Rückkaufswert Lebensversicherung - so bekommen Sie mehr Geld!
Verbraucher, die eine Lebensversicherung kündigen (wollen), sind oft von dem niedrigen Rückkaufswert enttäuscht. Ein Grund für die niedrigen Rückkaufswerte sind unter anderem die Abschluss- und Verwaltungskosten. Im Ergebnis liegt der Rückkaufswert durch diese Abzüge oftmals unter dem Wert der bisher eingezahlten Prämien - es ergibt sich für den Versicherten ein Verlustgeschäft. Zu einer Kündigung kann es finanziell bessere Alternativen geben, insbesondere den Widerspruch, Widerruf oder Rücktritt.
Erstellt am - letztes Update:Lebensversicherungen als Kapitalanlage
Lebensversicherungen gehörten viele Jahre zu den beliebtesten Anlagen zur Altersvorsorge. Das lag vor allem an den hohen Garantiezinsen, die die Versicherer versprachen. In den 90er Jahren lagen diese teilweise bei 4%. Hinzu kamen Überschussbeteiligungen und der Schlussüberschuss. Kapitalbildende Lebensversicherungen konnten sich damals rechnen. Doch das hat sich geändert. Der Garantiezins ist immer weiter gefallen und liegt seit 2017 bei unter einem Prozent. Auch die Überschussbeteiligungen sind geringer als früher - woran die teuren Altverträge Schuld sind, die die Versicherungen nun bedienen müssen. Dafür werden Zinszusatzreserven angelegt, damit die Versicherungen die hohen Kosten für die Altverträge aufbringen können. Dadurch jedoch sinken die Überschussbeteiligungen bei neuen Verträgen, denn vorhandenes Kapital wird zunächst dafür ausgegeben, die Altverträge zu bedienen.
Deshalb lohnt es sich heute kaum noch, kapitalbildende Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen abzuschließen. Viele Versicherungsnehmer denken zudem darüber nach, ihren Versicherungsvertrag zu kündigen, da die Rendite (aufgrund der gesunkenen Überschussbeteiligung) einfach nicht mehr dem entspricht, was sie erwartet haben. Doch bei einer Kündigung kommt oft ein böses Erwachen. Denn der Rückkaufswert einer Lebensversicherung kann unter dem Wert der bisher gezahlten Beiträge liegen. Die Versicherungsnehmer können bei einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrags finanzielle Verluste erleiden.
Was ist der Rückkaufswert?
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung bezeichnet die Summe, die der Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung zurückerhält. Aus verschiedenen Gründen liegt diese in vielen Fällen unter dem Wert der eingezahlten Beiträge. So dürfen Versicherer Abschluss- und Verwaltungskosten abziehen, dazu einen Gegenwert für den tatsächlich genossenen Versicherungsschutz. Auch Stornogebühren dürfen Versicherer teilweise bei einer vorzeitigen Kündigung verlangen. Die Berechnung des Rückkaufswerts hat sich zwischenzeitlich geändert. So gilt seit 2008 eine neue Berechnungsmethode.
Sonderfall Risikolebensversicherung
Bei einer Risikolebensversicherung gibt es keinen Rückkaufswert, da die eingezahlten Prämien rein dem Versicherungsschutz dienen und nicht der Kapitalbildung. Kündigen Sie eine Risikolebensversicherung, bekommen Sie deshalb nichts ausgezahlt.
Sonderfall fondsgebundene Lebensversicherung
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen handelt es sich um einen Sonderfall. Das eingezahlte Geld wird in Investmentfonds investiert, die sich positiv oder negativ entwickeln können. Der Rückkaufswert kann bei einer Kündigung also durchaus positiv ausfallen, aber auch sehr niedrig. Bezüglich Abschlusskosten und Stornogebühren gelten die gleichen Regeln wie für Kapitallebensversicherungen.
Alternative: Widerspruch der Lebensversicherung
Versicherungsnehmer, die über eine Kündigung oder einen Verkauf ihrer Lebensversicherung nachdenken, sollten prüfen lassen, ob nicht auch ein Widerspruch in Frage kommt. Normalerweise beträgt die Widerspruchsfrist bei einer Lebensversicherung 14 oder 30 Tage (je nachdem, wann der Vertrag geschlossen wurde). Diese Frist beginnt jedoch nicht zu laufen, wenn die Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden. Die Fehler können dabei vielfältig sein und zum Beispiel den Beginn der Frist oder die Modalitäten betreffen. Je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung geht es dabei entweder um ein Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Die Voraussetzungen und Folgen sind jedoch die gleichen. Bei einem erfolgreichen Widerspruch muss die Lebensversicherung die gezahlten Beiträge erstatten. Auch Abschluss- und Verwaltungskosten müssen damit erstattet werden. Zudem können Verbraucher Zinsen - sogenannte gezogene Nutzungen - fordern. Lediglich einen Wertersatz für den tatsächlich genossenen Versicherungsschutz müssen sie sich anrechnen lassen. Handelt es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung und der Fonds hat Verluste gemacht, müssen auch diese angerechnet werden. Die Rückzahlung liegt dennoch regelmäßig klar über dem Rückkaufswert, der bei einer Kündigung erzielt werden würde. Auch bereits gekündigte oder abgelaufene Lebensversicherungen können grundsätzlich noch immer widerrufen werden.
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