Vorteile beim Widerruf der Lebensversicherung
Die Beispiele auf dieser Seite zeigen Ihnen, welchen wirtschaftlichen Rückabwicklungsanspruch Sie haben können. Bei einem erfolgreichen Widerspruch erhalten Sie Ihre bereits gezahlten Beiträge abzüglich eines etwaigen Wertersatzes für den Risikoschutz erstattet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, die Verluste bei den Fonds erlitten hat. Diese Verluste müssen Sie sich anrechnen lassen. Zudem können Sie Nutzungsersatz von dem Versicherer verlangen. Die Versicherungsgesellschaft hat die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
Die Rückabwicklung von Lebens- oder Rentenversicherungen kann sich lohnen. Vergleichen Sie selbst anhand der beispielhaft dargestellten Rückabwicklungsberechnungen, wie viel Geld Sie gegenüber einer Kündigung sparen können! Bei erfolgreichem Widerruf ergibt sich ein erheblicher Mehrwert.
Unsere Beispiele zeigen: Lassen Sie sich nicht mit geringen Rückkaufswerten abspeisen und fordern Sie, was Ihnen zusteht.
Weitere Erklärungen zum Rückkaufswert finden Sie übrigens hier.
Versicherer | HDI | R+V | AachenMünchener |
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Eingezahlte Beiträge | 9.700,00 EUR | 49.289,32 EUR | 27.800,00 EUR |
Rückkaufswert | 7.246,50 EUR | 57.164,81 EUR | 21.753,40 EUR |
Rückabwicklungsanspruch | 12.697,60 EUR | 78.059,36 EUR | 32.809,38 EUR |
Mehrwert durch Rückabwicklung | 5.451,10 EUR | 20.894,55 EUR | 11.055,98 EUR |
Lebensversicherung widerrufen / widersprechen – welche Verträge sind betroffen?
Grundsätzlich können Versicherungen, die ab dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden, nach wie vor widerruflich sein. Die gesetzlichen Regelungen haben sich dabei mehrfach geändert. Je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und Vertragsabwicklung kann entweder ein Rücktritts-, Widerspruchs- oder Widerrufsrecht gegeben sein. Ein solches Rücktritts-, Widerspruchs- oder Widerrufsrecht kommt dabei nicht nur bei den klassischen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen in Betracht, sondern auch bei den fondsgebundenen Verträgen.
Britische Lebensversicherungen im Brexit
Einen Sonderfall stellen britische Lebensversicherungen dar. Im Zuge des Brexits stehen diese vor großen Entscheidungen, die starke Auswirkungen auf die Versicherungsnehmer haben können. 2019 hat die Scottish Widows Limited ihre Clerical Medical Verträge auf die Tochtergesellschaft Scottish Widows Europ S.A. in Luxemburg übertragen. Clerical Medical Versicherungsverträge waren auch unter deutschen Versicherungsnehmern sehr beliebt. Diese machen sich nun Sorgen. Denn das Problem ist, dass der Schutz der Verträge durch den britischen Sicherungsfonds (UK Financial Services Compensation Scheme) wegfällt. Im Insolvenzfall ist so keine Entschädigungszahlung durch den Fonds mehr möglich. In Deutschland gibt es einen solchen Sicherungsfonds auch, nicht jedoch in Luxemburg. Und auch nicht in Irland, wohin die Standard Life ihre Verträge übertragen hat - aus den gleichen Gründen wie die Scottish Widows. Auch bei deutschen Standard Life Kunden entfällt also der Schutz durch den Sicherungsfonds.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Sonderfall Riester-Rente und Rürup-Rente
Auch Riester- (Förderrente) und Rürup-Rentenversicherungen (Basis-Rentenversicherung) können widerrufen werden. Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Widerruf von Lebensversicherungen. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß beraten, ist ein Widerruf noch immer möglich. Sie können dann Ihre Prämien zuzüglich Zinsen zurückfordern.
Der rechtliche Hintergrund
Geschätzt kann mehr als die Hälfte aller Lebensversicherungen aufgrund von Fehlern widerrufen werden. Diese Fehler können unterschiedlicher Natur sein. Sehr häufig kommt es vor, dass der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde. Das beinhaltet auch den Fristbeginn und die Dauer dieses Rechts. So kann zum Beispiel der Hinweis fehlen, dass es bereits ausreicht, den Widerruf innerhalb der Frist abzusenden - das Datum des Eingangs beim Versicherer ist hier nicht entscheidend. Seit dem 01.08.2001 gilt zudem auch ein Widerruf in Textform, etwa per Email als ausreichend. Auch ist es notwendig, dass sich die Widerspruchsbelehrungen deutlich vom Rest des Textes abheben, also zum Beispiel durch eine fett gedruckte Schrift. Dies wird von Versicherern ebenfalls oft nicht berücksichtigt. Es sind also oft kleine Dinge, die den Ausschlag geben und die für Versicherte kaum zu erkennen sind. Umso wichtiger ist es daher, eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und sich über seine Rechte zu informieren.
Was sagt der BGH zum Widerruf?
Es gibt einige BGH-Urteile zum Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen. Einige möchten wir hervorheben:
AZ: IV ZR 76/11 vom 07. Mai 2014:
Mit dem Urteil vom 07. Mai 2014 sorgte der BGH erstmals für Klarheit, wann Verbraucher einen Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen erklären können. Er richtete sich dabei nach einer EuGH-Entscheidung. Laut § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG erlischt ein Widerspruchsrecht ein Jahr nach der Zahlung der ersten Prämie. Laut EuGH-Urteil vom 20. Dezember 2013 widerspricht diese Regelung jedoch europäischem Recht, sofern der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Deshalb entschied der BGH nun, dass der Widerspruch des Klägers auch zehn Jahre nach Vertragsschluss noch ordnungsgemäß erfolgt war.
AZ: IV ZR 402/12 vom 03. September 2014:
Laut diesem BGH-Urteil ist ein Widerspruch noch Jahre nach Abschluss des Vertrags möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufssrecht belehrt wurde. Der Kläger kann deshalb die Erstattung seiner Prämien nebst Zinsen fordern, muss sich dabei aber den Versicherungsschutz anrechnen lassen.
AZ: IV ZR 384/14 und AZ: IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015:
Auch in diesen Fällen entschied der BGH, dass zwei Kläger ihren Widerspruch rechtzeitig eingelegt hatten, bzw. die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden war. Die beiden fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungsverträge konnten deshalb wirksam widerrufen werden. Die Kläger hatten dabei bereits vor dem Widerspruch gekündigt und hatten daraufhin von dem Versicherer den Rückkaufswert erhalten. Nach dem BGH-Urteil können sie die Prämien zurückverlangen, müssen sich dabei jedoch einen Versicherungsschutz anrechnen lassen. Abschluss- und Verwaltungskosten, sowie Ratenzahlungszuschläge darf der Versicherer jedoch nicht in Abzug bringen, sondern muss diese herausgeben. Auch Zinsen können die Kläger verlangen, sofern sie die tatsächlich gezogenen Nutzungen des Versicherers nachweisen können. Die Rückzahlungen an die Kläger fallen so klar höher aus als der Rückkaufswert.
Fehlerhaft waren die Widerrufsbelehrungen gleich aus zwei Gründen. Zum einen fehlte der Hinweis darauf, dass der Widerspruch in Textform erfolgen muss. Zum anderen war nicht darauf hingewiesen worden, dass die Widerspruchsfrist erst mit Überlassung von Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation beginnt.
Sie möchten Ihre Lebensversicherung widerrufen? Nutzen Sie unsere Erfahrung!
Nach unseren Erfahrungen können Versicherungsnehmer ihre Lebens- oder Rentenversicherungen häufig noch nach Jahren oder Jahrzehnten widerrufen bzw. dem Versicherungsvertrag widersprechen. Denn häufig ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt oder es sind nicht alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt worden.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.
Urteile, nach denen Renten- oder Lebensversicherungen widerrufen werden konnten
OLG Oldenburg - Urteil vom 03.07.2019 - 5 U 80/19
Ein Kläger hatte 1999 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der MLP Lebensversicherung AG abgeschlossen (heute Heidelberger Lebensversicherung AG). 2017 widersprach er dem Vertrag. In erster Instanz hatte er noch verloren, doch das Oberlandesgericht Oldenburg gab ihm nun Recht und verurteilte die Versicherung zur Rückabwicklung des Vertrags. Diese muss nun die Versicherungsprämien, abzüglich eines Anteils für den tatsächlich geleisteten Risikoschutz, erstatten - etwa 68.000,00 Euro. Möglich war der Widerspruch nach so vielen Jahren aufgrund einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung. Es fehlte dort der Hinweis, dass ein Widerspruch in Schriftform erfolgen müsse.
OLG Karlsruhe - Teilanerkenntnisurteil vom 16.08.2019
2006 hatte der Kläger eine bestpartner Classic Basisrente bei der Heidelberger Lebensversicherung abgeschlossen und diesem Vertrag 2017 widersprochen. Mit dem nun erfolgten Teilanerkenntnisurteil sprach das Gericht dem Kläger etwa 110.000,00 Euro zuzüglich Zinsen zu (nachdem er erst 100.000,00 Euro eingezahlt hatte). Der Widerspruch war möglich, weil zum einen die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war und zum anderen dem Versicherungsnehmer nur unvollständige Verbraucherinformationen ausgehändigt worden waren.
LG Lüneburg - Urteil vom 26.10.2018 - 5 O 114/17
2004 und 2005 hatte ein Kläger zwei fondsgebundene Rentenversicherungen bei der PrismaLife AG abgeschlossen. 2015 hatte er diese widerrufen. Das Gericht bestätigte den Widerruf und sprach ihm die Prämien zuzüglich eines Nutzungsersatzanspruches zu. Abzuziehen ist dabei ein Wertersatz für den Todesfall- und Berufsunfähigkeitsschutz. Er bekommt somit mehrere tausende Euro erstattet. Der Vertrag von 2004 konnte noch widerrufen werden, da dem Kläger im Vertragsantrag nur ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt wurde. Zu dem Zeitpunkt galt aber bereits ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Im Vertrag von 2005 war die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend hervorgehoben, weshalb auch dieser noch widerrufen werden konnte.
Beispiele für fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen
"Nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz steht Ihnen ein 14-tägiges Widerspruchsrecht zu. Die Versicherung gilt auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen als geschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Unterlagen der Versicherung widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.“
"Wie Ihnen bereits aufgrund unseres Hinweises im Versicherungsantrag bekannt ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins dem Versicherungsvertrag widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.“
Fehler die den Widerruf möglich machen
- Falscher Fristbeginn: Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn dem Kunden drei Dokumente vorliegen - neben dem Versicherungsschein auch die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen
- Falsche Dauer der Widerrufsfrist: Seit dem 08.12.2004 gilt eine 30-tägige Widerrufsfrist. Sie löste die 14-tägige Frsit ab. Nicht immer haben Versicherungen die Verträge rechtzeitig geändert und die neue korrekte Frist angegeben. Die 30 Tage dürfen auch nicht als ein Monat angegeben werden.
- Schriftform/Textform: Seit dem 01.08.2001 gilt die Textform, die auch Email beinhaltet, zuvor galt die Schriftform. Auch hier wurden nicht alle Verträge rechtzeitig angepasst.
- Wahrung der Frist: In einigen Verträgen fehlt der Hinweis, dass zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung des Widerrufsschreibens genügt.
Häufiger Fehler bei den Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsbelehrungen ist auch, dass die Belehrungen nicht drucktechnisch deutlich hervorgehoben werden. Auch für diesen Fall ist die Belehrung unzureichend, so dass die Rückabwicklungsmöglichkeit besteht.
Vertrag bereits gekündigt oder abgelaufen?
Sie haben den Vertrag mit Ihrer Versicherung bereits gekündigt oder der Vertrag ist abgelaufen? Auch bei bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen kann ein Widerruf noch immer möglich sein.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.
FAQ zum Thema Lebensversicherung widerrufen
Lebensversicherungen, die nach dem 01.01.1991 abgeschlossen worden sind, können widerrufen werden. Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen nicht oder nicht vollständig übergeben worden sind oder dem Versicherer Fehler in den Belehrungen unterlaufen sind.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, muss diese die Kosten des Verfahrens bei bestehender Eintrittspflicht übernehmen.
Das Besondere beim Widerruf einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist, dass ein möglicher Verlust des Fonds mit angerechnet werden muss. Wirtschaftlich ist der Widerruf im Vergleich zu einer Kündigung aber trotzdem in der Regel vorteilhafter.