Fehlerhafte Widerrufsinformationen in Darlehensverträgen der Dovoba
Die Dovoba hat fehlerhafte Widerrufsinformationen in ihren Darlehensverträgen verwendet. Betroffene Verbraucher haben deshalb die Möglichkeit, ihren Vertrag zu widerrufen und dabei gegenüber einer vorzeitigen Kündigung zu sparen.
Immobiliendarlehen widerrufen bei der Dortmunder Volksbank
Dass ein Kredit Widerruf noch immer möglich ist, auch Jahre nach Vertragsschluss, ist für viele Kunden der Dovoba eine positive Überraschung. Denn eigentlich ist ein Widerruf ja nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags möglich. Doch diese Frist gilt nur bei fehlerfreien Verträgen. Diese kommen aber tatsächlich selten vor. Sehr oft dagegen haben Banken und Sparkassen in ihren Darlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet. Diese führen dazu, dass Verbraucher den Widerruf auch noch später erklären können.
Oft handelt es sich bei den Fehlern um einen unklaren Beginn der Widerrufsfrist, nicht genannte Rechte und Pflichten von Darlehensnehmer oder -geber oder um fehlende Pflichtangaben. Diese zu finden, ist für juristische Laien äußerst schwierig.
Wie funktioniert der Widerruf der Baufinanzierung und was sind die Vorteile?
Ein Widerruf bei der Dortmunder Volksbank hat für Verbraucher klare wirtschaftliche Vorteile. Zunächst einmal müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Bei einer vorzeitigen Kündigung wäre diese nämlich angefallen. Genauso verhält es sich mit der Nichtabnahmeentschädigung, die Banken fordern, wenn ein Forward-Darlehen nicht abgenommen wird. Auch diese Zahlung entfällt bei einem Widerruf. So können Sie sich ohne große extra Kosten von Ihrer Baufinanzierung lösen und zu einem neuen Kredit umschulden. Dabei profitieren Sie von den aktuell sehr niedrigen Zinsen für Verbraucher.
Übrigens ist ein solcher Widerruf bei der Dovoba auch nachträglich möglich, wenn Sie also bereits gekündigt haben. In dem Fall bekommen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung erstattet.
Zu beachten ist bei der Nutzung des Widerrufsjokers allerdings das Abschlussdatum des Vertrags. Widerrufbar sind Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind. Sofern es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelte, sind auch ältere Verträge noch widerrufbar. Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind noch widerrufbar, sofern sie nach dem 01.11.2002 abgeschlossen worden sind.
Urteil des EuGH sorgt für neue Widerrufsmöglichkeit
Der EuGH machte im März 2020 klar: Ein Kaskadenverweis ist keine rechtmäßige Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Durch den Verweis auf immer neue Paragraphen werden Darlehensnehmer verwirrt und können nicht eindeutig erkennen, wann ihre Widerrufsfrist beginnt. Diese Entscheidung hat Einfluss auf Millionen Verbraucher, die nun ihren Kredit widerrufen können. Denn nahezu alle Banken und Sparkassen haben solche Verweise jahrelang in ihren Darlehensverträgen verwendet. Das Urteil betrifft Immobilienkreditverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 von Verbrauchern geschlossen worden sind.