpreis und die Kosten für gegebenenfalls erworbenes Zubehör erstatten. Hinzu kommen Zinsen etwa seit Verzug oder Rechtshängigkeit.

Die Kaufpreisminderung als Alternative zum Rücktritt

Vielleicht möchten Sie Ihr Fahrzeug aber auch gar nicht zurückgeben? Gerade bei Wohnmobilen stecken sehr viele individuelle Konfigurationen, viele Abwägungen und Entscheidungen darin. Vielleicht ist der Mangel von einer solchen Natur, dass Sie halbwegs damit leben können. Natürlich gehen Sie dabei trotzdem einen Kompromiss ein und müssen dies deshalb nicht ganz ohne finanziellen Ausgleich tun. Hier kommt die Option der Kaufpreisminderung ins Spiel. Dabei behalten Sie das Fahrzeug, können aber eine Reduzierung des Kaufpreises geltend machen. Die genaue Höhe wird dabei in jedem Fall individuell berechnet und bezieht sich auf den Wertunterschied zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert, inklusive Mangel, zum Zeitpunkt des Kaufs. 

Zusätzlich zum Rücktritt auch Schadensersatz möglich

Egal, ob Sie sich für einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung entscheiden: In beiden Fällen können Sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz haben, nämlich dann, wenn der Verkäufer den Mangel schuldhaft zu vertreten hat. Das betrifft zum Beispiel die folgenden Fälle:

Bei Wohnmobilen werden regelmäßig nach dem Kauf weitere Komponenten eingebaut. Kommt es aufgrund eines Sachmangels zu einer Rückabwicklung und müssen Sie deshalb die Komponenten wieder aus-, sowie anschließend in ein neues Wohnmobil wieder einbauen, haben Sie zusätzliche Kosten gehabt. Das gilt auch, wenn sich die Lieferung des Wohnmobils aufgrund des Mangels so verzögert, dass Sie eine geplante Reise statt mit dem eigenen nun mit einem gemieteten Wohnmobil antreten müssen. Auch hier entstehen extra Kosten.