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Droht die Kredit Kündigung durch die Postbank?

Kündigung besser überprüfen

Eine bankseitige Kündigung von Immobiliendarlehensverträgen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So sollten Sie sich verhalten, wenn die Postbank Ihre Baufinanzierung kündigen will.


Darf die Postbank meinen Immobilienkredit kündigen?

Die Postbank darf Ihren Immobilienkredit nur kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Idealerweise sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der Postbank, sobald Sie merken, dass die Raten Ihre finanziellen Möglichkeiten kurzfristig übersteigen werden. Oft findet sich eine Lösung!

Wann kann die Postbank die Baufinanzierung kündigen?

Damit die Postbank einem Verbraucher einen Immobiliendarlehensvertrag kündigt, muss schon einiges passieren. Grundsätzlich gilt es, sobald bemerkt wird, dass es finanziell schwierig wird, die Raten zu bedienen (und sei es nur für wenige Monate), sofort mit der Bank zu sprechen. Oft findet sich eine für beide Seiten annehmbare Lösung. So bieten viele Banken Darlehensnehmern an, vorübergehend die Tilgung auszusetzen oder den Tilgungssatz zu reduzieren. Sollte es doch dazu kommen, dass Raten nicht gezahlt werden können, ist Vorsicht geboten. Denn eine der Voraussetzungen, die bei einer bankseitigen Kreditkündigung gegeben sein muss ist, dass der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander liegenden Raten in Verzug ist. Zudem muss die Verzugssumme bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mindestens 2,5% des Nennbetrags des Darlehens ausmachen. Nun wird die Postbank sich spätestens melden und mit der Kündigung drohen. Sie muss dem Darlehensnehmer jedoch mindestens zwei Wochen Zeit geben, den offenen Betrag zu begleichen und sollte spätestens bei Mitteilung dieser Frist ein Gespräch anbieten. Vielleicht lässt sich auch in letzter Minute noch eine Lösung finden.

Der Widerruf

Angesichts der aktuell sehr niedrigen Zinsen ärgern sich viele Darlehensnehmer über ihren Altvertrag und die hohe Belastung durch die im Vergleich zu heute sehr hohen Zinsen. Doch bei einer vorzeitigen Kündigung, um anschließend umschulden zu können, fällt in der Regel eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese schreckt viele Darlehensnehmer ab. Doch es gibt noch einen anderen Weg, sich von einem Kredit zu lösen und zwar ohne diese Strafzahlung leisten zu müssen. Wir sprechen vom Widerruf. Eigentlich erlischt das Widerrufsrecht 14 Tage nach Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrages, doch diese Frist gilt nur bei korrekten Verträgen. Viele Banken und Sparkassen haben aber nicht ordnungsgemäße Widerrufsinformationen in ihren Verträgen stehen oder nicht alle Pflichtangaben mit aufgenommen (das trifft auf nahezu alle Verträge aus der Zeit zwischen 2010 und 2016 zu). In solchen Fällen genießt der Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht. So kann man sich noch heute von einem ungünstigen Kreditvertrag lösen und zu einem neuen Vertrag mit den heute deutlich niedrigeren Zinsen umschulden.


War die Kredit Kündigung durch die Postbank rechtmäßig?

Wurde die Kreditkündigung durch die Postbank ausgesprochen und es wurden alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt es dennoch, diese Kündigung zu überprüfen. Denn es kommt immer wieder vor, dass Gerichte bankseitige Kündigungen für unwirksam erklären. Das geschieht beispielsweise weil unzulässige Mahngebühren von der Bank gefordert wurden. Oder auch, weil der Darlehensnehmer im Vorfeld der Kündigung nicht ausreichend über die Folgen informiert wurde. Er muss nämlich die Restschuld unverzüglich begleichen. Zudem muss ihm mitgeteilt werden, wie hoch diese Restschuld ist.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Postbank Ihren Darlehensvertrag zu Unrecht gekündigt hat, kontaktieren Sie uns gern. Wir bieten Ihnen zurzeit eine kostenfreie Überprüfung der Kündigung an. Wenn diese für unwirksam erklärt wird, läuft der Vertrag ganz normal weiter. Zudem haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz.