Alte Leipziger Rürup-Rente kündigen oder widerrufen?
Möchten Sie Ihre Rürup-Rente bei der Alte Leipziger kündigen, um an Ihr Geld zu kommen? Eine Kündigung der Basisrente ist leider nicht möglich. In vielen Fällen besteht aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen jedoch die Möglichkeit eines Widerrufs.
Erstellt am - letztes Update:Die Rürup-Rente bei der Alte Leipziger
Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt. Ihr eigentlicher Name ist Basisrente. Es handelt sich um eine private Altersvorsorge, die sich aufgrund ihrer (vermeintlichen) steuerlichen Vorteile besonders für Gutverdiener oder Selbstständige eignet.
Bei der Alte Leipziger können Versicherungsnehmer zwischen zwei Varianten der Basisrente wählen: der modernen flexiblen Basisrente und der fondsgebundenen Basisrente.
Bei der flexiblen Rürup-Rente können die Versicherungsnehmer jeden Monat neu entscheiden, in welche Anlagen ihre zukünftigen Beiträge fließen sollen und dabei zwischen klassischen Anlagen und Fondsanlagen, sowie einem Mix daraus wählen.
Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente werden die Beiträge dagegen in Investmentfonds investiert.
„Meine Rente wird der Hit!“ – mit diesen Worten wirbt die Alte Leipziger für ihre Rürup-Rente.
Doch leider stellen viele Versicherungsnehmer nach Abschluss eines Rürup-Vertrags fest, dass sie sich verkalkuliert haben und die Nachteile der Rürup-Rente die Vorteile deutlich überwiegen.
Die Nachteile der Rürup-Rente
Zu den zentralen Nachteilen von Rürup-Verträgen gehört, dass sie sich weder verkaufen, noch beleihen lassen und auch nur eingeschränkt vererbbar sind. Auch eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Weder zum Renteneintritt (die Auszahlung der Rente erfolgt ausschließlich in monatlichen Raten), noch im Zuge einer Kündigung.
Eine Kündigung ist zwar theoretisch möglich, die Alte Leipziger weist aber darauf hin, dass der Vertrag dabei lediglich beitragsfrei gestellt wird (mit entsprechenden laufenden Kosten und einer reduzierten Rente).
Widerruf der Rürup-Rente bei der Alte Leipziger
Als Alternative zur Kündigung bietet sich in vielen Fällen ein Widerruf des Vertrages an. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits für Rürup-Verträge von mehreren Anbietern bestätigt. Grund hierfür ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Ein solcher Fehler kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Anbieter zwar die Folgen des Widerrufs beschreibt, dabei aber nicht erwähnt, dass er bei einem Widerruf, der nach den allgemeinen Vorschriften des BGB abzuwickeln ist, auch die gezogenen Nutzungen herausgeben muss.
Auch Rürup-Verträge der Alte Leipziger enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können deshalb in vielen Fällen noch immer widerrufen werden. Denn die Folge einer fehlerhaften Belehrung ist, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde.
Wird ein Rürup-Vertrag wirksam widerrufen, wird der Vertrag rückabgewickelt. Auf diesem Weg können Versicherungsnehmer wieder auf ihr Kapital zugreifen.
Denn je nach Fallkonstellation erhalten sie entweder ihre eingezahlten Prämien nebst der gezogenen Nutzungen erstattet oder haben Anspruch auf Zahlung des ungezillmerten Deckungskapitals ohne Ansatz von Abschluss- und Vertriebskosten.
Möchten Sie sich von Ihrem Rürup-Vertrag bei der Alte Leipziger lösen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir prüfen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung, ob auch Ihr Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält und deshalb noch immer widerrufen werden kann.
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